Der geset­zliche Min­dest­lohn wird bis zum 1. Juli 2022 auf 10,45 Euro brut­to je Stunde erhöht. Das Bun­desk­abi­nett hat die vorgelegte Dritte Verord­nung zur Anpas­sung der Höhe des geset­zlichen Min­dest­lohns beschlossen. Die Entschei­dung des Bun­desk­abi­netts beruht auf der Empfehlung der Min­dest­lohnkom­mis­sion. Diese hat­te am 30. Juni 2020 ein­stim­mig die Anpas­sung des geset­zlichen Min­dest­lohnes vorgeschlagen.

Die Erhöhung des Min­dest­lohns von derzeit 9,35 Euro brut­to je Zeit­stunde erfol­gt in vier Stufen:

  • zum 1. Jan­u­ar 2021 auf 9,50 Euro
  • zum 1. Juli 2021 auf 9,60 Euro
  • zum 1. Jan­u­ar 2022 auf 9,82 Euro
  • zum 1. Juli 2022 auf 10,45 Euro

Min­destschutz für Arbeit­nehmer und faire Wettbewerbsbedingungen

Die Entschei­dung der Min­dest­lohnkom­mis­sion ist Ergeb­nis ein­er Gesamtab­wä­gung. Zu prüfen war, welche Höhe des Min­dest­lohns geeignet ist, zu einem angemesse­nen Min­destschutz der Arbeit­nehmerin­nen und Arbeit­nehmer beizu­tra­gen, faire und funk­tion­ierende Wet­tbe­werb­s­be­din­gun­gen zu ermöglichen sowie Beschäf­ti­gung nicht zu gefährden. Die Min­dest­lohnkom­mis­sion hat sich hier­für an der Tar­ifen­twick­lung ori­en­tiert, gle­ichzeit­ig aber auch die wirtschaftlichen Unsicher­heit­en der Coro­na-Pan­demie berücksichtigt.

Einkom­menssi­t­u­a­tion im Niedriglohn­bere­ich verbessert

Die stufen­weise Erhöhung des geset­zlichen Min­dest­lohns verbessert die Einkom­menssi­t­u­a­tion von Arbeit­nehmerin­nen und Arbeit­nehmern im Niedriglohn­bere­ich. Frauen prof­i­tieren hier über­durch­schnit­tlich, eben­so Beschäftigte in Ost­deutsch­land. Mit der Erhöhung des Min­dest­lohns wird die wirtschaftliche und soziale Teil­habe von Arbeit­nehmerin­nen und Arbeit­nehmer gefördert.

Hier find­en Sie weit­ere Fra­gen und Antworten zum Min­dest­lohn.

Quelle: www.bundesregierung.de

Bild @ Jens Koeppen