Der gesetzliche Mindestlohn wird bis zum 1. Juli 2022 auf 10,45 Euro brutto je Stunde erhöht. Das Bundeskabinett hat die vorgelegte Dritte Verordnung zur Anpassung der Höhe des gesetzlichen Mindestlohns beschlossen. Die Entscheidung des Bundeskabinetts beruht auf der Empfehlung der Mindestlohnkommission. Diese hatte am 30. Juni 2020 einstimmig die Anpassung des gesetzlichen Mindestlohnes vorgeschlagen.
Die Erhöhung des Mindestlohns von derzeit 9,35 Euro brutto je Zeitstunde erfolgt in vier Stufen:
- zum 1. Januar 2021 auf 9,50 Euro
- zum 1. Juli 2021 auf 9,60 Euro
- zum 1. Januar 2022 auf 9,82 Euro
- zum 1. Juli 2022 auf 10,45 Euro
Mindestschutz für Arbeitnehmer und faire Wettbewerbsbedingungen
Die Entscheidung der Mindestlohnkommission ist Ergebnis einer Gesamtabwägung. Zu prüfen war, welche Höhe des Mindestlohns geeignet ist, zu einem angemessenen Mindestschutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer beizutragen, faire und funktionierende Wettbewerbsbedingungen zu ermöglichen sowie Beschäftigung nicht zu gefährden. Die Mindestlohnkommission hat sich hierfür an der Tarifentwicklung orientiert, gleichzeitig aber auch die wirtschaftlichen Unsicherheiten der Corona-Pandemie berücksichtigt.
Einkommenssituation im Niedriglohnbereich verbessert
Die stufenweise Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns verbessert die Einkommenssituation von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern im Niedriglohnbereich. Frauen profitieren hier überdurchschnittlich, ebenso Beschäftigte in Ostdeutschland. Mit der Erhöhung des Mindestlohns wird die wirtschaftliche und soziale Teilhabe von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gefördert.
Hier finden Sie weitere Fragen und Antworten zum Mindestlohn.
Quelle: www.bundesregierung.de
Bild @ Jens Koeppen
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