Orgeln, Kirchen, Speicher, Gutshäuser — die hiesige Kulturlandschaft in Uckermark und Barnim ist geprägt durch eine Vielzahl an Denkmälern, für deren Sanierung und langfristigen Erhalt oft finanzielle Mittel fehlen. Es ist daher eine gute Nachricht, dass der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages Haushaltsmittel in Höhe von 47,5 Mio. Euro für das Denkmalschutz-Sonderprogramm vorgesehen hat. Ziele der Förderung sind der Substanzerhalt und die Restaurierung national bedeutsamer oder das kulturelle Erbe mitprägender Kulturdenkmäler und historischer Orgeln. Über die Auswahl entscheiden die Ampel-Fraktionen aufgrund der Mehrheitsverhältnisse im Haushaltsausschuss.
Die Antragstellung erfolgt über die für den Denkmalschutz zuständigen Stellen des Landes: Für Brandenburg ist dies das Brandenburgische Landesamt für Denkmalpflege und Archäologische Landesmuseum in Zossen. Dort erhalten Sie weitere Informationen zu den Denkmalschutz-Sonderprogrammen sowie aktuelle Antragsformulare.
Foto © Jens Koeppen
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