Orgeln, Kirchen, Spe­ich­er, Gut­shäuser — die hiesige Kul­tur­land­schaft in Uck­er­mark und Barn­im ist geprägt durch eine Vielzahl an Denkmälern, für deren Sanierung und langfristi­gen Erhalt oft finanzielle Mit­tel fehlen. Es ist daher eine gute Nachricht, dass der Haushalt­sauss­chuss des Deutschen Bun­destages Haushaltsmit­tel in Höhe von 47,5 Mio. Euro für das Denkmalschutz-Son­der­pro­gramm vorge­se­hen hat. Ziele der Förderung sind der Sub­stanz­er­halt und die Restau­rierung nation­al bedeut­samer oder das kul­turelle Erbe mit­prä­gen­der Kul­tur­denkmäler und his­torisch­er Orgeln. Über die Auswahl entschei­den die Ampel-Frak­tio­nen auf­grund der Mehrheitsver­hält­nisse im Haushaltsausschuss.

Die Antrag­stel­lung erfol­gt über die für den Denkmalschutz zuständi­gen Stellen des Lan­des: Für Bran­den­burg ist dies das Bran­den­bur­gis­che Lan­desamt für Denkmalpflege und Archäol­o­gis­che Lan­desmu­se­um in Zossen. Dort erhal­ten Sie weit­ere Infor­ma­tio­nen zu den Denkmalschutz-Son­der­pro­gram­men sowie aktuelle Antragsformulare.

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