–Mehr Regional- und S‑Bahnen sowie zusätzliche Mittel für den Aus- und Neubau von Bahnhöfen und Haltestellen–
Auf der Grundlage von zwei wichtigen Gesetzen, die der Deutsche Bundestag kürzlich beschlossen hat, wird der Öffentliche Personennahverkehr (ÖPNV) mit zusätzlichen Milliarden-Investitionen gestärkt.
1) Regionalisierungsgesetz: Über 5 Milliarden Euro zusätzlich
Mit dem „Regionalisierungsgesetz“ erhalten die Länder deutlich mehr Geld für die Finanzierung des Schienenpersonennahverkehrs. Vor allem soll der Betrieb von mehr Regional- und S‑Bahnen damit finanziert werden. Die bislang für 2020 vorgesehene Erhöhung auf 8,8 Milliarden Euro wird jetzt um weitere 150 Millionen Euro aufgestockt.
Auch in den kommenden Jahren bewirkt das Regionalisierungsgesetz, dass die finanzielle Unterstützung für den ÖPNV weiter aufgestockt wird. Durch die Dynamisierung der Erhöhung und einer erneuten Aufstockung um weitere 150 Millionen Euro belaufen sich die zusätzlichen Mittel 2021 bereits auf 302,7 Millionen Euro, 2022 auf 308,1 Millionen Euro und 2023 auf circa 463,7 Millionen Euro. Die bestehende Dynamisierung in Höhe von 1,8 Prozent bleibt erhalten. Insgesamt erhöhen sich damit die Regionalisierungsmittel über die Jahre 2020 bis 2031 addiert um circa 5,2 Milliarden Euro.
Es stehen den Ländern damit deutlich mehr finanzielle Mittel für den Betrieb von Bussen und vor allem von Bahnen in den Regionalverkehren vor Ort zur Verfügung. Kapazitäten und Fahrgastzahlen sollen so erhöht werden, aber auch eine Ausweitung bestehender und neuer Linienführungen ist die Zielsetzung. Das betrifft die Städte, aber vor allem auch das Umland. Grade im ländlichen Raum soll die Infrastruktur erheblich verbessert werden und so das Leben auf dem Land attraktiver gemacht werden.
2) Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz: Milliarden für Aus- und Neubau von Bahnhöfen und Haltestellen
Auch die Mittel des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes (GVFG ) werden deutlich aufgestockt. Von derzeit 332 Millionen Euro auf etwa 665 Millionen Euro im Jahr 2020 und auf eine Milliarde Euro ab 2021.
Eine weitere Erhöhung ist 2025 auf dann 2 Milliarden Euro vorgesehen. Ab 2026 steigt dieser Betrag durch eine Dynamisierung erneut um 1,8 Prozent jährlich.
Diese Gelder fließen in die Bestandssanierung von ÖPNV-Anlagen wie Gleise sowie in den Aus- und Neubau von Bahnhöfen und Haltestellen des schienengebundenen Nahverkehrs – darunter fallen auch Straßenbahnen und U‑Bahnen.
Durch dieses Gesetz wird der regelmäßige Förderanteil des Bundes von bisher 60 Prozent auf 75 Prozent gesteigert. Bei der Elektrifizierung sogar auf 90 Prozent.
Quelle: CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag
Bild © Jens Koeppen
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