Rede im Plenum des Deutschen Bun­destages, am 05.05.2021, TOP 5a, “Fün­ftes Gesetz zur Änderung der Handw­erk­sor­d­nung und ander­er handw­erk­srechtlich­er Vorschriften”.

– Videobeitrag & Auszug aus dem Plenarprotokoll –

 

Aus dem Plenarprotokoll:

Jens Koep­pen (CDU/CSU):

Vie­len Dank. — Frau Präsi­dentin! Liebe Kol­legin­nen und Kol­le­gen! Ich möchte zum Schluss der Debat­te die Gele­gen­heit nutzen, mich bei allen zu bedanken, die sich fürs deutsche Handw­erk ein­set­zen, ins­beson­dere beim Ehre­namt im deutschen Handw­erk, die das ganze Kam­mer­sys­tem mit Leben erfüllen, bei den Ehre­namtlern in den Prü­fungsauss­chüssen, aber auch bei den­jeni­gen, die dafür gesorgt haben, dass dieses Gesetz so bürokratiefrei wie möglich gewor­den ist.

Ins­beson­dere möchte ich mich bei meinen bei­den Berichter­stat­terkol­le­gen aus der Koali­tion, Astrid Grotelüschen und Sabine Poschmann, bedanken. Ich glaube, wir haben sehr gute Gespräche geführt. Die waren ergeb­nisori­en­tiert, wie das beim Handw­erk so üblich ist. Das kann auch so weitergehen.

Wir hat­ten zwei große Blöcke aus dem Weg zu räu­men. Herr Müller, es ist anders, als Sie gesagt haben, näm­lich dass man ein Gesetz macht, um ein Gesetz zu machen; denn es war notwendig. In der ver­gan­genen Leg­is­laturpe­ri­ode hat­ten wir die Rück­ver­meis­terung, sozusagen die Ein­tra­gung in die Anlage A. Da sind schlicht und ergreifend einige Nachträge notwendig gewor­den. Wir alle haben begrüßt, dass diese Rück­ver­meis­terung stat­tfind­et, egal ob wir damals der Auf­fas­sung waren, dass das sin­nvoll ist oder nicht. Aber diese Rück­ver­meis­terung war sin­nvoll. Ins­beson­dere auf dem Gebi­et der Gefahrgeneigth­eit gab es einige Dinge, die wir regeln mussten.

Der erste Schw­er­punkt war ein umfan­gre­ich­er Kat­a­log, ins­beson­dere mit Gew­erkschafts­forderun­gen. Die Kol­le­gin Poschmann hat es ange­sprochen: Die Tar­if­bindung im deutschen Handw­erk ist verbesserungswürdig. — Das ist völ­lig klar. Unsere Frage war: Kön­nen wir Tar­if­bindung geset­zlich regeln? Wir haben lange darüber nachgedacht, wie das gin­ge. Wir sind dann zur Mei­n­ung gekom­men, dass Tar­i­fau­tonomie und Tar­if­part­ner­schaft ein hohes Gut sind.

(Thomas Lutze (DIE LINKE): Dafür braucht man aber Tarifpartner!)

- Sicher­lich. — Aber wenn wir das ver­meintlich über das Gesetz regeln wollen, kann es sein, dass wir das Kind mit dem Bade auss­chüt­ten. Da müssen wir natür­lich vor­sichtig sein. Tar­i­fau­tonomie bleibt ein hohes Gut. Deswe­gen haben wir das so geregelt, wie es jet­zt ist.

Ein zweit­er großer Schw­er­punkt — darauf will ich noch mal einge­hen — war das The­ma Gerüst­bau. Herr Müller hat es ange­sprochen und es stark kri­tisiert. Aber das war notwendig; denn die Gefahrgeneigth­eit war da. Ins­beson­dere die Stuck­a­teure, aber auch der Zen­tralver­band des Deutschen Baugewerbes haben sich dafür starkgemacht.

Was ist das Prob­lem? Das Prob­lem ist, dass es Gerüst­bauer gibt, die das haupt­beru­flich machen, und welche, die das im Neben­er­werb oder im Neben­baugew­erk tun und es dann für sich selb­st nutzen. Das war bish­er die gängige Prax­is. Das geht wegen der Gefahrgeneigth­eit und der Rück­ver­meis­terung — Ein­tra­gung in die Anlage A — so nun nicht mehr. Jet­zt haben wir ver­sucht, das so min­i­ma­l­in­va­siv wie möglich zu regeln. Das ist uns, glaube ich, auch gelun­gen. Es ist uns gelun­gen, auch unbürokratisch, mit den wenig­sten Eingriffen.

Wir haben es so vorge­se­hen, dass das am Ende in der guten Zusam­me­nar­beit zwis­chen Zen­tralver­band des Deutschen Handw­erks und Zen­tralver­band des Deutschen Baugewerbes unterge­set­zlich geregelt wird. Der ZDH wird also bun­de­sein­heitliche Leitlin­ien auf den Weg brin­gen, die für alle Handw­erk­skam­mern gültig sind. Danach sollen Meis­ter­be­triebe, die im Gerüst­bau prak­tisch tätig sind und nur für Dritte, also ohne für eigene Arbeit­en, Gerüste auf­stellen, eine Ausübungs­berech­ti­gung bekom­men — in der Regel ohne Prü­fung und so schnell und wohlwol­lend wie möglich. Das soll unterge­set­zlich geregelt wer­den. Das ist genau das Gegen­teil von dem, was Bürokratie meint.

Wenn der Kom­pro­miss wirk­lich greift, würde die Recht­slage für die betrof­fe­nen Baugew­erke nach Ablauf ein­er drei­jähri­gen Über­gangs­frist wie fol­gt ausse­hen: Arbeits- und Schutzgerüste für die eige­nen Arbeit­en aufzustellen, ist nach wie vor erlaubt. Auch das Über­lassen dieser eige­nen Ein­rüs­tung vom Elek­trik­er, vom Maler, vom Stuck­a­teur für die anderen ist erlaubt. Und — jet­zt kommt es — das Auf­stellen von Arbeits- und Schutzgerüsten nur für Dritte — Klam­mer auf: die Gerüst­bauer; Klam­mer zu — soll gemäß dieser Arbeits­berech­ti­gung erfol­gen und zuläs­sig sein.

Ich glaube, das ist eine Regelung, die prak­tik­a­bel ist. Damit haben wir auch alle, die daran beteiligt waren, im Großen und Ganzen ver­söh­nt; es gibt hier und da noch ein paar Unzufriedene. Aber, ich glaube, das ist ganz gut gelun­gen. Wir hätte sagen kön­nen: Entwed­er wir lassen es so, oder wir machen eine kom­plett andere Regelung. — Aber, ich glaube, das ist lösung­sori­en­tiert und unkompliziert.

Ein her­zlich­er Dank noch mal an alle, die an dieser Nov­el­le mit­gear­beit­et haben! Ich glaube, wir haben eine gute Nov­el­le auf den Weg gebracht.

Vie­len Dank.

Foto @ Jens Koeppen