Der Besuch von Konz­erten, Theater‑, Opern- oder Fil­mauf­führun­gen, von Ausstel­lun­gen, Lesun­gen oder Musi­cals gehört für viele Bürg­erin­nen und Bürg­er ganz selb­stver­ständlich zum Leben dazu. Mit Beginn der Coro­na-Pan­demie endete dies abrupt. Ein Still­stand, der auch gravierende wirtschaftliche Fol­gen für die Kul­tur­branche hat­te: Ein Großteil der Kün­st­lerin­nen und Kün­stler ver­lor seine exis­ten­zsich­ern­den Einnahmen.

Aktuell geben Fortschritte bei der Impfkam­pagne, spür­bar sink­ende Inzi­denz­zahlen und erste Öff­nungss­chritte Grund zur Hoff­nung. Den­noch beste­hen für kul­turelle Ver­anstal­tun­gen auf abse­hbare Zeit noch Hygie­n­eau­fla­gen und unter­liegen Besucherzahlen noch Beschränkun­gen. Vie­len Kul­turver­anstal­tern fehlen inzwis­chen die Mit­tel, um sich in dieser Unsicher­heit auf eine Zeit der Wieder­eröff­nung einzustellen und Pla­nun­gen für zukün­ftige kul­turelle Ange­bote zu wagen.

Der neue Son­der­fonds des Bun­des für Kul­turver­anstal­tun­gen set­zt genau hier an. Die Bun­desregierung hat ihn gemein­sam mit den Län­dern konzip­iert. Start ist der 15. Juni 2021.

Der Son­der­fonds unter­stützt Wieder­auf­nahme und Plan­barkeit von Kul­turver­anstal­tun­gen mit zwei zen­tralen Bausteinen:

1. Ein­er Wirtschaftlichkeit­shil­fe für kleinere Ver­anstal­tun­gen, die bei Beach­tung Coro­n­abe­d­ingter Hygien­ebes­tim­mungen mit reduziertem Pub­likum stat­tfind­en. Sie ste­ht für Ver­anstal­tun­gen mit bis zu 500 Per­so­n­en ab dem 1. Juli 2021 und für Ver­anstal­tun­gen mit bis zu 2.000 Per­so­n­en ab dem 1. August 2021 zur Verfügung.

2. Ein­er Aus­fal­lab­sicherung für größere Kul­turver­anstal­tun­gen, die für die Zeit ab dem 1. Sep­tem­ber 2021 geplant wer­den. Sie bet­rifft Konz­erte und Fes­ti­vals mit über 2.000 Per­so­n­en, die einen lan­gen Pla­nungsvor­lauf benötigen.

Der Son­der­fonds ergänzt damit die beste­hen­den Hil­fen des Bun­des für die Kul­tur­branche. Mit NEUSTART KULTUR hat die Bun­desregierung im ver­gan­genen Jahr ein Pro­gramm zur Erhal­tung der kul­turellen Infra­struk­tur aufgelegt, für das 2 Mil­liar­den Euro zur Ver­fü­gung ste­hen. Eine gezielte Unter­stützung von Kreativ­en ermöglicht der Bund darüber hin­aus durch die Über­brück­ung­shil­fe III, hier vor allem durch die Neustarthil­fe für Solo-Selbstständige.

Eine genauere Darstel­lung des Son­der­fonds des Bun­des für Kul­turver­anstal­tun­gen sowie weit­ere Infor­ma­tio­nen kön­nen Sie der beige­fügten Zusam­men­stel­lung ent­nehmen Anlage_LFB_BKM BMF_Sonderfonds des Bun­des für Kul­turver­anstal­tun­gen.

Die Reg­istrierung von Ver­anstal­tun­gen ist ab dem 15. Juni 2021 über nach­fol­gende Web­seite möglich. Dort sind auch umfassende FAQ eingestellt, ein­schließlich ein­er Über­sicht, welche Ver­anstal­tun­gen gefördert wer­den kön­nen. Web­seite mit Reg­istrierungsplat­tform des Son­der­fonds: www.sonderfonds-kulturveranstaltungen.de

Zusät­zlich gibt es eine Beratung­shot­line für Antrag­stel­lende: 0800 6648430

Quelle: BKMBMF

Foto @ Jens Koeppen