Da mich zahlreiche Anfragen zum Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung waffenrechtlicher Personenüberprüfungen erreichten, stelle ich Ihnen hier gern einige Informationen sowie den aktuellen Sachstand zur Verfügung.
Die übermittelten Überlegungen und Bedenken, die beispielsweise von Sportschützen Vereinen und Jagdverbänden an mich herangetragen wurden, kann ich sehr gut nachvollziehen.
Der von der Bundesregierung vorgelegte Gesetzentwurf wirft eine ganze Reihe von Fragen auf, die einer intensiven Prüfung bedürfen. Dies konnte in der verbleibenden kurzen Zeit der 19. Legislaturperiode nicht mehr realisiert werden. Daher haben die Koalitionsfraktionen beschlossen, den Gesetzentwurf in dieser Legislaturperiode nicht mehr zu verabschieden.
Mit der eigentlichen Zielsetzung der Bundesregierung, die dem Gesetzentwurf zugrunde liegt, stimme ich, ebenso wie die Absender der Schreiben der Vereine und Verbände dargelegten hatten, überein: Waffen dürfen nicht in die Hände gewaltbereiter Krimineller oder psychisch kranker Personen, die eine Gefahr für andere oder sich selbst darstellen, gelangen. Dazu werden aber praxistaugliche Regelungen benötigt, die keine neuen zusätzlichen Bürokratiehürden schaffen und die zuständigen Behörden vor Ort nicht überfordern. Wir verfügen in Deutschland bereits über eines der strengsten Waffengesetze der Welt. Weitere Verschärfungen halte ich nur dort für sinnvoll, wo sie tatsächlich mehr Sicherheit bringen.
Die Bundesregierung wurde gebeten, im Rahmen der Sicherheitspartnerschaft mit Schützen- und Jagdverbänden den Austausch über die gegebenenfalls in Zukunft notwendigen Anpassungen des Waffenrechts fortzuführen.
Foto @ Jens Koeppen
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