Die von der Insol­venz des Rei­sev­er­anstal­ters Thomas Cook betrof­fe­nen Ver­brauch­er kön­nen sich noch bis zum 15. Novem­ber 2020 für eine Entschädi­gung im Thomas-Cook-Por­tal der Bun­desregierung anmelden.

Die Bun­desregierung hat­te im ver­gan­genen Jahr beschlossen, die betrof­fe­nen Kun­den frei­willig zu entschädigen.

Die Möglichkeit der kosten­freien, online-basierten Anmel­dung für die Ein­leitung des Entschädi­gungsver­fahrens läuft im Novem­ber ab. Daher ist jet­zt schnelles Han­deln ange­sagt. Alle Betrof­fe­nen, die sich noch nicht angemeldet haben, soll­ten dies zeit­nah nachholen.”

Auf der Home­page des Bun­desmin­is­teri­ums der Jus­tiz und für Ver­brauch­er­schutz (BMJV) find­et sich ein Weg­weis­er, der alle Infor­ma­tio­nen enthält und Hil­festel­lung gibt:

https://www.bmjv.de/SharedDocs/Artikel/DE/2019/TC/121119_ThomasCook.html

Die Inter­net­seite trägt dazu bei, die Anmel­dung zu erle­ichtern. Bürg­er, die über keinen Inter­net­zu­gang ver­fü­gen, wer­den unter der Rufnum­mer 0361 606 670 12 bei der Antrag­stel­lung unterstützt.

Bild @ Jens Koeppen