Das sogenannte Wachstumschancengesetz war am 21. Februar 2024 Gegenstand des von SPD- und CDU/CSU-geführten Ländern gemeinsam angerufenen Vermittlungsausschusses von Bundestag und Bundesrat. Dabei kam es zu einem „unechten Verhandlungsergebnis“, d.h. der Beschluss des Vermittlungsausschusses wurde nicht in Einigkeit, sondern nur mit der Stimmenmehrheit der Ampel gegen die Stimmenminderheit von CDU und CSU gefasst.
Gegenstand dieses Beschlusses waren insbesondere folgende Änderungen am ursprünglichen Gesetzentwurf:
- Entlastungsvolumen von 3,2 Mrd. Euro als volle Jahreswirkung durch verbesserte Abschreibungsbedingungen für Wohngebäude sowie bewegliche Wirtschaftsgüter, erhöhte Verlustverrechnungsmöglichkeiten sowie eine steuerliche Dienstwagenregelung, die auch deutschen Autobauern zugutekommt, und
- keine vorzeitige Anhebung des aktuellen Umsatzsteuersatzes auf Gas von 7 % auf 19 % zum 1. März 2024.
Gestrichen wurden die Ampel-Vorhaben:
-„Klimainvestitionsprämie“
- Nationale Anzeigepflichten für Steuergestaltungen und
- Umsatzsteuer-Pauschalbesteuerung Landwirte.
Wir hatten darüber hinaus eine Protokollerklärung gefordert, mit der die Ampel eine Rücknahme der im Zweiten Haushaltsfinanzierungsgesetz 2024 vorgesehenen Abschaffung der Agrardiesel-Rückerstattung zusagen sollte. Diesem Wunsch hat die Ampel nicht entsprochen. Stattdessen kündigte die Ampel lediglich unkonkrete Gespräche mit der Landwirtschaft an. Der Unwille der Ampel, die Belastungen für die Landwirte zurückzunehmen, führte zum Nein der Union zum Wachstumschancengesetz.
Die Ampel will einen Teil der Wirtschaft einseitig belasten, um einen anderen Teil der Wirtschaft zu entlasten. Ausschlaggebend für unsere Ablehnung des Kompromisses im Vermittlungsausschuss war die Weigerung der Ampel, die Landwirtschaft nicht für Entlastungen in anderen Wirtschaftszweigen einseitig bezahlen zu lassen.
Nachdem u.a. die SPD-Ministerpräsidenten Manuela Schwesig, Dietmar Woidke, Stephan Weil und Anke Rehlinger Nachbesserungen bis hin zur Rücknahme der Streichung der Agrardiesel-Rückerstattung ihrer eigenen SPD-geführten Bundesregierung plädierten, waren sie im Vermittlungsausschuss nicht bereit, für die Anliegen der Landwirte zu stimmen.
Inhaltlich konnte sich die Union in den Verhandlungen in vielen Punkten durchsetzen. Belastungen sollten aus dem Gesetzentwurf gestrichen und Entlastungen gestärkt werden. So ist es gelungen, die Bürokratiemonster „Nationale Anzeigepflichten“ und „Investitionsprämie“ zu verhindern. Auch wurden Abschreibungs- und Verlustverrechnungsregelungen gefunden, die den Unternehmen zu mehr Liquidität verhelfen können. Vorwürfe an die Union einer vermeintlichen Blockade des Wachstumschancengesetz sind haltlos. Die Bundesregierung hat die finanziellen Entlastungen im Wachstumschancengesetz von Anfang an unverhältnismäßig auf die Länder und Kommunen abwälzen wollen. Deswegen haben alle Länder den Vermittlungsausschuss angerufen (ursprüngliches Gesamtvolumen ca. 7 Mrd. Euro, davon 2/3 durch Länder und Kommunen finanziert).
Das Haushaltschaos der von Olaf Scholz geführten Bundesregierung hat die Beratungen über das Wachstumschancengesetz und damit wichtige Impulse für die deutsche Wirtschaft verzögert. Außerdem sollen mit der Streichung der Agrardiesel-Rückerstattung Löcher im Haushalt gestopft werden. Dies ist ungerecht und unverhältnismäßig, da die Landwirtschaft als Teil des Mittelstandes ca. ein Drittel der Kosten der Entlastungen tragen würde, die der Bund beim Wachstumschancengesetz trägt (ca. 1,4 Mrd. nach dem neu angedachten Gesamtvolumen von ca. 3,2 Mrd. Euro)
Die Union hat im bisherigen Verfahren und vorbehaltlich einer endgültigen Einigung wichtige Impulse für die deutsche Wirtschaft durchgesetzt. Dazu zählen: die Wohn-AfA von 5%; die degressive AfA auf bewegliche Wirtschaftsgüter; die Ausweitung der Forschungszulage; eine Verhinderung weiterer Bürokratie: keine „Klimainvestitionsprämie“ und keine nationalen Anzeigepflichten für Steuergestaltungen; keine vorzeitige Erhöhung des Umsatzsteuersatzes auf Gas. Im Vermittlungsausschuss hätten die SPD-Ministerpräsidenten Weil, Woidke, Rehlinger und Schwesig Wort gegenüber den Landwirten halten können. Sie haben sich anders entschieden.
Wir werden uns auch weiterhin für dafür einsetzen, dass die Landwirte nicht einseitig belastet werden. Eine Einigung ist bis zur nächsten Sitzung des Bunderats am 22.03.2024 immer noch möglich.
Foto © Jens Koeppen
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