Gern stelle ich Ihnen hier Informationen zur Weiterentwicklung der sogenannten Ausbildungsprämie zur Verfügung:
Das Bundeskabinett hat vor Kurzem die Verlängerung und Weiterentwicklung des Bundesprogramms „Ausbildungsplätze sichern” beschlossen. Der Schutzschirm für Auszubildende, den mit dem Bundesprogramm gespannt wurde, wird damit noch einmal erweitert und verbessert. Unternehmen sollen ermutigt werden, auch in Zeiten der Pandemie und Wirtschaftskrise an der Ausbildung festzuhalten.
Mit der beschlossenen Weiterentwicklung der Ersten Förderrichtlinie werden die Fördermöglichkeiten wesentlich verbessert:
Verdopplung der Ausbildungsprämien für das kommende Ausbildungsjahr (das heißt für Ausbildungen, die ab dem 1. Juni 2021 beginnen) von 2.000 Euro auf 4.000 Euro, sofern das Ausbildungsniveau stabil bleibt bzw. von 3.000 Euro auf 6.000 Euro, wenn das Ausbildungsniveau erhöht wird.
Auszubildende und ihre Ausbilderinnen und Ausbilder sollen trotz Kurzarbeit im Betrieb gehalten werden. Zukünftig wird es daher nicht nur einen Zuschuss zur Ausbildungsvergütung geben, sondern auch zur Ausbildervergütung.
Die Zuschüsse zur Ausbildungsvergütung können zudem — wenn die weiteren Voraussetzungen vorliegen — künftig auch gezahlt werden, wenn der oder die Auszubildende an einem externen Lehrgang zur Prüfungsvorbereitung teilnimmt.
Besonders wichtig ist, dass diese Förderungen künftig Unternehmen mit bis zu 499 Beschäftigten (bislang 249) in Anspruch nehmen können. Damit wird der Kreis der förderberechtigten Betriebe in erheblichem Umfang erweitert.
Außerdem wird ein „Lockdown-II-Sonderzuschuss” in Höhe von 1.000 Euro eingeführt. Dieser Zuschuss richtet sich an ausbildende Kleinstunternehmen mit bis zu vier Beschäftigten. Voraussetzung ist, dass der Ausbildungsbetrieb im aktuellen Lockdown seine Geschäftstätigkeit nicht oder nur in geringem Umfang weiterführen konnte, während gleichzeitig die Ausbildung an mindestens 30 Tagen fortgesetzt wurde.
Es soll verhindert werden, dass ein Ausbildungsplatz wegen einer Insolvenz verloren geht. Deshalb wird auch die Übernahmeprämie verbessert bzw. auf 6.000 Euro verdoppelt.
Außer im Insolvenzfall soll sie auch dann ausgezahlt werden können, wenn der Ausbildungsbetrieb den Ausbildungsvertrag gekündigt hat oder sich die Beteiligten einvernehmlich auf einen Auflösungsvertrag geeinigt haben, weil die Fortführung der Ausbildung pandemiebedingt nicht mehr möglich bzw. für den Betrieb nicht mehr zumutbar ist. Ungewollte Ausbildungsabbrüche sollen so verhindert werden.
Die ebenfalls vom Bundeskabinett beschlossenen Eckpunkte zur Zweiten Förderrichtlinie sehen zudem Verbesserungen bei der Auftrags- und Verbundausbildung vor: Die Fördervoraussetzungen werden flexibilisiert, die Förderbeträge laufzeitabhängig gestaffelt und erhöht. Zudem wird die Förderung auch hier einem größeren Kreis an Unternehmen zugänglich gemacht.
Darüber hinaus können Ausbildungsbetriebe, die in besonderem Umfang von der Pandemie betroffen sind, zukünftig im Rahmen der Zweiten Förderrichtlinie einen Zuschuss zu den Kosten für externe Prüfungslehrgänge (dazu zählen auch digitale Angebote) für Auszubildende erhalten. Der Zuschuss beträgt einmalig 50 Prozent der Lehrgangskosten, max. 500 Euro pro Ausbildungsverhältnis.
Die Weiterentwicklung des Bundesprogramms „Ausbildungsplätze sichern” ist ein wichtiger Beitrag der Bundesregierung zur Stabilisierung des Ausbildungsmarkts in der Pandemie. Die Unternehmen sollen in ihren Bemühungen um den Erhalt und Ausbau von Ausbildungsplätzen bestmöglich unterstützt werden.
Quelle: Bundesministerium Bildung und Forschung /Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Foto @ Jens Koeppen
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