Nach wochen­lan­gen Verzögerun­gen haben Bun­deskan­zler Scholz, Vizekan­zler Habeck und Bun­des­fi­nanzmin­is­ter Lind­ner kür­zlich eine all­ge­meine poli­tis­che Erk­lärung zum Bun­de­shaushalt 2025 vorgestellt.

Diese bein­hal­tet auch die Ankündi­gung eines Nach­tragshaushalts für das Jahr 2024 mit einem Vol­u­men von rund 11 Mrd. Euro. Damit steigt die Net­tokred­i­tauf­nahme für 2024 auf ins­ge­samt 50,5 Mrd. Euro (bish­er 39,03 Mrd. Euro) und das Haushaltsvol­u­men von bish­er 476,8 Mrd. Euro auf 489 Mrd. Euro. Für den Bun­de­shaushalt 2025 ist dann ein Haushaltsvol­u­men von 481 Mrd. Euro und eine Net­tokred­i­tauf­nahme von 44 Mrd. Euro geplant. Somit ist von einem Sparhaushalt, wie auch Bun­des­fi­nanzmin­is­ter Lind­ner in der Pressekon­ferenz betont hat, keine Rede mehr. Im Gegen­teil: Die Koali­tion nimmt weit­er­hin mas­siv neue Schulden auf, anstatt den Staat­saus­gaben eine ehrliche Auf­gabenkri­tik zu unterziehen.

Die Koali­tion ver­sucht, mit der Auf­stel­lung des Bun­de­shaushalts eine Wach­s­tum­sini­tia­tive zu verbinden. Dazu soll investiert wer­den, u.a. in Schiene, Straße, Nahverkehr und dig­i­tale Infra­struk­tur. Hinzukom­men sollen Investi­tio­nen in die innere und äußere Sicher­heit. So soll die NATO-Quote von Vertei­di­gungsaus­gaben in Höhe von 2 Prozent des Brut­toin­land­spro­duk­ts über den gesamten Haushalts- und Finanz­plan bis 2028 durchgängig übertrof­fen wer­den, der Etat des Bun­desvertei­di­gungsmin­is­teri­ums 2025 aber lediglich um 1,2 Mrd. Euro steigen. Im Jahr 2028 soll sich der Vertei­di­gungse­tat dann auf 80 Mrd. Euro belaufen. Unternehmen und Bürg­ern wer­den steuer­liche und son­stige Ent­las­tun­gen ver­sprochen (u.a. verbesserte Abschrei­bungs­be­din­gun­gen, Ver­längerung der Strom­s­teuersenkung sowie der Strompreiskom­pen­sa­tion und der Abbau der sog. kalten Pro­gres­sion). Auch soll der Bürokratieab­bau beschle­u­nigt wer­den. Unter der Über­schrift „Gesellschaftlichen Zusam­men­halt sich­ern“ sollen Erhöhun­gen des Kinder­grund­frei­be­trages sowie des Kindergeldes und des Kinderzuschlages erfolgen.

Nach Ein­schätzung der Union hat die Ampel hat keinen Bun­de­shaushalt aufgestellt, son­dern eine all­ge­meine poli­tis­che Absicht­serk­lärung abgegeben. Die Finanzierung ist nicht gesichert und basiert größ­ten­teils auf dem „Prinzip Hoff­nung“. Die Not in der Koali­tion muss groß sein, wenn ein möglich­es zusät­zlich­es Wach­s­tum von 0,5 % als poli­tis­ch­er Erfolg verkauft wer­den soll.

An vie­len Stellen gibt es halb­herzige bis gar keine Lösun­gen – etwa bei der Migra­tion, der Bun­deswehr oder dem Bürg­ergeld. Hinzu kommt: Maß­nah­men wie die Erhöhung der Frei­be­träge oder der Aus­gle­ich der kalten Pro­gres­sion hät­ten mit der bere­its gel­tenden Geset­zes­lage ohne­hin erfol­gen müssen, wer­den nun aber als neuer poli­tis­ch­er Erfolg gepriesen. Eine Pri­or­isierung der Aus­gaben ist nicht erkennbar. Stattdessen geht es im üblichen Modus der Ampel weit­er: jede Seite bekommt etwas. So lässt sich aber keine solide und tragfähige Finanz- und Haushalt­spoli­tik gestal­ten. Von ein­er „Wirtschaftswende für Deutsch­land“ ist die Bun­desregierung mit der vorgestell­ten poli­tis­chen Absicht­serk­lärung weit entfernt.

Die vorgestellte Eini­gung mag den Fortbe­stand der Ampel kurzfristig sich­ern, ein großer Wurf für Deutsch­land ist sie nicht. Die CDU/C­SU-Bun­destags­frak­tion wird im Haushaltsver­fahren, welch­es im Sep­tem­ber startet, ihre Posi­tio­nen deut­lich machen. Für uns haben Maß­nah­men zur Stärkung der Wet­tbe­werb­s­fähigkeit des Stan­dorts Deutsch­land sowie zur Gewährleis­tung der inneren und äußeren Sicher­heit ober­ste Priorität.

Quelle: CDU/C­SU-Bun­destags­frak­tion

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