Zur Debat­te über den Abstand von Win­drädern zur Wohn­be­bau­ung erk­lärte für die Lan­des­gruppe Bran­den­burg der CDU/C­SU-Frak­tion im Deutschen Bun­destag der Vor­sitzende Jens Koeppen:

Wir haben jahre­lang mit der SPD auf Bun­de­sebene gestrit­ten, damit die Möglichkeit geschaf­fen wird, 1000 Meter Abstand von der Wohn­be­bau­ung in den einzel­nen Bun­deslän­dern festzuschreiben. In den Koali­tionsver­hand­lun­gen war diese Maß­nahme für die CDU ein ganz har­ter Punkt. Der zunehmende Akzep­tanzver­lust für die Energiewende und den Wind­kraftauf­bau machen es drin­gend notwendig, dass klare Akzep­tanzkri­te­rien im gesamten Land Bran­den­burg fest­geschrieben wer­den. Der vorgelegte Geset­ze­sen­twurf muss jet­zt ohne weit­ere Abstriche ver­ab­schiedet wer­den. Die Energiewende wird nur gelin­gen, wenn wir die Men­schen mit­nehmen und wenn klare Kri­te­rien für den Zubau der Energieerzeu­gungsan­la­gen einge­hal­ten wer­den. Anla­gen, die mit­tler­weile eine Höhe von über 250 Metern erre­ichen, dür­fen nicht wie bish­er in unmit­tel­bar­er Ort­snähe errichtet wer­den. Bran­den­burg muss weit­er­hin lebenswert bleiben!

Zudem muss sich die Lan­desregierung auf Bun­de­sebene auch gegenüber der neuen Bun­desregierung für eine Neuord­nung der Verteil­net­zent­gelte ein­set­zen. Gegen­wär­tig zahlen die Bran­den­burg­er über­pro­por­tion­al hohe Net­zent­gelte, weil der Verteil­net­zaus­bau finanziell für die Erneuer­baren Energien allein durch die Men­schen in den Stan­dort­ge­mein­den zu tra­gen ist. Die Bran­den­burg­er kön­nten mit Abschlä­gen von bis zu 3 Cent auf den kW-Strompreis rech­nen, wenn eine bun­desweite Umlage zum Tra­gen käme.

Die jet­zige Aufteilung der Kosten­wälzung der Verteil­net­zent­gelte ist seit dem Start der Energiewende unverän­dert und wird zunehmend ungerecht. Umso schneller der Zubau der EE-Anla­gen vor­angetrieben wird, umso schneller steigen die Verteil­net­zent­gelte in Bran­den­burg. Während bei den Über­tra­gungsnet­zent­gel­ten ein bun­desweit­er Aus­gle­ich vorge­se­hen ist, kon­nte eine Kor­rek­tur der Kostenüber­nahme für die Verteil­net­ze noch nicht fest­geschrieben werden.“

Foto @ Jens Koeppen