Nach Auskun­ft des Bun­desmin­is­teri­ums für Dig­i­tales und Verkehr (BMDV) im April 2022, beste­ht die nach­fol­gende Pla­nung der Bun­desregierung zum soge­nan­nten “9 für 90”-Ticket:

Der Koali­tion­sauss­chuss hat sich am 24. März 2022 auf die Ein­führung bil­liger­er ÖPNV-Tick­ets ver­ständigt („9 für 90“), die über die Region­al­isierungsmit­tel finanziert wer­den sollen. Damit sollen kurzfristige Anreize zum Umstieg auf den ÖPNV und für Energieeinsparun­gen geset­zt wer­den. Das Vorhaben soll schnell­st­möglich umge­set­zt wer­den. Da die Zuständigkeit für den ÖPNV bei den Län­dern und Kom­munen liegt, muss die Aus­gestal­tung mit diesen ver­han­delt wer­den. Für die Klärung weit­er­er Rah­menbe­din­gun­gen und die Kosten­ab­schätzung wird eng mit der Branche und ins­beson­dere dem Ver­band Deutsch­er Verkehrsun­ternehmen (VDV) zusam­mengear­beit­et. Die Details der Umset­zung und eventuell daraus resul­tierende weit­ere Maß­nah­men wer­den im derzeit laufend­en Ver­fahren zwis­chen Bund und Län­dern und der Branche geprüft und abgestimmt.”

Der CDU/C­SU-Bun­destags­frak­tion geht dies nicht weit genug. Ins­beson­dere die Finanzierung ist nicht umfänglich gek­lärt. Auch der Nutzen — vor allem für den ländlichen Raum, die Umset­zbarkeit durch die Län­der und Kom­munen und die (wis­senschaftliche) Begleitung durch das Bun­desmin­is­teri­um für Dig­i­tales und Verkehr sind ungek­lärt. So wird dieses Tick­et dem ÖPNV wenig nutzen. Gelder, die für Tak­tverdich­tun­gen oder neue Ange­bote aus­gegeben wer­den kön­nten, wer­den ver­braucht, ohne dass ein langfristiger Mehrw­ert für den ÖPNV abzuse­hen ist.

Quelle: CDU/CSU Bundestagsfraktion

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