Die Coro­na-Pan­demie hat zu einem Dig­i­tal­isierungss­chub an Deutsch­lands Schulen geführt. Bis zur Wieder­her­stel­lung eines Regel­be­triebs wird der schulis­che Unter­richt­sall­t­ag aus einem Mix von Präsenz in den Schulen und dig­i­tal gestützten Lern­phasen zu Hause beste­hen. Damit alle Schü­lerin­nen und Schüler daran teil­haben kön­nen, hat der Koali­tion­sauss­chuss auf Bun­de­sebene beschlossen, zur Ver­sorgung der­jeni­gen, die zu Hause keine eige­nen Lap­tops, Note­books oder Tablets haben, 500 Mil­lio­nen Euro als Soforthil­fe zusät­zlich zur Ver­fü­gung zu stellen.

Zur schnellen Umset­zung wir auf die bewährte Struk­tur des Dig­i­tal­Pakt Schule zurück­ge­grif­f­en. Inner­halb von drei Wochen kon­nte so eine eben­so ziel­gerichtete wie prag­ma­tis­che Lösung mit den Län­dern entwick­elt wer­den, die keinen Auf­bau neuer Struk­turen erforder­lich macht. Bund und Län­der haben sich auf eine Zusatzvere­in­barung zum Dig­i­tal­Pakt Schule geeinigt. Nach Befas­sung des Haushalt­sauss­chuss­es und Unterze­ich­nung der Zusatzvere­in­barung kön­nen die Mit­tel den Schülern schnell zugutekom­men kom­men. Die Län­der steuern einen Eigenan­teil von zehn Prozent bei.

Wie schon im Dig­i­tal­Pakt Schule, erfol­gt die Aufteilung auf die Län­der nach dem König­stein­er Schlüs­sel. Die Län­der wer­den schnell die beschlosse­nen Regeln umset­zen. Danach kön­nen die Geräte beschafft und über die Schulen zur Ver­fü­gung gestellt wer­den. Die Schulen kön­nen den Schülern dann die Geräte ausleihen.

Die Verteilung erfol­gt im Ermessen der Schule nach sozialen Kri­te­rien, aber auch unter päd­a­gogis­chen Gesicht­spunk­ten infolge der sich rasch verän­dern­den Bedin­gun­gen in den Schulen auf deren Weg zum Regel­be­trieb. Die Mit­tel kön­nen von den Schulen auch für eine Ausstat­tung mit Hard- und Soft­ware einge­set­zt wer­den, die zur Erstel­lung von Online-Lern­in­hal­ten benötigt wird. Damit kön­nen die Schulen, die vor Ort am besten wis­sen, wem man wie helfen muss, die Mit­tel flex­i­bel und nach konkreten Bedarf­s­la­gen nutzen, um einen Beitrag für mehr Bil­dungs­gerechtigkeit leis­ten zu kön­nen. Die Geräte verbleiben im Eigen­tum der Schulen und kön­nen auch im Regel­be­trieb weit­er genutzt werden.

In den let­zten Wochen hat das Bun­desmin­is­teri­um für Bil­dung und Forschung (BMBF) bere­its über den Dig­i­tal­Pakt Schule ermöglicht, dass die Län­der unkom­pliziert freie Lehrin­halte und solche kom­merzieller Anbi­eter zur Ver­fü­gung stellen kön­nen. Jet­zt wer­den weit­ere Finanzhil­fen auf dig­i­tale Endgeräte aus­geweit­et, damit diese Inhalte auch von allen Schü­lerin­nen und Schülern genutzt wer­den können.

Weit­ere Infor­ma­tio­nen zur Umset­zung des 500 Mio-Euro-Pro­gramms für Schüler find­en Sie zeit­nah auf: www.digitalpaktschule.de.

 

Quelle: Bun­desmin­is­teri­um für Bil­dung und Forschung

Bild @ Jens Koeppen