Dürre und Schädlinge haben die Widerstandskraft des Waldes geschwächt. Bis Ende des Jahres werden im Verlauf der vergangenen drei Jahre schätzungsweise 177 Millionen Kubikmeter Schadholz angefallen sein. 284.000 Hektar sind wieder zu bewalden.
Zum Schutz der heimischen Wälder werden daher von der Bundesregierung neue, zusätzliche Wald-Programme gestartet. Diese Programme ermöglichen schnelle Hilfe und ergänzen die bestehenden Programme sinnvoll. Es soll dazu beigetragen werden, unseren Wald zu erhalten und diejenigen zu unterstützen, die mit und in ihm arbeiten.700 Millionen Euro Waldhilfen stehen zur Verfügung.
1. Prämie zum Erhalt und zur nachhaltigen Bewirtschaftung der Wälder
Die Umsetzung erfolgt über drei Bereiche:
Mit 500 Millionen Euro unterstützen wir nachhaltige Forstwirtschaft— und zwar so verwaltungstechnisch einfach wie möglich. Das Programm geht am 20.11.2020 an den Start. Es richtet sich an private und kommunale Forstbetriebe, die eine Prämie pro Hektar beantragen können.
Folgendes Umsetzungs-Modell kommt dabei zur Anwendung:
- Auf Grundlage der Waldschäden nach Sturm, Dürre und Borkenkäfermassenvermehrung seit Herbst 2017 und der damit verbundenen Überlastung des Holzmarktes und des Preisverfalls wird den Waldeigentümern ein Ausgleich von Bestandes- und Einnahmeverlusten bis zu 200.000 Euro gemäß den EU De-minimis-Subventionsgrenzen gezahlt.
- Die Verluste werden auf nationaler Ebene durch das Thünen-Institut eingeschätzt und auf die Waldfläche umgelegt.
- Waldbesitzer müssen daher ihre jeweiligen Verluste nicht nachweisen.
- Die Zahlung wird an die Zertifizierung nach PEFC, FSC oder einem vergleichbaren Standard gebunden werden, der über den gesetzlichen Standard hinausgeht. Dadurch unterstützen wir besonders nachhaltige Waldwirtschaft.
- Die Prämie beträgt 100 Euro bzw. 120 Euro je Hektar.
- Die Bagatellgrenze liegt bei einem Hektar. Sie ist bewusst gering gehalten, um eine Vielzahl der Waldeigentümer zu erreichen.
- Waldeigentümer können einen Antrag unter www.bundeswaldpraemie.de bei der Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe (FNR) stellen.
Die Große Koalition bringt damit ein Hilfspaket an den Start, das der Forstwirtschaft in der Krise gemeinsam mit den bestehenden Hilfen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes” (GAK) Unterstützung und Halt geben wird.
2. Investitionsprogramme für Wald und Holz
- Mit dem rund 50 Millionen-starken Investitionsprogramm wird den Forstbetrieben und forstlichen Dienstleistungsunternehmen durch Investitionszuschüsse der Zugang zu moderner Technik und IT-Unterstützung erleichtert. Zum I. November ist der erste Teil gestartet: Das „Investitionsprogramm Wald”, das von der Landwirtschaftlichen Rentenbank umgesetzt wird. Hier erhalten private und kommunale Waldbesitzer, forstliche Zusammenschlüsse, forstliche Dienstleister und Forstbaumschulen bis zu 40 Prozent Zuschüsse zu Investitionen in IT-Ausstattungen und digitale Anwendungen, Technik zur Holzernte und ‑bearbeitung, zur mobilen Rundholzvermessung, Investitionen in moderne Arbeitssicherheit oder auch in Gebäude. Die entsprechende Förderrichtlinie wurde bei der Europäischen Kommission zur beihilferechtlichen Genehmigung eingereicht. Bis zum Abschluss des Verfahrens wird die Förderung als De-minitnis-Beihilfe gewährt. Konkrete Informationen finden Sie auf der Seite der Rentenbank: www.rentenbank.de/foerderan2ebote/bundesnro2ramme/waldwirtschaft
- Ein weiteres Investitionsprogramm „Holz” mit ebenfalls rund 50 Millionen Euro richtet sich an Unternehmen der Holzwirtschaft. Über die Förderrichtlinie sollen Investitionen in die Modernisierung der Holzwirtschaft in Form von Zuschüssen gefördert werden. Ziel ist die Anpassung an eine sich ändernde Rohstoffgrundlage. Es geht um die Verwertung von Kalamitätsholz, das verstärkte Aufkommen von Laubholz, sowie der Verwendung von Holz als Baustoff. Zudem sollen die Fördermaßnahmen eine positive Lenkungswirkung in Bezug auf Digitalisierung, Ressourceneffizienz und Klimaschutz entfalten sowie zur Überwindung der kleinteiligen Strukturen der Branche beitragen. Die Förderrichtlinie befindet sich derzeit in der Abstimmung. Als Bewilligungsstelle ist die BLE vorgesehen. Eine Notifizierung ist nicht erforderlich, da für Unternehmen der Holzwirtschaft ein anderes beihilferechtliches Verfahren zur Anwendung kommt.
3. Förderung des klimafreundlichen Bauens mit Holz
Ergänzend wird es eine Richtlinie zur Förderung des klimafreundlichen Bauens mit Holz geben. Hierfür stehen insgesamt bis zu 100 Millionen Euro zur Verfügung. Ziel ist eine beschleunigte Entwicklung, Einführung und Verbreitung von innovativen Technologien, Verfahren und Produkten. Es geht, aber auch darum, den Holzbau auch im großvolumigen, mehrgeschossigen Bauen gleichberechtigt zu etablieren. Dazu sollen Beratungsleistungen und Innovationscluster im Bereich Holzbau gefördert werden. Hierzu soll der notwendigen Wissens‑, Innovation- und Technologietransfer zwischen Wissenschaft und Praxis durch eine bessere Vernetzung der Zusammenarbeit zwischen Unternehmen, Institutionen, Wissenschaft und Forschung unterstützt werden. Die Richtlinie befindet sich derzeit in der Abstimmung und soll von der Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe (FNR) als Projektträger umgesetzt werden.
Von den Fördermaßnahmen im Bereich Holz wird erwartet, dass sie eine positive Lenkungswirkung in Bezug auf Digitalisierung, Ressourceneffizienz und Klimaschutz entfalten und zur Überwindung der kleinteiligen Strukturen der Branche beitragen.
Quelle: Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
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