Dürre und Schädlinge haben die Wider­stand­skraft des Waldes geschwächt. Bis Ende des Jahres wer­den im Ver­lauf der ver­gan­genen drei Jahre schätzungs­weise 177 Mil­lio­nen Kubik­me­ter Schad­holz ange­fall­en sein. 284.000 Hek­tar sind wie­der zu bewalden.

Zum Schutz der heimis­chen Wälder wer­den daher von der Bun­desregierung neue, zusät­zliche Wald-Pro­gramme ges­tartet. Diese Pro­gramme ermöglichen schnelle Hil­fe und ergänzen die beste­hen­den Pro­gramme sin­nvoll. Es soll dazu beige­tra­gen wer­den, unseren Wald zu erhal­ten und diejeni­gen zu unter­stützen, die mit und in ihm arbeiten.700 Mil­lio­nen Euro Wald­hil­fen ste­hen zur Verfügung.

1. Prämie zum Erhalt und zur nach­halti­gen Bewirtschaf­tung der Wälder

Die Umset­zung erfol­gt über drei Bereiche:

Mit 500 Mil­lio­nen Euro unter­stützen wir nach­haltige Forstwirtschaft— und zwar so ver­wal­tung­stech­nisch ein­fach wie möglich. Das Pro­gramm geht am 20.11.2020 an den Start. Es richtet sich an pri­vate und kom­mu­nale Forst­be­triebe, die eine Prämie pro Hek­tar beantra­gen können.

Fol­gen­des Umset­zungs-Mod­ell kommt dabei zur Anwendung:

  • Auf Grund­lage der Wald­schä­den nach Sturm, Dürre und Borkenkäfer­massen­ver­mehrung seit Herb­st 2017 und der damit ver­bun­de­nen Über­las­tung des Holz­mark­tes und des Preisver­falls wird den Waldeigen­tümern ein Aus­gle­ich von Bestandes- und Ein­nah­mev­er­lus­ten bis zu 200.000 Euro gemäß den EU De-min­imis-Sub­ven­tion­s­gren­zen gezahlt.
  • Die Ver­luste wer­den auf nationaler Ebene durch das Thü­nen-Insti­tut einge­schätzt und auf die Wald­fläche umgelegt.
  • Waldbe­sitzer müssen daher ihre jew­eili­gen Ver­luste nicht nachweisen.
  • Die Zahlung wird an die Zer­ti­fizierung nach PEFC, FSC oder einem vergleich­baren Stan­dard gebun­den wer­den, der über den geset­zlichen Stan­dard hinaus­geht. Dadurch unter­stützen wir beson­ders nach­haltige Waldwirtschaft.
  • Die Prämie beträgt 100 Euro bzw. 120 Euro je Hektar.
  • Die Bagatell­gren­ze liegt bei einem Hek­tar. Sie ist bewusst ger­ing gehal­ten, um eine Vielzahl der Waldeigen­tümer zu erreichen.
  • Waldeigen­tümer kön­nen einen Antrag unter www.bundeswaldpraemie.de bei der Facha­gen­tur Nachwach­sende Rohstoffe (FNR) stellen.

Die Große Koali­tion bringt damit ein Hil­f­s­paket an den Start, das der Forstwirtschaft in der Krise gemein­sam mit den beste­hen­den Hil­fen der Gemein­schaft­sauf­gabe „Verbesse­rung der Agrarstruk­tur und des Küsten­schutzes” (GAK) Unter­stützung und Halt geben wird.

2. Investi­tion­spro­gramme für Wald und Holz

  1. Mit dem rund 50 Mil­lio­nen-starken Investi­tion­spro­gramm wird den Forstbetrie­ben und forstlichen Dien­stleis­tung­sun­ternehmen durch Investi­tion­szuschüsse der Zugang zu mod­ern­er Tech­nik und IT-Unter­stützung erle­ichtert. Zum I. No­vember ist der erste Teil ges­tartet: Das „Investi­tion­spro­gramm Wald”, das von der Land­wirtschaftlichen Renten­bank umge­set­zt wird. Hier erhal­ten pri­vate und kom­munale Waldbe­sitzer, forstliche Zusam­men­schlüsse, forstliche Dien­stleis­ter und Forst­baum­schulen bis zu 40 Prozent Zuschüsse zu Investi­tio­nen in IT-Ausstat­tun­gen und dig­i­tale Anwen­dun­gen, Tech­nik zur Holz­ernte und ‑bear­beitung, zur mobilen Rund­holzver­mes­sung, Investi­tio­nen in mod­erne Arbeitssicher­heit oder auch in Gebäude. Die entsprechende Förder­richtlin­ie wurde bei der Europäis­chen Kom­mis­sion zur bei­hil­fer­echtlichen Genehmi­gung ein­gere­icht. Bis zum Abschluss des Ver­fahrens wird die Förderung als De-minit­nis-Bei­hil­fe gewährt. Konkrete In­formationen find­en Sie auf der Seite der Renten­bank: www.rentenbank.de/foerderan2ebote/bundesnro2ramme/waldwirtschaft
  2. Ein weit­eres Investi­tion­spro­gramm „Holz” mit eben­falls rund 50 Mil­lio­nen Euro richtet sich an Unternehmen der Holzwirtschaft. Über die Förder­richtlin­ie sollen Investi­tio­nen in die Mod­ernisierung der Holzwirtschaft in Form von Zuschüssen gefördert wer­den. Ziel ist die Anpas­sung an eine sich ändernde Rohstof­f­grund­lage. Es geht um die Ver­w­er­tung von Kalamität­sholz, das ver­stärk­te Aufkom­men von Laub­holz, sowie der Ver­wen­dung von Holz als Baustoff. Zudem sollen die För­dermaßnahmen eine pos­i­tive Lenkungswirkung in Bezug auf Dig­i­tal­isierung, Ressourcenef­fizienz und Kli­maschutz ent­fal­ten sowie zur Über­win­dung der kleinteili­gen Struk­turen der Branche beitra­gen. Die Förder­richtlin­ie befind­et sich derzeit in der Abstim­mung. Als Bewil­li­gungsstelle ist die BLE vorge­se­hen. Eine Notifizie­rung ist nicht erforder­lich, da für Unternehmen der Holzwirtschaft ein anderes bei­hilferechtliches Ver­fahren zur Anwen­dung kommt.

3. Förderung des kli­mafre­undlichen Bauens mit Holz

Ergänzend wird es eine Richtlin­ie zur Förderung des kli­mafre­undlichen Bauens mit Holz geben. Hier­für ste­hen ins­ge­samt bis zu 100 Mil­lio­nen Euro zur Ver­fü­gung. Ziel ist eine beschle­u­nigte Entwick­lung, Ein­führung und Ver­bre­itung von inno­v­a­tiv­en Tech­nologien, Ver­fahren und Pro­duk­ten. Es geht, aber auch darum, den Holzbau auch im großvo­lu­mi­gen, mehrgeschos­si­gen Bauen gle­ich­berechtigt zu etablieren. Dazu sollen Beratungsleis­tun­gen und Inno­va­tion­sclus­ter im Bere­ich Holzbau gefördert wer­den. Hierzu soll der notwendi­gen Wissens‑, Inno­va­tion- und Tech­nolo­gi­etrans­fer zwis­chen Wis­senschaft und Prax­is durch eine bessere Ver­net­zung der Zusam­me­nar­beit zwis­chen Unternehmen, Insti­tu­tio­nen, Wis­senschaft und Forschung unter­stützt wer­den. Die Richt­linie befind­et sich derzeit in der Abstim­mung und soll von der Facha­gen­tur Nachwach­sende Rohstoffe (FNR) als Pro­jek­t­träger umge­set­zt werden.

Von den För­der­maß­nah­men im Bere­ich Holz wird erwartet, dass sie eine pos­i­tive Len­kungswirkung in Bezug auf Dig­i­tal­isierung, Ressourcenef­fizienz und Kli­maschutz ent­fal­ten und zur Über­win­dung der klein­teili­gen Struk­turen der Branche beitragen.

Quelle: Bun­desmin­is­teri­um für Ernährung und Landwirtschaft

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