Am 15. Dezember 2020 wurde im Deutschen Bundestag das Jahressteuergesetz 2020 beschlossen. Einige wichtige Anliegen der Unionsfraktion konnten dabei umgesetzt werden. Enthalten sind im Gesetz beispielsweise wichtige Änderungen und Entlastungen für das Ehrenamt und Vereine. Die Homeoffice-Pauschale sorgt für eine Entlastung der Arbeitnehmer im Homeoffice.
Hier ein Überblick über die wichtigsten Punkte:
Die Verdopplung des Entlastungsbetrags für Alleinerziehende auf 4008 Euro gilt nur über 2021 hinaus. Ebenso wurde die einmalige Steuerbefreiung für den Corona-Bonus in Höhe von 1.500 Euro um sechs Monate bis 30. Juni 2021 verlängert.
Auch im Kampf gegen die Steuerhinterziehung ist ein wichtiger Schritt gelungen. Denn mit dem Jahressteuergesetz wird die Verjährungsfrist zur Verfolgung schwerer Steuerhinterziehung von 10 auf 15 Jahre verlängert. Dies ist richtig und wichtig, denn es drohte, dass Cum-Ex-Straftäter straffrei davonkommen. Darüber hinaus ist es zukünftig möglich, auch bereits verjährte Taterträge aus Fällen der Steuerhinterziehung in großem Ausmaß einzuziehen. Das bedeutet, dass Erträge aus schwerer Steuerhinterziehung auch nach der strafrechtlichen Verjährung noch zurückgeholt werden.
Wichtige Verbesserungen konnten auch für die Land- und Forstwirte erreicht werden. Mit der Anhebung einer Gewinngrenze wird es möglich gemacht, dass viele Zukunftsbetriebe im Bereich der Land- und Forstwirtschaft den Investitionsabzugsbetrag noch besser nutzen können. Auch bei der Umsatzsteuerpauschalierung konnten wir eine Lösung erreichen. Ab 2022 können Betriebe bis zu einer Umsatzgrenze von 600.000 Euro die Pauschalierung nutzen. Auch beim § 14 EStG, der sogenannten Realteilung, wurde durch einen Änderungsantrag für eine rechtliche Klarstellung gesorgt.
Mit der Schaffung einer Homeoffice-Pauschale, Erleichterungen bei der verbilligten Wohnraumvermietung und Steuerfreiheit der sogenannten Outplacement-Beratung haben wir die Voraussetzung für weitere wichtige Entlastungen geschaffen.
Ein wichtiger Teil des Jahressteuergesetzes ist auch das Ehrenamtspaket mit vielen wichtigen Entlastungen für Ehrenamtliche und Vereine. Wir erhöhen beispielsweise die Übungsleiterpauschale auf 3.000 Euro und die Ehrenamtspauschale auf 840 Euro. Spenden bis 300 Euro sind künftig leichter nachweisbar durch den Einzahlungs- oder Überweisungsbeleg. Kleine Organisationen werden von der Frist zur Mittelverwendung befreit. Auch die Einnahmegrenze für steuerpflichtige wirtschaftliche Geschäftsbetriebe wurde erhöht. Sie sind künftig erst dann steuerpflichtig, wenn die Einnahmegrenze von 45.000 Euro überschritten wird. Durch das Transparenzregister beim Bundeszentralamt für Steuern, das in den kommenden Jahren aufgebaut werden soll, wird für alle Spenderinnen und Spender endlich mehr Klarheit bei der Frage geschaffen, ob eine Organisation gemeinnützig ist oder nicht.
Bild @ Jens Koeppen
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