Am 15. Dezem­ber 2020 wurde im Deutschen Bun­destag das Jahress­teuerge­setz 2020 beschlossen. Einige wichtige Anliegen der Unions­frak­tion kon­nten dabei umge­set­zt wer­den. Enthal­ten sind im Gesetz beispiel­sweise wichtige Änderun­gen und Ent­las­tun­gen für das Ehre­namt und Vere­ine. Die Home­of­fice-Pauschale sorgt für eine Ent­las­tung der Arbeit­nehmer im Homeoffice.

Hier ein Überblick über die wichtig­sten Punkte:

Die Ver­dopplung des Ent­las­tungs­be­trags für Allein­erziehende auf 4008 Euro gilt nur über 2021 hin­aus. Eben­so wurde die ein­ma­lige Steuer­be­freiung für den Coro­na-Bonus in Höhe von 1.500 Euro um sechs Monate bis 30. Juni 2021 verlängert.

Auch im Kampf gegen die Steuer­hin­terziehung ist ein wichtiger Schritt gelun­gen. Denn mit dem Jahress­teuerge­setz wird die Ver­jährungs­frist zur Ver­fol­gung schw­er­er Steuer­hin­terziehung von 10 auf 15 Jahre ver­längert. Dies ist richtig und wichtig, denn es dro­hte, dass Cum-Ex-Straftäter straf­frei davonkom­men. Darüber hin­aus ist es zukün­ftig möglich, auch bere­its ver­jährte Taterträge aus Fällen der Steuer­hin­terziehung in großem Aus­maß einzuziehen. Das bedeutet, dass Erträge aus schw­er­er Steuer­hin­terziehung auch nach der strafrechtlichen Ver­jährung noch zurück­ge­holt werden.

Wichtige Verbesserun­gen kon­nten auch für die Land- und Forstwirte erre­icht wer­den. Mit der Anhebung ein­er Gewin­ngren­ze wird es möglich gemacht, dass viele Zukun­fts­be­triebe im Bere­ich der Land- und Forstwirtschaft den Investi­tion­s­abzugs­be­trag noch bess­er nutzen kön­nen. Auch bei der Umsatzs­teuer­pauschalierung kon­nten wir eine Lösung erre­ichen. Ab 2022 kön­nen Betriebe bis zu ein­er Umsatz­gren­ze von 600.000 Euro die Pauschalierung nutzen. Auch beim § 14 EStG, der soge­nan­nten Real­teilung, wurde durch einen Änderungsantrag für eine rechtliche Klarstel­lung gesorgt.

Mit der Schaf­fung ein­er Home­of­fice-Pauschale, Erle­ichterun­gen bei der ver­bil­ligten Wohn­raumver­mi­etung und Steuer­frei­heit der soge­nan­nten Out­place­ment-Beratung haben wir die Voraus­set­zung für weit­ere wichtige Ent­las­tun­gen geschaffen.

Ein wichtiger Teil des Jahress­teuerge­set­zes ist auch das Ehre­namtspaket mit vie­len wichti­gen Ent­las­tun­gen für Ehre­namtliche und Vere­ine. Wir erhöhen beispiel­sweise die Übungsleit­er­pauschale auf 3.000 Euro und die Ehre­namtspauschale auf 840 Euro. Spenden bis 300 Euro sind kün­ftig leichter nach­weis­bar durch den Ein­zahlungs- oder Über­weisungs­be­leg. Kleine Organ­i­sa­tio­nen wer­den von der Frist zur Mit­telver­wen­dung befre­it. Auch die Ein­nah­megren­ze für steuerpflichtige wirtschaftliche Geschäfts­be­triebe wurde erhöht. Sie sind kün­ftig erst dann steuerpflichtig, wenn die Ein­nah­megren­ze von 45.000 Euro über­schrit­ten wird. Durch das Trans­paren­zreg­is­ter beim Bun­deszen­tralamt für Steuern, das in den kom­menden Jahren aufge­baut wer­den soll, wird für alle Spenderin­nen und Spender endlich mehr Klarheit bei der Frage geschaf­fen, ob eine Organ­i­sa­tion gemein­nützig ist oder nicht.

Bild @ Jens Koeppen