Mit dem Jahressteuergesetz 2020 wurde ein Paket zur Stärkung von Vereinen und Ehrenamtlichen beschlossen. Die unverzichtbare Arbeit der Ehrenamtlichen wird in Zukunft durch Steuerentlastungen und Bürokratieabbau erleichtert.
Die wichtigsten Neuregelungen sind:
- die Erhöhung der Übungsleiterpauschale von 2.400 auf 3.000 Euro im Jahr,
- die Erhöhung der Ehrenamtspauschale von 720 auf 840 Euro im Jahr,
- die Anhebung der Freigrenze für die Einnahmen aus einer wirtschaftlichen Betätigung einer gemeinnützigen Organisation auf 45.000 Euro,
- der vereinfachte Zuwendungsnachweis bis 300 Euro.
Darüber hinaus gibt es eine Vielzahl von weiteren Verbesserungen für gemeinnützige Organisationen: So wird z. B. die Pflicht zur zeitnahen Mittelverwendung für kleine Körperschaften abgeschafft und die Mittelweitergabe unter gemeinnützigen Organisationen rechtssicher ausgestaltet. Durch das Transparenzregister beim Bundeszentralamt für Steuern, das in der kommenden Zeit aufgebaut werden soll, soll für alle Spenderinnen und Spender endlich mehr Klarheit bei der Frage, ob eine Organisation gemeinnützig ist oder nicht, geschaffen werden.
Das Ehrenamtspaket ist ein wichtiges Signal für diejenigen, die im Ehrenamt tätig sind und damit unserer Gesellschaft einen unentbehrlichen Dienst erweisen. Das Engagement von Millionen Menschen macht unserer Land lebenswerter. All den Menschen, die sich für andere engagieren und einsetzen, gilt unser besonderer Dank und unsere Wertschätzung.
Die Regelungen werden vom Bundesrat abschließend beraten und beschlossen. Sie können dann zum Jahresbeginn 2021 in Kraft treten.
Bild @ Jens Koeppen
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