Mit dem Jahress­teuerge­setz 2020 wurde ein Paket zur Stärkung von Vere­inen und Ehre­namtlichen beschlossen. Die unverzicht­bare Arbeit der Ehre­namtlichen wird in Zukun­ft durch Steuer­ent­las­tun­gen und Bürokratieab­bau erleichtert.

Die wichtig­sten Neuregelun­gen sind:

- die Erhöhung der Übungsleit­er­pauschale von 2.400 auf 3.000 Euro im Jahr,

- die Erhöhung der Ehre­namtspauschale von 720 auf 840 Euro im Jahr,

- die Anhebung der Frei­gren­ze für die Ein­nah­men aus ein­er wirtschaftlichen Betä­ti­gung ein­er gemein­nützi­gen Organ­i­sa­tion auf 45.000 Euro,

- der vere­in­fachte Zuwen­dungsnach­weis bis 300 Euro.

Darüber hin­aus gibt es eine Vielzahl von weit­eren Verbesserun­gen für gemein­nützige Organ­i­sa­tio­nen: So wird z. B. die Pflicht zur zeit­na­hen Mit­telver­wen­dung für kleine Kör­per­schaften abgeschafft und die Mit­tel­weit­er­gabe unter gemein­nützi­gen Organ­i­sa­tio­nen rechtssich­er aus­gestal­tet. Durch das Trans­paren­zreg­is­ter beim Bun­deszen­tralamt für Steuern, das in der kom­menden Zeit aufge­baut wer­den soll, soll für alle Spenderin­nen und Spender endlich mehr Klarheit bei der Frage, ob eine Organ­i­sa­tion gemein­nützig ist oder nicht, geschaf­fen werden.

Das Ehre­namtspaket ist ein wichtiges Sig­nal für diejeni­gen, die im Ehre­namt tätig sind und damit unser­er Gesellschaft einen unent­behrlichen Dienst erweisen. Das Engage­ment von Mil­lio­nen Men­schen macht unser­er Land lebenswert­er. All den Men­schen, die sich für andere engagieren und ein­set­zen, gilt unser beson­der­er Dank und unsere Wertschätzung.

Die Regelun­gen wer­den vom Bun­desrat abschließend berat­en und beschlossen. Sie kön­nen dann zum Jahres­be­ginn 2021 in Kraft treten.

Bild @ Jens Koeppen