Das “Gesetz zur Fortgeltung der die epidemische Lage von nationaler Tragweite betreffenden Regelungen” war für mich NICHT zustimmungsfähig. Ich habe meine Ablehnung bereits vor der Abstimmung im Plenum angekündigt und eine umfassende Beteiligung des Parlaments schon im Vorfeld der Ministerpräsidentenkonferenz mit der Bundesregierung eingefordert, um auf die Eindämmungsmaßnahmen ausreichend Einfluss nehmen zu können.
Bereits seit längerem habe ich öffentlich auf die Unausgewogenheit zwischen der Einschränkung der Freiheitsrechte und von sogenannten Schutzmaßnahmen hingewiesen sowie für wahrnehmbare Maßnahmen zur Beendigung des Lockdowns plädiert. Hinzu kommt, dass mittlerweile Maßnahmen durchgesetzt werden, die nicht ernsthaft als Beitrag zur Infektionsbekämpfung deklariert werden können. Das sogenannte Verweilverbot und ähnliche Maßnahmen sind absolut unangemessen und gehören nicht in eine freiheitliche Gesellschaft. Die Menschen fühlen sich dadurch unnötig schikaniert. Dass hierfür ein Bundesgesetz eine weitere Legitimation für geben soll, will ich nicht verantworten.
Das Virus ist mittlerweile kontrollierbar, das Gesundheitssystem ist nicht überlastet, es gibt freiwillige Impfstoffangebote und Testmöglichkeiten sowie sehr durchdachte Hygienekonzepte in verschiedenen Bereichen der Wirtschaft und Gesellschaft.
Mit Stärkung der Eigenverantwortung des Einzelnen würden wir im Moment mehr erreichen, als mit den staatlichen Einschränkungen, die tief ins Privat- und Berufsleben jedes Einzelnen hineinreichen. Ein Fortschreiben dieser Politik wird die sogenannten “Kollateralschäden” massiv anwachsen lassen. Den Menschen, die durch die Maßnahmen ins sozial- und wirtschaftlich abgedrängt werden, gilt es bei den Abwägungen endlich die notwendige Aufmerksamkeit zu schenken. Sie brauchen auch unsere Solidarität! Die Gesellschaft hat sich in den letzten Monaten massiv verändert und mit den Folgen werden wir noch sehr lange umgehen müssen.
Foto @ Jens Koeppen
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