Eine Neuerung im Telekommunikationsgesetz kommt den Verbraucherinnen und Verbrauchern ab dem 1. Dezember zugute. Die wichtigsten Änderungen sind das Recht auf schnelles Internet und eine verbraucherfreundliche Regelungen bei Vertragsverlängerungen und Umzügen. Nach Ablauf der zweijährigen Laufzeit sind die Internet- und Handyverträge nun monatlich kündbar. Bisher wurden diese Verträge bei nicht fristgerechter Kündigung meist um ein weiteres Jahr verlängert, häufig noch mit ungünstigeren Konditionen für die Kundinnen und Kunden. Die Neuregelung gilt nicht nur für neu abgeschlossene Verträge, sondern auch für bereits bestehende.
Außerdem können Verbraucher Verträge ab Dezember fristlos kündigen oder ihre Zahlungen mindern, wenn die Bandbreite zu gering ist und sie dies auch nachweisen können. Sie können zudem Entschädigungen verlangen, wenn Telefon oder Internet komplett ausfallen und der Anbieter die Störung nicht innerhalb von zwei Arbeitstagen behebt. Achtung: Der im neuen Gesetz “rechtlich abgesicherte Anspruch auf schnelles Internet” hängt jedoch von der Schnelle der Bandbreite ab. Dies ist insbesondere für den ländlichen Raum eine wichtige Rahmenbedingung!
Foto @ Jens Koeppen
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