Auch im März treten wieder eine Rei­he von geset­zlichen Neuregelun­gen in Kraft. Im Mit­telpunkt ste­hen dabei Verbesserun­gen im Gesund­heits- und Ver­brauch­er­schutz. Hier find­en Sie einen Überblick über die neuen Gesetzesregelungen:

Gesundheit

Organspende: Bessere Aufklärung

Eine Organ- und Gewebe­spende ist weit­er­hin nur dann möglich, wenn der mögliche Organ- oder Gewebe­spender zu Lebzeit­en eingewil­ligt hat oder sein näch­ster Ange­höriger zuges­timmt hat. Ziel ist es, die per­sön­liche Entschei­dung zu reg­istri­eren, verbindliche Infor­ma­tion und bessere Aufk­lärung zu gewährleis­ten und die regelmäßige Auseinan­der­set­zung mit der The­matik zu fördern.

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Das gilt jetzt bei Corona-Tests

Seit dem 12. Feb­ru­ar gilt: Der grund­sät­zliche Anspruch auf einen PCR-Test bleibt erhal­ten. Ein Anspruch auf einen kosten­freien PCR-Tests beste­ht aber nur nach einem pos­i­tiv­en Anti­gen-Schnell­test. Vul­ner­a­ble Grup­pen wer­den beson­ders geschützt.

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Verbraucherschutz

Verträge zu kündigen wird einfacher

Für Verträge, die ab dem 1. März 2022 geschlossen wer­den, gilt: Eine All­ge­meine Geschäfts­be­din­gung, wonach sich ein Ver­braucherver­trag stillschweigend ver­längert, ist nur wirk­sam, wenn der Ver­brauch­er das Recht erhält, den ver­längerten Ver­trag nach Ablauf der anfänglichen Ver­tragslaufzeit jed­erzeit mit ein­er Frist von höch­stem einem Monat zu kündigen.

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23 Chemikalien in Kosmetikprodukten verboten

Wegen ihrer langfristi­gen und schädlichen Auswirkun­gen auf die Gesund­heit dür­fen in der Europäis­chen Union bes­timmte Chemikalien ab dem 1. März 2022 nicht mehr in kos­metis­chen Pro­duk­ten ver­wen­det wer­den. Das Ver­bot gilt für so genan­nte CMR-Sub­stanzen (car­cino­genic – kreb­ser­re­gend, muta­genic – erbgutverän­dernd, repro­tox­ic – fortpflanzungsgefährdend).

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Insektenschutz

Weniger Pflanzenschutzmittel einsetzen

Um die Lebens­be­din­gun­gen für Insek­ten zu verbessern, wird der Ein­satz von Pflanzen­schutzmit­teln deut­lich eingeschränkt. Am 1. März treten weit­ere neue Regeln zum Natur- und Insek­ten­schutz in Kraft: gegen Lichtver­schmutzung, für mehr arten­re­ich­es Grün­land sowie Anwen­dungsver­bote für bes­timmte Biozide.

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Quelle: www.bundesregierung.de

Foto@Jens Koep­pen