Um die Bürger und Bürgerinnen in der gegenwärtigen Situation ‑insbesondere bei den steigenden Energiepreisen — zu entlasten, wurden von der Bundesregierung verschiedene Maßnahmen auf den Weg gebracht (“Entlastungspaket”). Das gut und richtig — es kann sich dabei allerdings nur um einen ersten Schritt handeln. Die Entlastungen gehen nicht weit genug und müssen zudem über die jetzige zeitliche enge Befristung hinausreichen.
Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion setzt sich daher in mehreren Anträgen für entsprechende Änderungen ein.
Einige unserer wichtigsten Forderungen zur Abfederung der explodierenden Energiepreise sind:
- über die Anhebung des Grundfreibetrags hinaus den gesamten Einkommensteuer-Tarif an die unerwartet hohe Inflation anzupassen
- die Stromsteuer auf den unionsrechtlich zulässigen Mindeststeuersatz abzusenken
- befristet die Energiesteuer auf die übrigen Energieerzeugnisse auf das EU-Minimum zu senken
- die Umsatzsteuer auf Strom‑, Gas- und Fernwärmelieferungen für die Jahre 2022 und 2023 auf den ermäßigten Umsatzsteuersatz von sieben Prozent abzusenken
- auch die Umsatzsteuer auf andere Energieerzeugnisse, insbesondere Kraftstoffe, befristet mindestens für die Jahre 2022 und 2023 auf den ermäßigten Umsatzsteuersatz von sieben Prozent abzusenken
- über die Anhebung der einkommensteuerrechtlichen Entfernungspauschale auf 0,38 EUR/km hinaus diese dynamisch weiterzuentwickeln
Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen nicht zu mehr Bürokratie und damit weiteren Belastungen führen. Auch hinsichtlich des Umstiegs zum Beispiel auf den ÖPNV dürfen die Maßnahmen nicht nur einen Strohfeuer-Effekten haben, wie es beim 9‑Euro Ticket zu vermuten ist.
Foto © Jens Koeppen
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