Um die Bürg­er und Bürg­erin­nen in der gegen­wär­ti­gen Sit­u­a­tion ‑ins­beson­dere bei den steigen­den Energiepreisen — zu ent­las­ten, wur­den von der Bun­desregierung ver­schiedene Maß­nah­men auf den Weg gebracht (“Ent­las­tungspaket”).  Das gut und richtig — es kann sich dabei allerd­ings nur um einen ersten Schritt han­deln. Die Ent­las­tun­gen gehen nicht weit genug und müssen zudem über die jet­zige zeitliche enge Befris­tung hinausreichen.

Die CDU/C­SU-Bun­destags­frak­tion set­zt sich daher in mehreren Anträ­gen für entsprechende Änderun­gen ein.

Einige unser­er wichtig­sten Forderun­gen zur Abfederung der explodieren­den Energiepreise sind:

  • über die Anhebung des Grund­frei­be­trags hin­aus den gesamten Einkom­men­steuer-Tarif an die uner­wartet hohe Infla­tion anzupassen
  • die Strom­s­teuer auf den union­srechtlich zuläs­si­gen Min­dest­s­teuer­satz abzusenken
  • befris­tet die Energi­es­teuer auf die übri­gen Energieerzeug­nisse auf das EU-Min­i­mum zu senken
  • die Umsatzs­teuer auf Strom‑, Gas- und Fer­n­wärmeliefer­un­gen für die Jahre 2022 und 2023 auf den ermäßigten Umsatzs­teuer­satz von sieben Prozent abzusenken
  • auch die Umsatzs­teuer auf andere Energieerzeug­nisse, ins­beson­dere Kraft­stoffe, befris­tet min­destens für die Jahre 2022 und 2023 auf den ermäßigten Umsatzs­teuer­satz von sieben Prozent abzusenken
  • über die Anhebung der einkom­men­steuer­rechtlichen Ent­fer­nungspauschale auf 0,38 EUR/km hin­aus diese dynamisch weiterzuentwickeln

Wichtig ist auch, dass die Maß­nah­men nicht zu mehr Bürokratie und damit weit­eren Belas­tun­gen führen. Auch hin­sichtlich des Umstiegs zum Beispiel auf den ÖPNV dür­fen die Maß­nah­men nicht nur einen Stro­hfeuer-Effek­ten haben, wie es beim 9‑Euro Tick­et zu ver­muten ist.

Foto © Jens Koeppen