Der Bundestag hat das Gesetz zur Ermöglichung digitaler Mitgliederversammlungen im Vereinsrecht beschlossen. Jens Koeppen, Bundestagsabgeordneter für Uckermark und Barnim, erklärt hierzu:
„Während der Pandemie haben sich digitale Mitgliederversammlungen bei Vereinen bewährt. Nach dem Auslaufen der Covid-Gesetzgebung im vergangenen Jahr konnten Vereine keine digitalen Mitgliederversammlungen mehr durchführen, wenn die Satzung das nicht hergab. Wir in der Union haben dieses Thema so lange auf die Tagesordnung gesetzt, bis die Ampel endlich die Notwendigkeit einer dauerhaften gesetzlichen Regelung erkannt hat. Denn bislang hat die Ampel die Vereine im Regen stehen lassen.
Fakt ist: die Vorstände wissen am besten, ob eine Mitgliederversammlung im eigenen Verein in Präsenz, hybrid oder digital durchgeführt werden sollte. Dieser Selbstverständlichkeit wird nun Rechnung getragen. Alles in allem setzen wir mit unserer Beharrlichkeit eine echte Vereinfachung für die vielfältige und oft rein ehrenamtliche Vereinsarbeit durch. Mit den Wahlmöglichkeiten wird nicht nur der demokratische Charakter der Vereinsarbeit gestärkt, es kann auch der Geldbeutel und die Umwelt geschont und auf persönliche Umstände der Mitglieder Rücksicht genommen werden.“
Hintergrund: Künftig können Vereine mit Vorstandsbeschluss bestimmen, dass Mitgliederversammlungen hybrid stattfinden. Hybrid heißt dabei, dass sich Mitglieder je nach Wunsch entweder am Veranstaltungsort einfinden oder digital zuschalten können. Für rein digitale Mitgliederversammlungen braucht es einen einmaligen Mitgliederbeschluss. Nicht mehr erforderlich ist, dass die Vereinssatzung angepasst werden muss.
Foto © luoffa via Canva.com
Neueste Kommentare