Mit dem Gesetz sind mas­sive Grun­drecht­sein­schränkun­gen ver­bun­den und Aus­gangssper­ren, Schulschließun­gen, aber auch die Abriegelung ganz­er Bun­dess­län­der für Nicht­be­wohn­er, sind durch diese geset­zlichen Regelun­gen sehr leicht und unmit­tel­bar umset­zbar. Die gegen­wär­tige Sit­u­a­tion in Deutsch­land lässt es nicht zu, dass man von einem Pan­demiegeschehen aus­ge­ht, das der­ar­tig schw­er­wiegende Ein­griffe rechtfertigt.

Von den 413 Kreisen in Deutsch­land haben lediglich 12 Kreise noch eine 7‑Tage-Inzi­denz von leicht über 50. Wed­er das Pan­demiegeschehen selb­st, noch die indi­vidu­elle Betrof­fen­heit der Regio­nen lassen nationales Han­deln mit diesen mas­siv­en Ein­grif­f­en legit­imieren. Die vorge­brachte Begrün­dung, dass in der par­la­men­tarischen Som­mer­pause keine Sitzun­gen stat­tfind­en und dann erhe­blich­er Ver­wal­tungsaufwand notwendig wäre, kann nicht ern­sthaft für diese mas­siv­en Grun­drecht­sein­schränkun­gen her­hal­ten. Die Auf­gabe von Abge­ord­neten ist es, die Grun­drechte zu schützen!

Aus Grün­den der Opti­mierung der Anzahl von Ple­nar­sitzun­gen Grundge­set­zein­schränkun­gen auf Vor­rat zu beschließen, halte ich schlichtweg für unangemessen.

Bild @ Jens Koeppen