Ein sorgsamer Umgang mit unseren Ressourcen und der Klimaschutz machen ein Umdenken in der Energiepolitik unumgänglich. Aus meiner Sicht ist der Hauptgegenstand des Gesetzes – die Reduzierung und Beendigung der Kohleverstromung – folgerichtig.
Dennoch habe ich der Gesetzesvorlage nicht meine Zustimmung geben, da die Aufrechterhaltung der Versorgungssicherheit auf dem jetzigen Niveau zu wenig Beachtung in den vorgelegten rechtlichen Grundlagen findet.
Es kann nicht darum gehen, dass die Kohleverstromung und die Produktion von Atomstrom in Deutschland beendet werden, sondern dass diese Energieträger nicht länger Bestandteil unseres Energiemixes sind. Dass Strom aus diesen Energieträgern zukünftig importiert wird, ist für mich keine Lösung.
Zudem benötigt Versorgungssicherheit auch Netzstabilität und für unseren Industriestandort auch eine verlässliche Verfügbarkeit weit unterhalb des Sekundenbereiches. Hier sind in der Gesetzesvorlage Vorkehrungen getroffen, die aus meiner Sicht zu schwach sind, um die Qualität unseres Versorgungssystems in bisher bekannter Art und Weise aufrecht zu halten.
Zudem fehlen die Voraussetzungen, dass die Erneuerbaren Energien die Rolle der fossilen Energien im Energiesystem verlässlich übernehmen können. Das EEG hat zu einem immensen Zubau von Energieanlagen geführt, aber einen klaren und verlässlichen Beitrag für die Energieversorgung können wir bedauerlicherweise nach 20 Jahren EEG-Förderung immer noch nicht feststellen.
Es bleibt nur zu hoffen, dass mit der anstehenden EEG-Novelle klare Anforderungen an die zukünftige Unterstützung gestellt werden, damit die Erneuerbaren Energien endlich einen zuverlässigen Teil unserer Versorgung absichern.
Bild @ Jens Koeppen
Neueste Kommentare