Ein sorgsamer Umgang mit unseren Ressourcen und der Kli­maschutz machen ein Umdenken in der Energiepoli­tik unumgänglich. Aus mein­er Sicht ist der Haupt­ge­gen­stand des Geset­zes – die Reduzierung und Beendi­gung der Kohlever­stro­mung – folgerichtig.

Den­noch habe ich der Geset­zesvor­lage nicht meine Zus­tim­mung geben, da die Aufrechter­hal­tung der Ver­sorgungssicher­heit auf dem jet­zi­gen Niveau zu wenig Beach­tung in den vorgelegten rechtlichen Grund­la­gen findet.

Es kann nicht darum gehen, dass die Kohlever­stro­mung und die Pro­duk­tion von Atom­strom in Deutsch­land been­det wer­den, son­dern dass diese Energi­eträger nicht länger Bestandteil unseres Energiemix­es sind. Dass Strom aus diesen Energi­eträgern zukün­ftig importiert wird, ist für mich keine Lösung.

Zudem benötigt Ver­sorgungssicher­heit auch Net­zsta­bil­ität und für unseren Indus­tri­e­s­tandort auch eine ver­lässliche Ver­füg­barkeit weit unter­halb des Sekun­den­bere­ich­es. Hier sind in der Geset­zesvor­lage Vorkehrun­gen getrof­fen, die aus mein­er Sicht zu schwach sind, um die Qual­ität unseres Ver­sorgungssys­tems in bish­er bekan­nter Art und Weise aufrecht zu halten.

Zudem fehlen die Voraus­set­zun­gen, dass die Erneuer­baren Energien die Rolle der fos­silen Energien im Energiesys­tem ver­lässlich übernehmen kön­nen. Das EEG hat zu einem immensen Zubau von Energiean­la­gen geführt, aber einen klaren und ver­lässlichen Beitrag für die Energiev­er­sorgung kön­nen wir bedauer­licher­weise nach 20 Jahren EEG-Förderung immer noch nicht feststellen.

Es bleibt nur zu hof­fen, dass mit der anste­hen­den EEG-Nov­el­le klare Anforderun­gen an die zukün­ftige Unter­stützung gestellt wer­den, damit die Erneuer­baren Energien endlich einen zuver­läs­si­gen Teil unser­er Ver­sorgung absichern.

Bild @ Jens Koeppen