I. Überbrückungshilfe II
- Rechtsgrundlage Bundesregelung Fixkostenhilfe 2020
— beantragbar noch bis zum 31.3.2021
— Auszahlungen laufen bereits seit Längerem
— bis zu 90 % Erstattung der förderfähigen Fixkosten bei Umsatzeinbußen größer 30 % im Vergleich zum Vorjahresmonat in der Zeit von 9–12/2020 bis maximal 50 T € p. M.
II. Novemberhilfe
- Rechtsgrundlage bis 1 Mio. € Kleinbeihilferegelung/De-minimis-Verordnung, 2–4 Mio. € Bundesregelung Fixkostenhilfe 2020
— antragsfähig seit 25.11.2020, Abschläge bis 10 T € seit 27.11.2020, Abschläge bis 50 T € seit 20.11.2020
— reguläre Auszahlung seit 12.1.2021
— bis zu 75 % Zuschüsse bezogen auf den Novemberumsatz 2019
— beantragbar bis zum 30.4.2021
III. Dezemberhilfe
- Rechtsgrundlage siehe Novemberhilfen
— antragsfähig seit 22.12.2020, Abschlagszahlung bis 50 T € seit 5.1.2021
— reguläre Auszahlungen noch im Januar 2021
— bis zu 75 % Zuschüsse bezogen auf den Dezemberumsatz 2019
— beantragbar bis zum 30.4.2021
IV. Überbrückungshilfe III (Arbeitsstand)
- Rechtsgrundlage voraussichtlich bis 1 Mio. € Kleinbeihilferegelung/De-minimis-Verordnung, 2–4 Mio. € Bundesregelung Fixkostenhilfe 2020
— beantragungsfähig noch im Januar 2021, Abschlagszahlungen ebenfalls bereits im Januar bis zu 50 T € p. M.
— Beginn der regulären Auszahlungen Anfang März 2021
— offene Frage Teilwertabschreibung für saisonale und verderbliche Waren im Einzelhandel
V. Neustarthilfe für Soloselbständige
- Alternative zu Überbrückungshilfe III, Wahlrecht
— statt Fixkostenerstattung einmalige Beihilfskostenpauschale in Höhe von 25 % Vergleichsumsatz 12/19–6/20, maximal 5 T €
— beantragbar noch im Januar 2021
— Auszahlungen unmittelbar Anfang Februar 2021
VI. beihilferechtliche Grundlagen
1. bis 1 Mio. € Kleinbeihilferegelung/ De-minimis-Verordnung
— verlorene Zuschüsse
— keine nennenswerten weiteren Bedingungen
2. über 1 Mio. € bis 4 Mio. € Bundesregelung Fixkostenhilfe 2020
— Beiträge zu ungedeckte Fixkosten im Zeitraum ab März 2020
— das sind beispielsweise auch alle Abschreibungen in voller Höhe und ein fiktiver Unternehmerlohn, wenn kein Geschäftsführergehalt
3. Aktuelle Verhandlungen mit der EU-Kommission laufen zu einem Beihilferahmen größer 4 Mio. €, u.a. als November- und Dezemberhilfe Extra. Ebenso wird zur Anhebung der Grenzen der bisherigen beihilferechtlichen Regelungen verhandelt.
Antworten auf viele Fragen sowie weitere Informationen erhalten Sie unter:
https://www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de
Liquidität stellt der Bund über seine Förderbank KfW:
https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Unternehmen/KfW-Corona-Hilfe/
Quelle: CDU/CSU Fraktion
Bild @ Jens Koeppen
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