I. Über­brück­ung­shil­fe II

- Rechts­grund­lage Bun­desregelung Fixkosten­hil­fe 2020
— beantrag­bar noch bis zum 31.3.2021
— Auszahlun­gen laufen bere­its seit Längerem
— bis zu 90 % Erstat­tung der förder­fähi­gen Fixkosten bei Umsatzein­bußen größer 30 % im Ver­gle­ich zum Vor­jahres­monat in der Zeit von 9–12/2020 bis max­i­mal 50 T € p. M.

II. Novem­ber­hil­fe

- Rechts­grund­lage bis 1 Mio. € Klein­bei­hil­fer­egelung/De-min­imis-Verord­nung, 2–4 Mio. € Bun­desregelung Fixkosten­hil­fe 2020
— antrags­fähig seit 25.11.2020, Abschläge bis 10 T € seit 27.11.2020, Abschläge bis 50 T € seit 20.11.2020
— reg­uläre Auszahlung seit 12.1.2021
— bis zu 75 % Zuschüsse bezo­gen auf den Novem­berum­satz 2019
— beantrag­bar bis zum 30.4.2021

III. Dezem­ber­hil­fe

- Rechts­grund­lage siehe Novemberhilfen
— antrags­fähig seit 22.12.2020, Abschlagszahlung bis 50 T € seit 5.1.2021
— reg­uläre Auszahlun­gen noch im Jan­u­ar 2021
— bis zu 75 % Zuschüsse bezo­gen auf den Dezem­berum­satz 2019
— beantrag­bar bis zum 30.4.2021

IV. Über­brück­ung­shil­fe III (Arbeits­stand)

- Rechts­grund­lage voraus­sichtlich bis 1 Mio. € Klein­bei­hil­fer­egelung/De-min­imis-Verord­nung, 2–4 Mio. € Bun­desregelung Fixkosten­hil­fe 2020
— beantra­gungs­fähig noch im Jan­u­ar 2021, Abschlagszahlun­gen eben­falls bere­its im Jan­u­ar bis zu 50 T € p. M.
— Beginn der reg­ulären Auszahlun­gen Anfang März 2021
— offene Frage Teil­w­ertab­schrei­bung für saisonale und verderbliche Waren im Einzelhandel

V. Neustarthil­fe für Soloselbständige

- Alter­na­tive zu Über­brück­ung­shil­fe III, Wahlrecht
— statt Fixkosten­er­stat­tung ein­ma­lige Bei­hil­f­skosten­pauschale in Höhe von 25 % Ver­gle­ich­sum­satz 12/19–6/20, max­i­mal 5 T €
— beantrag­bar noch im Jan­u­ar 2021
— Auszahlun­gen unmit­tel­bar Anfang Feb­ru­ar 2021

VI. bei­hil­fer­echtliche Grundlagen

1. bis 1 Mio. € Kleinbeihilferegelung/ De-minimis-Verordnung
— ver­lorene Zuschüsse
— keine nen­nenswerten weit­eren Bedingungen

2. über 1 Mio. € bis 4 Mio. € Bun­desregelung Fixkosten­hil­fe 2020
— Beiträge zu ungedeck­te Fixkosten im Zeitraum ab März 2020
— das sind beispiel­sweise auch alle Abschrei­bun­gen in voller Höhe und ein fik­tiv­er Unternehmer­lohn, wenn kein Geschäftsführergehalt

3. Aktuelle Ver­hand­lun­gen mit der EU-Kom­mis­sion laufen zu einem Bei­hil­fer­ah­men größer 4 Mio. €, u.a. als Novem­ber- und Dezem­ber­hil­fe Extra. Eben­so wird zur Anhebung der Gren­zen der bish­eri­gen bei­hil­fer­echtlichen Regelun­gen verhandelt.

Antworten auf viele Fra­gen sowie weit­ere Infor­ma­tio­nen erhal­ten Sie unter:

https://www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de

Liq­uid­ität stellt der Bund über seine Förder­bank KfW:

https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Unternehmen/KfW-Corona-Hilfe/

Quelle: CDU/CSU Fraktion

Bild @ Jens Koeppen