Der Einzelhandel prägt unsere Innenstädte und Fußgängerzonen. Er schafft gemeinsam mit Gastronomie und Hotellerie, Dienstleistungen oder Freizeit- und Kulturangeboten eine Umgebung, in der die Menschen zusammenkommen, ihre Freizeit verbringen und ihren Alltag gestalten. Hier sind es grade die Händler und deren Beschäftigte, die einen großen Beitrag zu regionaler Wertschöpfung, Erhalt von Arbeitsplätzen und kommunalen Einnahmen leisten.
Aber immer mehr Einzelhändler haben Sorge und stehen vor dem Aus. Erst die massiven Einschränkungen durch Corona, nun Lieferengpässe, Preissteigerungen und Krisenstimmung, die als Folgen des Kriegs in der Ukraine längst auch im Einzelhandel angekommen sind. Laut Handelsverband Deutschland (HDE) könnten allein infolge von Corona bis zu 120.000 Einzelhandelsgeschäfte vom Markt verschwinden. In den Jahren 2015 bis 2019 hat der Einzelhandel rund 5.000 Geschäfte pro Jahr verloren. Im Jahr 2022 wird es rund 16.000 Geschäfte weniger geben als noch 2021 und rund 60.000 weniger im Vergleich zu 2015. Politik muss handeln, wenn Innenstädte und Fußgängerzonen attraktiv bleiben sollen.
Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion hat daher kürzlich den Antrag „Nachhaltige Impulse für Einzelhandel und Innenstädte“ in den Bundestag eingebracht. Die Bundesregierung wird aufgefordert, ein Gesamtkonzept zur Belebung von Einzelhandel und Innenstädten auf den Weg zu bringen.
Jetzt braucht es gezielte Maßnahmen für mehr Liquidität und Flexibilität. Dazu zählt insbesondere, dass
- Verluste großzügiger mit Gewinnen verrechenbar sein müssen; so wird der Handel steuerlich entlastet;
- Genehmigungen der eigenen Geschäftstätigkeit einfacher und zügiger erfolgen müssen;
- Online-Handel gemeinsam mit stationärem Handel ein Teil der Zukunft ist;
- mit Smart-City-Ansätzen und regionalen Marktplätzen ein digitalaffines Umfeld geschaffen wird;
- mit Flexibilität bei den Ladenöffnungszeiten für eine Belebung und mehr Einkäufe gesorgt wird;
- Städte und Gemeinden leichter mit eigenen Ideen den Lebensraum Innenstadt attraktiver machen können;
- eine Experimentierklausel für die TA-Lärm eingeführt wird;
- die Baunutzungsverordnung und das Bauplanungsrecht reformiert werden;
- die Städtebauförderung ausgebaut wird.
Der Ansatz ist: Die Menschen vor Ort — die Bürger, Einzelhändler, Kommunalpolitiker oder Stadtplaner — wissen am besten, wie sie ihre Innenstädte voranbringen bzw. wo sie Umsatz machen können. Der Unionsantrag Einzelhandel und Innenstädte ist ein umfassendes Gesamtkonzept für bessere Rahmenbedingungen, das für Stabilisierung und Belebung sorgt.
Quelle: CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Foto © Jens Koeppen
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