Der Einzel­han­del prägt unsere Innen­städte und Fußgänger­zo­nen. Er schafft gemein­sam mit Gas­tronomie und Hotel­lerie, Dien­stleis­tun­gen oder Freizeit- und Kul­tur­ange­boten eine Umge­bung, in der die Men­schen zusam­menkom­men, ihre Freizeit ver­brin­gen und ihren All­t­ag gestal­ten. Hier sind es grade die Händler und deren Beschäftigte, die einen großen Beitrag zu regionaler Wertschöp­fung, Erhalt von Arbeit­splätzen und kom­mu­nalen Ein­nah­men leisten.

Aber immer mehr Einzel­händler haben Sorge und ste­hen vor dem Aus. Erst die mas­siv­en Ein­schränkun­gen durch Coro­na, nun Lief­er­eng­pässe, Preis­steigerun­gen und Krisen­stim­mung, die als Fol­gen des Kriegs in der Ukraine längst auch im Einzel­han­del angekom­men sind. Laut Han­delsver­band Deutsch­land (HDE) kön­nten allein infolge von Coro­na bis zu 120.000 Einzel­han­dels­geschäfte vom Markt ver­schwinden. In den Jahren 2015 bis 2019 hat der Einzel­han­del rund 5.000 Geschäfte pro Jahr ver­loren. Im Jahr 2022 wird es rund 16.000 Geschäfte weniger geben als noch 2021 und rund 60.000 weniger im Ver­gle­ich zu 2015. Poli­tik muss han­deln, wenn Innen­städte und Fußgänger­zo­nen attrak­tiv bleiben sollen.

Die CDU/C­SU-Bun­destags­frak­tion hat daher kür­zlich den Antrag „Nach­haltige Impulse für Einzel­han­del und Innen­städte“ in den Bun­destag einge­bracht. Die Bun­desregierung wird aufge­fordert, ein Gesamtkonzept zur Bele­bung von Einzel­han­del und Innen­städten auf den Weg zu bringen.

Jet­zt braucht es gezielte Maß­nah­men für mehr Liq­uid­ität und Flex­i­bil­ität. Dazu zählt ins­beson­dere, dass

  • Ver­luste großzügiger mit Gewin­nen ver­rechen­bar sein müssen; so wird der Han­del steuer­lich entlastet;
  • Genehmi­gun­gen der eige­nen Geschäft­stätigkeit ein­fach­er und zügiger erfol­gen müssen;
  • Online-Han­del gemein­sam mit sta­tionärem Han­del ein Teil der Zukun­ft ist;
  • mit Smart-City-Ansätzen und regionalen Mark­t­plätzen ein dig­i­ta­laffines Umfeld geschaf­fen wird;
  • mit Flex­i­bil­ität bei den Ladenöff­nungszeit­en für eine Bele­bung und mehr Einkäufe gesorgt wird;
  • Städte und Gemein­den leichter mit eige­nen Ideen den Leben­sraum Innen­stadt attrak­tiv­er machen können;
  • eine Exper­i­men­tierk­lausel für die TA-Lärm einge­führt wird;
  • die Baunutzungsverord­nung und das Bau­pla­nungsrecht reformiert werden;
  • die Städte­bauförderung aus­ge­baut wird.

Der Ansatz ist: Die Men­schen vor Ort — die Bürg­er, Einzel­händler, Kom­mu­nalpoli­tik­er oder Stadt­plan­er — wis­sen am besten, wie sie ihre Innen­städte voran­brin­gen bzw. wo sie Umsatz machen kön­nen. Der Union­santrag Einzel­han­del und Innen­städte ist ein umfassendes Gesamtkonzept für bessere Rah­menbe­din­gun­gen, das für Sta­bil­isierung und Bele­bung sorgt.

Quelle: CDU/C­SU-Bun­destags­frak­tion

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