Der Deutsche Bundestag hat kürzlich die Novelle des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes (AFBG) beschlossen. Ein langer Gesetzestitel — hinter ihm stehen viele Verbesserungen für die Bezieher des Aufstiegs-BAföG.
Mit dem neuen Aufstiegs-BAföG wird die berufliche Bildung attraktiver und flexibler gemacht. Die Geförderten können sich auf höhere Zuschussanteile, höhere Freibeträge und höhere Darlehenserlasse freuen.
Der stufenweise Aufstieg bis auf „Master-Niveau“ wird gefördert. Die finanzielle Unterstützung wird deutlich angehoben und auch die Unterhaltsförderung wird angepasst — diese muss jetzt nicht mehr zurückgezahlt werden. Existenzgründern wird künftig das Restdarlehen für die Fortbildungskosten komplett erlassen. Es soll ihnen ein schuldenfreier Start in die Selbständigkeit ermöglicht werden.
Im Einzelnen:
- die stufenweise Förderung bis auf “Master-Niveau” wird eingeführt
- die Unterhaltsförderung für Vollzeitgeförderte wird zu einem Vollzuschuss ausgebaut
- der einkommensunabhängige Kinderbetreuungszuschlag für Alleinerziehende wird von 130 Euro auf 150 Euro erhöht
- der Zuschussanteil zum Maßnahmenbeitrag für Lehrgangs- und Prüfungsgebühren wird von 40 Prozent auf 50 Prozent erhöht
- der „Belohnungserlass“ steigt von 40 Prozent auf 50 Prozent
- die sozialen Stundungs- und Sozialerlassmöglichkeit für Geringverdiener werden erweitert
- bei Existenzgründung erfolgt ein vollständiger Erlass der Darlehensschuld
Das Aufstiegs-BAföG ist wie das BAföG für Studierende eine gesetzlich geregelte Geldleistung. Grundlage dafür ist das Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (kurz: AFBG).
Unterstützt werden Menschen bei beruflichen Aufstiegsfortbildungen. Das können etwa Meister- und Fachwirtkurse oder Kurse an Erzieher- und Technikerschulen sein. Anders als bei Stipendienprogrammen, bei denen regelmäßig eine Auswahl der Geförderten stattfindet, gilt für das Aufstiegs-BAföG: Wer die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt, hat einen Anspruch auf Förderung.
Unabhängig vom Einkommen oder Vermögen können die Teilnehmer einen Beitrag zu den Kosten der Fortbildung erhalten. Bei Vollzeitmaßnahmen ist zudem ein Beitrag zum Lebensunterhalt möglich — dieser ist jedoch abhängig vom Einkommen und Vermögen. Die Förderung erfolgt teils als Zuschuss, teils als zinsgünstiges Darlehen der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW).
Seit 2018 wurden rund 167.000 Personen mit AFBG unterstützt. Seit Bestehen des AFBG (1996) konnten so rund 2,8 Millionen berufliche Aufstiege zu Führungskräften, Mittelständlern und Ausbildern für Fachkräfte von morgen mit einer Förderleistung von insgesamt rund 9,2 Milliarden Euro ermöglicht werden.
Bild © Jens Koeppen
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