Die Bun­deskan­z­lerin und die Min­is­ter­präsi­dentin­nen und ‑präsi­den­ten der Län­der haben sich auf eine Ver­längerung der bish­eri­gen Coro­na-Maß­nah­men bis zum 14. Feb­ru­ar ver­ständigt. Da eine nachgewiesene Muta­tion des Virus die Bemühun­gen zur Eindäm­mung der Pan­demie bedro­ht, wollen Bund und Län­der dem vorbeugen.

Konkret wurde beschlossen:

Kon­tak­tbeschränkun­gen gel­ten weiter

Die bish­eri­gen Maß­nah­men von Bund und Län­dern gel­ten zunächst befris­tet bis zum 14. Feb­ru­ar 2021 fort. Eine Arbeits­gruppe von Bund und Län­dern soll bis dahin ein Konzept für eine sichere und gerechte Öff­nungsstrate­gie erarbeiten.

Pri­vate Zusam­menkün­fte sind weit­er­hin nur im eige­nen Haushalt und mit max­i­mal ein­er weit­eren nicht im Haushalt leben­den Per­son ges­tat­tet. Die Zahl der Kon­takt-Haushalte sollte zudem “möglichst kon­stant und möglichst klein gehal­ten” wer­den. Generell sind Kon­tak­te unverän­dert auf das abso­lut notwendi­ge Min­i­mum zu beschränken.

Erweiterung der Pflicht zum Tra­gen von Masken

Zusät­zlich wurde vere­in­bart, dass kün­ftig in öffentlichen Verkehrsmit­teln und in Geschäften eine Pflicht zum Tra­gen medi­zinis­ch­er Masken gilt. Das sind OP-Masken sowie Masken der Stan­dards KN95 oder FFP2. Generell empfehlen Bund und Län­der das Tra­gen medi­zinis­ch­er Masken auch bei engeren oder län­geren Kon­tak­ten zu anderen Per­so­n­en, ins­beson­dere in geschlosse­nen Räumen.

Home­of­fice ermöglichen

Um Kon­tak­te im öffentlichen Per­so­n­en­verkehr zu reduzieren, müssen Unternehmen ihren Beschäftigten das Arbeit­en von zu Hause aus weit­ge­hend ermöglichen. Über­all dort, wo es möglich ist und die Tätigkeit­en es zulassen, soll Home­of­fice ange­boten wer­den. Dazu wird das Bun­desmin­is­teri­um für Arbeit und Soziales eine Verord­nung erlassen. Diese solle min­destens bis zum 15. März gel­ten. Dort, wo Arbeit­en in Präsenz weit­er erforder­lich ist und kein aus­re­ichen­der Abstand einge­hal­ten wer­den kann, sollen die Unternehmen den Beschäftigten medi­zinis­che Masken zur Ver­fü­gung zu stellen.

Schulen bis Mitte Feb­ru­ar geschlossen

Über das The­ma Schule sei lange gerun­gen wor­den, und alle seien sich bewusst, dass dies “unglaubliche Ein­schränkun­gen” seien, sagte die Kan­z­lerin zu den Beschlüssen im Bere­ich Schule und Kinder­be­treu­ung­sein­rich­tun­gen. Aber es gebe ern­sthafte Hin­weise, dass die mutierte Form des Virus sich stärk­er bei Kindern und Jugendlichen ver­bre­ite. Für die Schulen gilt eine Ver­längerung des Beschlusses vom 13. Dezem­ber 2020 bis 14. Feb­ru­ar 2021. Danach bleiben die Schulen grund­sät­zlich geschlossen und die Präsen­zpflicht aus­ge­set­zt. Weit­er­hin wird eine Not­fall­be­treu­ung sichergestellt und Dis­tan­zler­nen ange­boten, für Abschlussklassen kön­nen geson­derte Regelun­gen vorge­se­hen wer­den. In Kindertagesstät­ten werde ana­log verfahren.

Schutz in Alten- und Pflege­heimen sowie Ein­rich­tun­gen für Behinderte

Für das Per­son­al in Alten- und Pflegeein­rich­tun­gen wird beim Kon­takt mit den Bewohn­ern eine FFP2-Maskenpflicht vorge­se­hen. Min­destens bis die Imp­fun­gen mit bei­den Impf­dosen in den Ein­rich­tun­gen abgeschlossen sind, gilt für das Per­son­al und Besuchende eine Verpflich­tung zu Schnell­tests. Ähn­lich­es gilt auch in Ein­rich­tun­gen für Men­schen mit Behinderungen.

Gesund­heit­sämter stärken

Die Län­der wer­den die per­son­ellen Kapaz­itäten der Gesund­heit­sämter ver­stärken, damit eine flächen­deck­ende Kon­tak­t­nachver­fol­gung wieder möglich ist, bis die Sieben-Tages-Inzi­denz von 50 Neuin­fek­tio­nen pro 100.000 Men­schen wieder erre­icht ist. Der Bund unter­stützt die Län­der dabei mit bei der bun­desweit­en Erfas­sung und Nachver­fol­gung von Infektionsketten.

Über­brück­ung­shil­fe III wird weit­er verbessert

Der Bund wird die Zugangsvo­raus­set­zun­gen für die Über­brück­ung­shil­fe vere­in­fachen und die monatlichen Förder­höch­st­be­träge für Unternehmen und Soloselb­ständi­ge deut­lich anheben. Für den beson­ders betrof­fe­nen Einzel­han­del wer­den die han­del­srechtlichen Abschrei­bun­gen auf nicht verkäu­fliche Saison­ware bei den Fixkosten berück­sichtigt. Die Insol­ven­zantragspflicht wird für betrof­fene Unternehmen bis Ende April ausgesetzt.

Ein­heitlich­es europäis­ches Vorge­hen nötig

Die Regierung will sich dafür ein­set­zen, dass auch die Nach­bar­län­der Deutsch­lands ähn­lich agierten. Deutsch­land hätte in der Pan­demiebekämp­fung keinen Erfolg, wenn die Nach­bar­län­der “nicht syn­chron” arbeit­eten. Sollte es kein ein­heitlich­es Vorge­hen geben, müssten Vorkehrun­gen getrof­fen wer­den, so die Kan­z­lerin. Am 22.01.2021 kom­men die EU-Staats- und Regierungschefs zusam­men, um über das weit­ere Vorge­hen in der Pan­demie zu beraten.

Den Beschluss im Wort­laut erhal­ten Sie hier BKMPK190121end

Quelle: www.bundesregierung.de

Bild @ Jens Koeppen