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Beschluss von Bund und Ländern — Neuregelungen im Überblick

von Jens Koeppen MdB | 29. Okt 2020 | Postfach 57 Archiv | 0 Kommentare

Die Coro­na-Infek­tion­szahlen erre­ichen neue Höch­st­stände. Im Moment ver­dop­peln sich die Infizierten­zahlen alle sieben und die Zahl der Inten­siv­pa­tien­ten alle zehn Tage. Ziel ist es, durch das Ein­greifen zum jet­zi­gen Zeit­punkt, eine nationale Gesund­heit­snot­lage zu ver­hin­dern. Vor diesem Hin­ter­grund wur­den am 28.10.2020 von der Bun­deskan­z­lerin und den Regierungschefs der Län­der neue Eindäm­mungs­maß­nah­men beschlossen. Diese gel­ten ab dem 02.11.2020 bis zum Ende des Monats. In zwei Wochen wird eine Eval­u­a­tion erfol­gen, um die Wirk­samkeit der Maß­nah­men zu bew­erten. Die Maß­nah­men im Überblick:
  • Kon­tak­te: In der Öffentlichkeit dür­fen sich nur noch Ange­hörige zweier Haushalte tre­f­fen – max­i­mal zehn Per­so­n­en. Die Men­schen sollen Kon­tak­te zu anderen Men­schen außer­halb der Ange­höri­gen auf ein abso­lut nötiges Min­i­mum beschränken.
  • Reisen: Die Men­schen sollen auf pri­vate Reisen verzicht­en. Touris­tis­che Über­nach­tun­gen im Inland sollen im Novem­ber ver­boten wer­den. Für notwendi­ge Zwecke, wie zwin­gende Dien­streisen, dür­fen Über­nach­tungsange­bote zur Ver­fü­gung gestellt werden.
  • Gas­tronomie: Restau­rants, Bars, Clubs, Diskotheken und Kneipen wer­den geschlossen. Erlaubt sind weit­er die Liefer­ung und Abhol­ung von Essen für den Verzehr zu Hause. Auch Kan­ti­nen dür­fen öffnen.
  • Freizeit: Freizeit­ein­rich­tun­gen wer­den geschlossen. Dazu gehören etwa The­ater, Opern, Konz­erthäuser, Messen, Kinos, Freizeit­parks und Spielhallen.
  • Sport: Fit­nessstu­dios, Schwimm- und Spaßbäder wer­den geschlossen. Der Ama­teur­sport­be­trieb wird eingestellt, Vere­ine dür­fen nicht mehr trainieren. Indi­vid­u­al­sport, also etwa alleine joggen gehen, ist weit­er erlaubt. Profis­port ist nur ohne Zuschauer zuge­lassen – z. B. in der Fußball- oder Handball-Bundesliga.
  • Dien­stleis­tun­gen: Kos­metik­stu­dios, Mas­sageprax­en und Tat­too-Stu­dios wer­den geschlossen, weil hier der Min­destab­stand nicht einge­hal­ten wer­den kann. Medi­zinisch notwendi­ge Behand­lun­gen  sind weit­er möglich, etwa beim Phys­io­ther­a­peuten. Auch Friseure bleiben geöffnet.
  • Super­märk­te: Der Groß- und Einzel­han­del bleibt geöffnet – es gibt aber Vorschriften, wie viele Kun­den gle­ichzeit­ig im Laden sein dürfen.
  • Schulen und Kindergärten: Schulen und Kindergärten bleiben offen. Die Län­der entschei­den über Schutz- und Hygienemaßnahmen.
  • Senioren- und Alter­sheime: Men­schen in Senioren- und Alter­sheimen sollen weit­er Besuch emp­fan­gen kön­nen. Der Schutz der Älteren und Pflegebedürfti­gen darf nicht zu ein­er sozialen Iso­la­tion führen.
  • Infor­ma­tio­nen und Kon­trollen: Bund und Län­der wer­den über die gel­tenden Coro­na-Maß­nah­men informieren.  Die Kon­trollen zur Ein­hal­tung wer­den flächen­deck­end verstärkt.
  • Neue Hil­fen für Unternehmen: Fir­men, die von den vorüberge­hen­den Coro­na-Schließun­gen betrof­fen sind, erhal­ten Hil­fen. Für die Erstat­tung von Umsatzaus­fällen ste­hen 10 Mil­liar­den Euro bereit.

Den Beschluss erhal­ten Sie im Wort­laut hier: Beschlüsse Bun­deskan­z­lerin Regierungschefs_28.10.2020

Bild @ Jens Koeppen

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