Die Bun­deskan­z­lerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Län­der fassen fol­gen­den Beschluss:

Nach­dem es Deutsch­land in inter­na­tion­al beachteter Weise gelun­gen ist, die Neuin­fek­tion­szahlen durch das SARS-Cov2-Virus zu reduzieren, haben die Län­der auf der Grund­lage des gemein­samen Beschlusses mit der Bun­deskan­z­lerin seit dem 20. April schrit­tweise erste Öff­nungs­maß­nah­men umgesetzt.

Es ist noch zu früh, um anhand der gemelde­ten Neuin­fek­tio­nen beurteilen zu kön­nen, ob sich diese Öff­nungs­maß­nah­men trotz der Hygie­n­eau­fla­gen ver­stärk­end auf das Infek­tion­s­geschehen aus­gewirkt haben. Diese Beurteilung und die damit ver­bun­dene Entschei­dung, ob ein weit­er­er größer­er Öff­nungss­chritt möglich ist, soll am 6. Mai in ein­er weit­eren Besprechung der Bun­deskan­z­lerin mit den Regierungschefinnen und ‑chefs der Län­der erfolgen.

Bund und Län­der arbeit­en während dessen weit­er inten­siv daran, das Infek­tion­s­geschehen durch ein bre­ites Maß­nah­men­bün­del so gut wie möglich zu kon­trol­lieren und das Gesund­heitswe­sen zu stärken. Nur mit ein­er erfol­gre­ichen Infek­tion­skon­trolle und kon­stant niedri­gen Neuin­fizierten­zahlen kann dauer­haft erre­icht wer­den, dass die Öff­nun­gen Bestand haben und keine Rück­kehr zu deutsch­landweit­en Beschränkun­gen erforder­lich wird.

Zugle­ich wer­den Wirtschaft­shil­fen und sozialen Leis­tun­gen auf den Weg gebracht, um die neg­a­tiv­en Fol­gen der Krise abzu­mildern. Bund und Län­der wägen bei allen Entschei­dun­gen deren Wirkung in gesund­heitlich­er, sozialer und wirtschaftlich­er Hin­sicht sorgfältig gegeneinan­der ab.

Die ständig zunehmenden wis­senschaftlichen Erken­nt­nisse über dieses neuar­tige Virus und viele inter­diszi­plinäre Experten­mei­n­un­gen fließen dabei in die Entschei­dungs­find­ung ein. Die Ver­ant­wor­tung für die Entschei­dun­gen liegt bei Bund und Län­dern, für die angesichts des Umstandes, dass es sich um eine Sit­u­a­tion ohne Beispiel mit vie­len noch schw­er abschätzbaren Risiken han­delt, ein vor­sichtiges Vorge­hen in regelmäßi­gen Schrit­ten und ein beson­ders strenger Maßstab für vorüberge­hend notwendi­ge Grun­drecht­sein­schränkun­gen das lei­t­ende Prinzip für ver­ant­wort­bares Han­deln ist.

Vor diesem Hin­ter­grund vere­in­baren die Bun­deskan­z­lerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder:

1. Die gemein­samen Beschlüsse sowie die beglei­t­en­den Chef­BK/CdS-Beschlüsse sowie die Entschei­dun­gen des Coro­na-Kabi­netts bleiben gültig, soweit im Fol­gen­den nicht abwe­ichende Fes­tle­gun­gen getrof­fen werden.

2. Wesentlich­es Ele­ment der Infek­tion­skon­trolle ist die voll­ständi­ge Kon­tak­t­nachver­fol­gung bei allen Neuin­fizierten. Wenn die Kon­tak­t­nachver­fol­gung nicht gelin­gen würde, bestünde die große Gefahr, dass eine neue Infek­tions­dy­namik entste­ht. Deshalb bauen die Län­der lageangepasst erhe­bliche Per­son­alka­paz­itäten (ein Team aus 5 Per­so­n­en je 20.000 Ein­wohn­er) auf. Seit dem 24. April melden alle Gesund­heit­sämter über die zuständi­gen Lan­des­be­hör­den an das Robert-Koch-Insti­tut, ob die voll­ständi­ge Kon­tak­t­nachver­fol­gung gewährleis­tet, gefährdet oder bere­its aktuell nicht mehr möglich ist. Dies ermöglicht den Län­dern, diese Kapaz­itäten bei beson­ders betrof­fe­nen Gesund­heits­di­en­sten sofort aufzu­s­tock­en und vom Bund die dort aufge­baut­en Kon­tak­t­nachver­fol­gung­steams von RKI, Bun­deswehr und aus dem Medi­zin­stu­den­ten-Pro­gramm „Medis4ÖGD“ anzu­fordern. Die möglichst voll­ständi­ge Kon­tak­t­nachver­fol­gung ist die Grund­vo­raus­set­zung für weit­ere Öff­nungss­chritte und ein wichtiger Maßstab für die Bew­er­tung der Frage, welche Neuin­fizierten­zahlen im mehrtäti­gen Mit­tel toleriert wer­den können.

3. Die bish­erige epi­demi­ol­o­gis­che Entwick­lung in Deutsch­land hat gezeigt, dass es durch lokale Ereignisse immer wieder zu beson­deren regionalen Betrof­fen­heit­en bei der Aus­bre­itung des SARS-Cov2-Virus kommt. Deshalb bere­it­en Bund und Län­der weit­er schnell abruf­bare Unter­stützungs­maß­nah­men für beson­ders betrof­fene Gebi­ete vor und stim­men sich dabei zwis­chen den Krisen­stäben von Bund und Län­dern weit­er eng ab. Wenn die deutsch­landweit erziel­ten Erfolge in der Ver­langsamung des Infek­tion­s­geschehens nicht gefährdet wer­den sollen, muss auf eine regionale Dynamik mit hohen Neuin­fek­tion­szahlen und schnellem Anstieg der Infek­tion­srate sofort reagiert wer­den. Dazu gehört auch, dass die umfassenden Beschränkun­gen, die vor dem 20. April gültig waren, vor Ort sofort wieder kon­se­quent einge­führt wer­den müssen. Darüber hin­aus kön­nen auch Beschränkun­gen nicht erforder­lich­er Mobil­ität in die beson­ders betrof­fe­nen Gebi­ete hinein und aus ihnen her­aus im Einzelfall geboten sein. Wenn es erneut zu ein­er über­re­gionalen Infek­tions­dy­namik kommt, die eine Über­forderung des Gesund­heitssys­tems befürcht­en lässt, müssen die Beschränkun­gen auch in allen Län­dern ganz oder teil­weise wieder eingeführt
werden.

4. Am 13. März 2020 haben die Bun­deskan­z­lerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Län­der die Kliniken in Deutsch­land aufge­fordert, ab dem 16. März 2020 alle medi­zinisch nicht zwin­gend notwendi­gen plan­baren Auf­nah­men und Oper­a­tio­nen zu ver­schieben, um sich auf die nicht vorherse­hbare Zahl von COVID-19-Erkrank­ten frühzeit­ig vorzu­bere­it­en und inten­sivmedi­zinis­che Kapaz­itäten vorzuhal­ten sowie aus- und aufzubauen. Aktuell wer­den etwa 40 Prozent der Inten­siv­bet­ten – bei finanziellem Aus­gle­ich – freige­hal­ten. Die aktuelle Entwick­lung der COVID-19-Infek­tion­szahlen und die präzise Über­sicht, die durch das DIVI-Inten­sivReg­is­ter ermöglicht wurde, lässt es nun zu, dass ein etwas größer­er Teil der Kranken­hauska­paz­itäten wieder für plan­bare Oper­a­tio­nen genutzt wer­den kann. Dies ist auch deswe­gen geboten, weil sich eine dauerhafte
auss­chließliche Pri­or­isierung nur ein­er bes­timmten Patien­ten­gruppe unter Auss­chluss ander­er Grup­pen von Erkrank­ten nicht recht­fer­ti­gen lässt. Gle­ichzeit­ig sollen aus­re­ichend COVID-19-Behand­lungska­paz­itäten freige­hal­ten und an die jew­eilige Pan­demieen­twick­lung angepasst werden.

Für die Umset­zung hat der Bund ein kri­te­rien­basiertes Konzept vorgelegt, unter dessen Berück­sich­ti­gung die Län­der ab sofort die regionale Steuerung unter Beach­tung der regionalen Beson­der­heit­en vornehmen kön­nen. Das DIVI-Inten­sivReg­is­ter zur Steuerung der Inten­sivka­paz­itäten in Deutsch­land wird aktuell zu einem Tool weit­er­en­twick­elt, das anhand bekan­nter Para­me­ter eine Prog­nose für den COVID-19-bed­ingten Bedarf an Inten­siv­bet­ten bun­desweit und region­al für die näch­sten zwei Wochen vorher­sagt. Dieses Tool wird vom Bun­desmin­is­teri­um für Gesund­heit weit­er gefördert und im laufend­en Betrieb beständig weit­er verbessert und ausgebaut.

5. Großver­anstal­tun­gen wie z.B. Volks­feste, größere Sportver­anstal­tun­gen mit Zuschauern, größere Konz­erte, Fes­ti­vals, Dorf‑, Stadt‑, Straßen‑, Wein‑, Schützen­feste oder Kirmes-Ver­anstal­tun­gen sind derzeit unter­sagt. Wegen der immer noch gegebe­nen Unsicher­heit des Infek­tion­s­geschehens ist davon auszuge­hen, dass dies auch min­destens bis zum 31. August so bleiben wird. Ab wann und unter welchen Bedin­gun­gen kleinere öffentliche oder pri­vate Ver­anstal­tun­gen oder Feiern sowie Ver­anstal­tun­gen ohne Festcharak­ter kün­ftig stat­tfind­en kön­nen, ist derzeit auf­grund der in diesem Bere­ich beson­ders hohen Infek­tion­s­ge­fahr noch nicht abzuse­hen und abhängig vom weit­eren epi­demi­ol­o­gis­chen Verlauf.

6. Die Bun­deskan­z­lerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Län­der bekräfti­gen ihren Dank an die Kirchen und Reli­gion­s­ge­mein­schaften, die mit dem notwendi­gen Verzicht auf die öffentliche Durch­führung von Gottes­di­en­sten und Gebetsver­anstal­tun­gen trotz hoher Feiertage in den ver­gan­genen Wochen einen wichti­gen Beitrag geleis­tet haben, um die Ver­bre­itung des Coro­n­avirus einzudäm­men. Die jet­zt auch durch diese Maß­nah­men erre­icht­en Erfolge lassen daher eine schrit­tweise Lockerung der Maß­nah­men zu. Auch auf­grund des beson­deren Schutzes der Frei­heit der Reli­gion­sausübung im Grundge­setz ist es im Zuge der Über­prü­fung der beschränk­enden Maß­nah­men geboten, Ver­samm­lun­gen zur Reli­gion­sausübung wieder zu ermöglichen, soweit bei ihrer Durch­führung den beson­deren Anforderun­gen des Infek­tion­ss­chutzes Rech­nung getra­gen wird.
Vor dem Hin­ter­grund des part­ner­schaftlichen Ver­hält­niss­es von Staat und Reli­gion­s­ge­mein­schaften in Deutsch­land haben Län­der und Bun­desin­nen­min­is­ter mit den Kirchen und großen Reli­gion­s­ge­mein­schaften deren umfassende Konzepte für die Durch­führung von Gottes­di­en­sten und religiösen Hand­lun­gen unter Beach­tung des Infek­tion­ss­chutzes vorbe­sprochen und hier­aus eine Über­sicht hin­sichtlich der von den Kirchen und Reli­gion­s­ge­mein­schaften vorge­se­henen Maß­nah­men erstellt.

Ver­samm­lun­gen zur Reli­gion­sausübung (Gottes­di­en­ste und Gebetsver­anstal­tun­gen) sollen for­t­an wieder stat­tfind­en kön­nen. Für Weltan­schau­ungs­ge­mein­schaften gel­ten die Aus­führun­gen entsprechend. Die Einzel­heit­en regeln die Länder.

7. Spielplätze kön­nen mit Aufla­gen wieder geöffnet wer­den, um Fam­i­lien neben Grü­nan­la­gen und Parks zusät­zliche Aufen­thaltsmöglichkeit­en im öffentlichen Raum zu bieten.

8. Unter Aufla­gen zur Hygiene, zur Steuerung des Zutritts und zur Ver­mei­dung von Warteschlangen kön­nen fol­gende Kul­turein­rich­tun­gen wieder geöffnet werden:

a. Museen, Ausstel­lun­gen und Galerien
b. Gedenkstät­ten, sowie
c. zool­o­gis­che und botanis­che Gärten.

Voraus­set­zung ist, ins­beson­dere bei kleinen und his­torischen Gebäu­den, dass diese Aufla­gen räum­lich und per­son­ell umge­set­zt wer­den kön­nen. Die Beauf­tragte für Kul­tur und Medi­en wird gebeten, kurzfristig ein Förder­pro­gramm in Höhe von zunächst 10 Mio. € für coro­na-bed­ingte Umbau­maß­nah­men in kleinen und mit­tleren Museen aufzulegen.

9. Der Chef des Bun­deskan­zler­amts und die Chefinnen und Chefs der Staats- und Sen­atskan­zleien wer­den beauf­tragt, auf der Grund­lage der Empfehlun­gen der jew­eili­gen Fach­min­is­terkon­feren­zen Beschlussvorschläge für den 6. Mai zur schrit­tweisen weit­eren Öff­nung von Schulen, zur weit­eren Öff­nung von Kinder­be­treu­ungsange­boten und zur schrit­tweisen Wieder­auf­nahme des Sport­be­triebes zu erarbeiten.

10. Die zuständi­gen Fach­min­is­terkon­feren­zen wer­den beauf­tragt, bis zu der auf den 6. Mai fol­gen­den Kon­ferenz der Bun­deskan­z­lerin mit den Regierungschefinnen und ‑chefs der Län­der Vorschläge für Rah­menbe­din­gun­gen schrit­tweis­er Öff­nun­gen von Gas­tronomie- und Touris­mu­sange­boten und für die weit­eren Kul­turein­rich­tun­gen vorzubereiten.

Die Beschlüsse und ergänzende Anla­gen find­en Sie auch im nach­fol­gen­den PDF-Doku­ment: 2020–04-30-beschluss-bund-laender

 

Quelle: www.bundesregierung.de

Bild @ Jens Koeppen