Zur Klage gegen die Anordnung der Treuhandverwaltung nach dem Energiesicherungsgesetz hat das Bundesverwaltungsgericht heute sein Urteil gesprochen. Dazu sagt der CDU Bundestagsabgeordnete Jens Koeppen:
„Mit der Bestätigung der Treuhandverwaltung ist der Bund nun vollumfänglich in der Verantwortung, die notwendige vollständige Belieferung mit Rohöl als Mehrheitseigner zu organisieren und die Transformation voranzubringen. Den vollmundigen Ankündigungen von Minister Habeck aus dem vergangenen Frühjahr, dass die Belieferung der PCK Schwedt ohne russisches Öl in wenigen Tagen abgesichert sei, müssen endlich unterschriebene Verträge folgen. Es gilt, sowohl mit den polnischen Partnern als auch mit Kasachstan, verbindliche Mengen und Lieferzeitpunkte zu vereinbaren. Die Vollauslastung der PCK Schwedt sichert die Versorgung in Ostdeutschland, den Standort und die Arbeitsplätze.
Zudem muss die Bundesregierung grünes Licht für eine zweite Leitung zur Belieferung von Rostock nach Schwedt geben. Die Mittel müssen zeitnah für den Bau dieser zweiten Pipeline, die zukünftig auch für Wasserstoffimporte genutzt werden kann, zwischen dem Hafen in Rostock und der Raffinerie in Schwedt zur Verfügung gestellt werden.
Der Bau muss im gleichen Genehmigungs- und Bautempo wie bei der LNG-Infrastruktur vorangebracht werden. Die genutzten Ausnahmemöglichkeiten von EU-Vorgaben sind hier wie bei der LNG-Infrastruktur zu nutzen und sind, da es sich ebenfalls um Einzelvorhaben handelt, unproblematisch begründbar und realisierbar.“
Foto © Jens Koeppen
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