Zur Klage gegen die Anord­nung der Treuhand­ver­wal­tung nach dem Energiesicherungs­ge­setz hat das Bun­desver­wal­tungs­gericht heute sein Urteil gesprochen. Dazu sagt der CDU Bun­destagsab­ge­ord­nete Jens Koeppen:

Mit der Bestä­ti­gung der Treuhand­ver­wal­tung ist der Bund nun vol­lum­fänglich in der Ver­ant­wor­tung, die notwendi­ge voll­ständi­ge Beliefer­ung mit Rohöl als Mehrheit­seign­er zu organ­isieren und die Trans­for­ma­tion voranzubrin­gen. Den voll­mundi­gen Ankündi­gun­gen von Min­is­ter Habeck aus dem ver­gan­genen Früh­jahr, dass die Beliefer­ung der PCK Schwedt ohne rus­sis­ches Öl in weni­gen Tagen abgesichert sei, müssen endlich unter­schriebene Verträge fol­gen. Es gilt, sowohl mit den pol­nis­chen Part­nern als auch mit Kasach­stan, verbindliche Men­gen und Lieferzeit­punk­te zu vere­in­baren. Die Vol­laus­las­tung der PCK Schwedt sichert die Ver­sorgung in Ost­deutsch­land, den Stan­dort und die Arbeitsplätze.

Zudem muss die Bun­desregierung grünes Licht für eine zweite Leitung zur Beliefer­ung von Ros­tock nach Schwedt geben. Die Mit­tel müssen zeit­nah für den Bau dieser zweit­en Pipeline, die zukün­ftig auch für Wasser­stof­fim­porte genutzt wer­den kann, zwis­chen dem Hafen in Ros­tock und der Raf­finer­ie in Schwedt zur Ver­fü­gung gestellt werden.

Der Bau muss im gle­ichen Genehmi­gungs- und Bautem­po wie bei der LNG-Infra­struk­tur vor­ange­bracht wer­den. Die genutzten Aus­nah­memöglichkeit­en von EU-Vor­gaben sind hier wie bei der LNG-Infra­struk­tur zu nutzen und sind, da es sich eben­falls um Einzelvorhaben han­delt, unprob­lema­tisch begründ­bar und realisierbar.“

Foto © Jens Koeppen