Anträge auf zinslose Stundung von Steuerzahlungen können jetzt vereinfacht gestellt werden. Gleiches gilt für Anträge auf Vollstreckungsaufschub und die Herabsetzung von Steuervorauszahlungen. Darüber informierte heute das Finanzministerium in Potsdam. Anträge dieser Art können gestellt werden ausschließlich für Einkommensteuer, Körperschaftssteuer und Umsatzsteuer, nicht für Lohnsteuer, Kapitalertragsteuer oder andere Steuerarten.
Hier gibt es das Formular (Pdf-Datei): https://mdfe.brandenburg.de/media_fast/4055/Steuererleichterungen_aufgrund_der_Auswirkungen_des_Coronavirus.pdf
Ausführliche Informationen finden Sie unter: https://mdfe.brandenburg.de/cms/detail.php/bb1.c.662052.de
Ansprechpartner Finanzämter in Brandenburg: https://finanzamt.brandenburg.de
Bild @ Jens Koeppen
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