Anträge auf zinslose Stun­dung von Steuerzahlun­gen kön­nen jet­zt vere­in­facht gestellt wer­den. Gle­ich­es gilt für Anträge auf Voll­streck­ungsauf­schub und die Her­ab­set­zung von Steuer­vo­rauszahlun­gen. Darüber informierte heute das Finanzmin­is­teri­um in Pots­dam. Anträge dieser Art kön­nen gestellt wer­den auss­chließlich für Einkom­men­steuer, Kör­per­schaftss­teuer und Umsatzs­teuer, nicht für Lohn­s­teuer, Kap­i­taler­trag­s­teuer oder andere Steuerarten.

Hier gibt es das For­mu­lar (Pdf-Datei): https://mdfe.brandenburg.de/media_fast/4055/Steuererleichterungen_aufgrund_der_Auswirkungen_des_Coronavirus.pdf

Aus­führliche Infor­ma­tio­nen find­en Sie unter: https://mdfe.brandenburg.de/cms/detail.php/bb1.c.662052.de

Ansprech­part­ner Finanzämter in Bran­den­burg: https://finanzamt.brandenburg.de

 

Bild @ Jens Koeppen