Die wichtigsten Beschlüsse aus der Videoschaltkonferenz der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder vom 25.11.2020 erhalten Sie nachfolgend.
Kontaktbeschränkungen
Private Zusammenkünfte sollen künftig auf maximal 5 Personen aus zwei Haushalten beschränkt werden (bisher waren es 10 Personen). Kinder unter 14 Jahren zählen nicht dazu.
Für die Zeit vom 23. Dezember bis zum 1. Januar soll die maximale Personenzahl unabhängig von der Anzahl der Haushalte auf 10 erhöht werden. Kinder unter 14 Jahren nicht dazu. So soll in der Weihnachtszeit und zum Jahreswechsel Feiern in Familien- und Freundeskreis möglich sein.
Kitas und Schulen
Kitas und Schulen bleiben offen.
Die Weihnachtsferien sollen in diesem Jahr fast überall in Deutschland gleichzeitig am 19. Dezember beginnen.
Stärkere Maßnahmen bei Inzidenzwert von mehr als 200
Bei mehr als 200 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern binnen sieben Tagen werden schärfere Einschränkungen verhängt. Dies betreffe zurzeit ganz Berlin sowie 62 Landkreise in Deutschland.
Handel
Maskenpflicht nun auch vor den Läden und auf Parkplätzen. Bei Ladenflächen bis *800* Quadratmeter soll je zehn Quadratmeter ein Kunde zulässig sein, ab 800 Quadratmetern dann ein Kunde je 20 Quadratmeter. In einem Discounter mit der üblichen Größe von 1.000 Quadratmetern wären dann gleichzeitig maximal 90 Kunden zulässig. Die Händler müssen dafür sorgen, dass die Kundenströme geordnet fließen.
Maskenpflicht
In öffentlich zugänglichen Räumen ist künftig grundsätzlich eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Das gilt auch an Orten unter freiem Himmel, wo sich viele Menschen gleichzeitig aufhalten, und am Arbeitsplatz, sofern der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann.
Winterurlaub
Bund und Länder appellieren bis zum 10. Januar auf die Fahrt in den Ski-Urlaub zu verzichten.
Finanzhilfen
Die Hilfen für Restaurants, Fitness-Studios und andere wegen der Corona-Maßnahmen geschlossenen Einrichtungen werden verlängert (75 Prozent ihres Umsatzes des Vorjahresmonats — dann also Dezember 2019). Auch für die Kultur- und Veranstaltungswirtschaft, Solo-Selbstständige und die Reisebranche wird es weitere Hilfen geben.
Bahnfahren
Sitzplatzkapazität soll der Züge deutlich erhöht werden.
Silvesterfeuerwerk
Privates Böllern wird nicht verboten! Öffentlich veranstaltetes Feuerwerk und das Böllern auf belebten Straßen und Plätzen ist hingegen untersagt.
Die Bundesländer können fortan abhängig von der Infektionslage entscheiden, ob sie Maßnahmen lockern oder verschärfen. Die BL mit sehr guten Zahlen haben damit die Möglichkeit zur Erleichterung. In Brandenburg berät die Landesregierung dazu am Freitag, den 27.11.2020.
Den Beschluss der Konferenz können Sie gern hier noch einmal lesen Beschluss Bund Länder Maßnahmen_25.11.2020
Bild @ Jens Koeppen
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