Ab Montag, den 2. November tritt auch im Land Brandenburg eine neue Corona-Verordnung in Kraft. Das hat die Landesregierung am 30. Oktober beschlossen. Befristet bis zum 30. November gelten dann auch im Land Brandenburg schärfere Maßnahmen, um die rasante Ausbreitung des Corona-Virus zu verlangsamen und die Infektionsdynamik zügig zu unterbrechen. Zugleich sollen dadurch unter anderem Schulen und Kitas geöffnet bleiben und eine Überlastung des Gesundheitssystems verhindert werden. Damit setzt Brandenburg den Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz mit Bundeskanzlerin Angela Merkel vom 28. Oktober in Landesrecht um.
Zu den wichtigsten Maßnahmen zählen: Abstand halten, Hygiene beachten, Alltagsmasken tragen und Kontakte auf ein absolut nötiges Minimum reduzieren. Der Aufenthalt in der Öffentlichkeit ist nur mit den Angehörigen des eigenen und eines weiteren Haushaltes gestattet (begrenzt auf insgesamt höchstens 10 Personen). Gaststätten und Einrichtungen der Freizeitgestaltung wie Kinos, Theater und Museen werden geschlossen. Touristische Übernachtungen sind im November verboten. Wer in Brandenburg den Urlaub vor dem 02.11. begonnen hat, muss spätestens am Mittwoch (4. November; 24.00 Uhr) abreisen. Alle Veranstaltungen mit Unterhaltungscharakter mit Angehörigen aus mehr als zwei Haushalten und mehr als 10 Personen sind untersagt. Ebenso der Freizeit- und Amateursportbetrieb, mit Ausnahme des Individualsports. Profisportveranstaltungen können nur ohne Zuschauer stattfinden.
Schulen und Kitas bleiben offen. Die Maskenpflicht in Schulen wird in Brandenburg ausgeweitet. So müssen ab Montag alle Schülerinnen und Schüler in der gymnasialen Oberstufe und an den Oberstufenzentren auch im Unterricht (mit Ausnahme des Sportunterrichts) eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen.
Mit der neuen „Verordnung über befristete Eindämmungsmaßnahmen aufgrund des SARS-CoV-2-Virus und COVID-19 in Brandenburg” (kurz: SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung)” tritt die bisher geltende SARS-CoV-2-Umgangsverordnung außer Kraft.
Die aktuelle Brandenburger Verordnung im Wortlaut erhalten Sie hier: SARS-CoV-2-EindV
Quelle: www.brandenburg.de
Bild @ Jens Koeppen
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