Ab Mon­tag, den 2. Novem­ber tritt auch im Land Bran­den­burg eine neue Coro­na-Verord­nung in Kraft. Das hat die Lan­desregierung am 30. Okto­ber beschlossen. Befris­tet bis zum 30. Novem­ber gel­ten dann auch im Land Bran­den­burg schär­fere Maß­nah­men, um die ras­ante Aus­bre­itung des Coro­na-Virus zu ver­langsamen und die Infek­tions­dy­namik zügig zu unter­brechen. Zugle­ich sollen dadurch unter anderem Schulen und Kitas geöffnet bleiben und eine Über­las­tung des Gesund­heitssys­tems ver­hin­dert wer­den. Damit set­zt Bran­den­burg den Beschluss der Min­is­ter­präsi­den­tenkon­ferenz mit Bun­deskan­z­lerin Angela Merkel vom 28. Okto­ber in Lan­desrecht um.

Zu den wichtig­sten Maß­nah­men zählen: Abstand hal­ten, Hygiene beacht­en, All­t­ags­masken tra­gen und Kon­tak­te auf ein abso­lut nötiges Min­i­mum reduzieren. Der Aufen­thalt in der Öffentlichkeit ist nur mit den Ange­höri­gen des eige­nen und eines weit­eren Haushaltes ges­tat­tet (begren­zt auf ins­ge­samt höch­stens 10 Per­so­n­en). Gast­stät­ten und Ein­rich­tun­gen der Freizeit­gestal­tung wie Kinos, The­ater und Museen wer­den geschlossen. Touris­tis­che Über­nach­tun­gen sind im Novem­ber ver­boten. Wer in Bran­den­burg den Urlaub vor dem 02.11. begonnen hat, muss spätestens am Mittwoch (4. Novem­ber; 24.00 Uhr) abreisen. Alle Ver­anstal­tun­gen mit Unter­hal­tungscharak­ter mit Ange­höri­gen aus mehr als zwei Haushal­ten und mehr als 10 Per­so­n­en sind unter­sagt. Eben­so der Freizeit- und Ama­teur­sport­be­trieb, mit Aus­nahme des Indi­vid­u­al­sports. Profis­portver­anstal­tun­gen kön­nen nur ohne Zuschauer stattfinden.

Schulen und Kitas bleiben offen. Die Maskenpflicht in Schulen wird in Bran­den­burg aus­geweit­et. So müssen ab Mon­tag alle Schü­lerin­nen und Schüler in der gym­nasialen Ober­stufe und an den Ober­stufen­zen­tren auch im Unter­richt (mit Aus­nahme des Sportun­ter­richts) eine Mund-Nasen-Bedeck­ung tragen.

Mit der neuen „Verord­nung über befris­tete Eindäm­mungs­maß­nah­men auf­grund des SARS-CoV-2-Virus und COVID-19 in Bran­den­burg” (kurz: SARS-CoV-2-Eindäm­mungsverord­nung)” tritt die bish­er gel­tende SARS-CoV-2-Umgangsverord­nung außer Kraft.

Die aktuelle Bran­den­burg­er Verord­nung im Wort­laut erhal­ten Sie hier: SARS-CoV-2-EindV

Quelle: www.brandenburg.de

Bild @ Jens Koeppen