Die Bundesregierung will mit einer Novelle der Richtlinie zur Förderung von E‑Autos (Umweltbonus) ab 2023 die Förderung für Plug-in-Hybride einstellen und nur noch rein batterieelektrische Fahrzeuge im Programm fördern. Die Richtlinie soll Mitte des Jahres in Kraft treten. Begründet wird der Förderstopp von Seiten des Bundeswirtschaftsministeriums mit der Marktgängigkeit der Hybridfahrzeuge. Die Ampelkoalition hat in der Diskussion allerdings keinen Beweis der Marktgängigkeit der Plug-in-Hybrid-Technik geliefert, denn es gibt keine Marktsignale zur Senkung der Verkaufspreise.
Mit dem Förderstopp von Plug-in-Hybrid-Fahrzeugen hält sich das Wirtschaftsministerium nicht an die Vereinbarung im Koalitionsvertrag, die Förderung von Plug-in-Hybriden ab August 2023 mit 80 Kilometern elektrischer Reichweite fortzusetzen. Damit wird der Hochlauf der E‑Mobilität gefährdet.
Die unionsgeführte Bundesregierung hatte den Umweltbonus 2016 eingeführt und 2019 aufgestockt, um den Hochlauf der E‑Mobilität zu beschleunigen. Die Planungssicherheit des Programms wurde bis zum 31. Dezember 2025 zugesichert. Seit 2019 wurden 1,2 Millionen Förderanträge gestellt. Durch die Förderung konnte der Anteil an den Neuzulassungen in Deutschland von 3,1 Prozent im Jahr 2019 auf aktuell 25 Prozent gesteigert werden. Der Anteil der Plug-in-Hybride beträgt zurzeit 43 Prozent.
Die Ampel-Koalition würde mit dem Ausstieg aus der Förderung von Plug-in-Hybriden Planungssicherheit für Verbraucher, Hersteller und Händler aufgeben. Zudem stehen Verbraucher, die sich ein Plug-in-Hybrid-Fahrzeug zulegen möchten, aktuell vor der Herausforderung, dass aufgrund der Lieferketten- und Rohstoffprobleme die Bestellzeiten der Hersteller so lang sind, dass eine Auslieferung bis Ende des Jahres nicht zugesichert werden kann. Aktuell bestehen Lieferzeiten bei Neufahrzeugen von bis zu einem Dreivierteljahr. Für Verbraucher besteht die Gefahr, in diesem Jahr nicht mehr in die Förderung zu kommen.
Als Unionsfraktion haben wir deshalb den Antrag „Nachhaltige Mobilität – Förderung von E‑Autos fortsetzen und für die Auszahlung das Datum der Fahrzeugbestellung zu Grunde legen“ in den Bundestag eingebracht. Mit diesem Antrag wird die Bundesregierung aufgefordert, für die Auszahlung des Umweltbonus grundsätzlich das Datum der Fahrzeugbestellung, nicht das Datum der Fahrzeugzulassung zu Grunde zu legen. Und es muss Klarheit für Verbraucher, Händler und Hersteller geschaffen werden, ob die Förderung von Plug-in-Hybrid-Fahrzeugen fortgesetzt oder zum Jahresende auslaufen wird. Die Koalitionsfraktionen haben diesen Antrag abgelehnt.
Quelle: CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Foto © Jens Koeppen
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