Unternehmen, die aufgrund der Corona-Krise in Schwierigkeiten geraten sind, können sich die Sozialversicherungsbeiträge für April stunden lassen.
Die betroffenen Unternehmen müssen sich formlos unter Bezug auf Notlage durch die Corona-Krise und Paragraf § 76 SGB IV direkt an ihre jeweils zuständigen Krankenkassen wenden, die ihre Sozialversicherungsbeiträge erhebt, um sich diese stunden zu lassen.
Ein Musterantrag für die Krankenkasse finden Sie hier: SV_Vorlage2
Bild © Jens Koeppen
Neueste Kommentare