Unternehmen, die auf­grund der Coro­na-Krise in Schwierigkeit­en ger­at­en sind, kön­nen sich die Sozialver­sicherungs­beiträge für April stun­den lassen.

Die betrof­fe­nen Unternehmen müssen sich form­los unter Bezug auf Not­lage durch die Coro­na-Krise und Para­graf § 76 SGB IV direkt an ihre jew­eils zuständi­gen Krankenkassen wen­den, die ihre Sozialver­sicherungs­beiträge erhebt, um sich diese stun­den zu lassen.

Ein Muster­antrag für die Krankenkasse find­en Sie hier: SV_Vorlage2

Bild © Jens Koeppen