Eine zeitgemäße digitale Infrastruktur ist ein Schlüssel für die Zukunftsfähigkeit einer Kommune. Der Breitbandausbau ist daher eine zentrale Herausforderung in den Kommunen. Der Bund hat bisher bereits elf Milliarden Euro bereitgestellt, damit in den unterversorgten Regionen mit staatlicher Förderung der Ausbau vorangetrieben werden kann. Über sechseinhalb Milliarden Euro sind bereits in Förderprojekten in den „weißen Flecken” gebunden.
Mit der Europäischen Kommission gab es kürzlich eine Verständigung zur Förderung in den „grauen Flecken”. Zusätzlich stelle ich Ihnen gern einige Informationen zur Verfügung, mit welchen Maßnahmen der Bund die laufende Förderung in den „weißen” Flecken noch kommunalfreundlicher und unbürokratischer gestalten wird.
Die Bundesregierung hat sich den flächendeckenden Ausbau mit Gigabit-Netzen bis 2025 zum Ziel gesetzt. Das BMVi hat der Europäischen Kommission im vergangenen Jahr den Entwurf einer Rahmenregelung zur Förderung des Breitbandausbaus in den grauen Flecken vorgelegt, also in den Gebieten, die mit mindestens 30 MBit/s versorgt sind, nicht aber mit gigabitfähigen Anschlüssen. Bei den Verhandlungen stand insbesondere der Wegfall der so genannten Aufgreifschwelle, die in der Praxis bekanntermaßen immer wieder zu Problemen führt, im Mittelpunkt. Der nun gefundene politische Kompromiss beruht auf einem Zwei-Stufen-Ansatz:
In einem ersten Schritt wird eine Förderung überall dort ermöglicht, wo noch keine Versorgung mit mindestens 100 Mbit/s gegeben ist. Wichtig: Es sind nur „zuverlässig zur Verfügung stehende” Bandbreiten geeignet, die Aufgreifschwelle auszulösen. Es sollen alle Anschlüsse, die diesem Qualitätsanspruch nicht genügen, mit in die Förderung überführt werden. Sozio-ökonomische Schwerpunkte wie Schulen, Verkehrsknotenpunkte, Hauptanbieter öffentlicher Dienste sowie alle Unternehmen sind von Beginn an ohne Aufgreifschwelle förderfähig. Ab dem 01.01.2023 entfällt die Aufgreifschwelle ersatzlos und ohne Neuverhandlungen. Ab dann sind auch alle Haushalte förderfähig, für die noch keine gigabitfähigen Anschlüsse durch Telekommunikationsunternehmen in Sicht sind.
Die Europäische Kommission gesteht damit Deutschland als erstem Land in der EU die Möglichkeit zu, schon ab 2023 überall zu fördern, wo noch keine Gigabitversorgung besteht. Für Deutschland konnte damit ein Ergebnis erreicht werden, mit dem wir beim Schließen der grauen Flecken gut vorankommen werden. Nach Abschluss der formalen Prozesse und Umsetzung der Brüsseler Vorgaben in eine Förderrichtlinie wird die Förderung voraussichtlich zum Jahresende starten können.
Auch die laufende Förderung soll verbessert werden, um die Prozesse beschleunigen und die Kommunen beim Internetausbau zu unterstützen.
- Es wird ein Mustervertrag im Verhältnis zwischen der Kommune und den Telekommunikationsunternehmen eingeführt, der in den Förderprojekten des Bundes verbindlich vorgegeben wird. Die Vergangenheit hat gezeigt, dass die komplexen Fragestellungen bei der Vertragsgestaltung die Kommunen vor große Probleme gestellt und zu langwierigen Verhandlungen geführt haben. Mit der Einführung des Mustervertrags werden die Kommunen entlastet, erreichen eine erhebliche Zeitersparnis und erhalten Rechtssicherheit. Das gilt beispielsweise für das Problem, dass unterversorgte Adressen teilweise erst nachträglich im Laufe des Ausbaus identifiziert werden. Dies zog bislang einen zeitraubenden Abstimmungsbedarf mit den Telekommunikationsunternehmen nach sich. Nach der Regelung im Mustervertrag bleibt das Telekommunikationsunternehmen grundsätzlich zum Ausbau verpflichtet. Der Bund wird künftig für diese Fälle einen Absicherungsbetrag für jedes Förderprojekt bereitstellen. Ungeachtet der Standardisierung wird an einzelnen Stellen im Vertrag Spielraum für individuelle Vereinbarungen und passgenaue Lösungen gelassen.
- Der Bund ermöglicht es den Bundesländern, die bisher verpflichtend vorgeschriebene kommunale Eigenbeteiligung von zehn Prozent in Zukunft zu übernehmen.
- In der Vergangenheit waren die Sachbearbeiter der Kommunen häufig mit wechselnden Ansprechpartnern bei der Betreuung der Förderprojekte konfrontiert. Künftig betreut der Projektträger jeden Antragsteller mit einem festen Ansprechpartner. Der zuständige „Lotse” des Projektträgers kennt die von ihm betreuten Vorhaben und auch die individuellen Problemlagen. Hierfür hat der Bund die Mittel für den Projektträger aufgestockt.
- Im Entwurf der unmittelbar bevorstehenden Novelle des Telekommunikationsgesetzes soll eine Regelung vorsehen werden, die zu einer höheren Verbindlichkeit von Ausbauzusagen im Markterkundungsverfahren führen wird.
- Bei zahlreichen Projekten führen notwendige Bahnquerungen zu Verzögerungen. Mit der Deutschen Bahn wurden Maßnahmen vereinbart, um die Prozesse zu straffen und Genehmigungsprozesse zu beschleunigen.
- In Zusammenarbeit mit den kommunalen Spitzenverbänden wurde eine Broschüre “Unterstützung durch gemeindeeigene Unternehmen” (Bauhöfeleitfaden) erstellt, die helfen kann, Kapazitätsengpässe zu lindern.
- Planungsleistungen in Höhe von 20 Prozent können sehr schnell abgerufen werden.
- Der Aufbau von Fachwissen vor Ort wird unterstützt. Zusammen mit dem Projektträger wurde ein umfangreiches Workshop-Angebot aufgelegt. Kommunen erhalten kostenlos Workshops zu 14 Themen der Breitbandförderung.
Quelle: Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur
Bild @ Jens Koeppen
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