Eine zeit­gemäße dig­i­tale Infra­struk­tur ist ein Schlüs­sel für die Zukun­fts­fähigkeit ein­er Kom­mune. Der Bre­it­ban­daus­bau ist daher eine zen­trale Her­aus­forderung in den Kom­munen. Der Bund hat bish­er bere­its elf Mil­liar­den Euro bere­it­gestellt, damit in den unter­ver­sorgten Regio­nen mit staatlich­er Förderung der Aus­bau vor­angetrieben wer­den kann. Über sech­sein­halb Mil­liar­den Euro sind bere­its in Förder­pro­jek­ten in den „weißen Fleck­en” gebunden.

Mit der Europäis­chen Kom­mis­sion gab es kür­zlich eine Ver­ständi­gung zur Förderung in den „grauen Fleck­en”. Zusät­zlich stelle ich Ihnen gern einige Infor­ma­tio­nen zur Ver­fü­gung, mit welchen Maß­nah­men der Bund die laufende Förderung in den „weißen” Fleck­en noch kom­mu­nal­fre­undlich­er und unbürokratis­ch­er gestal­ten wird.

Die Bun­desregierung hat sich den flächen­deck­enden Aus­bau mit Giga­bit-Net­zen bis 2025 zum Ziel geset­zt. Das BMVi hat der Europäis­chen Kom­mis­sion im ver­gan­genen Jahr den Entwurf ein­er Rah­men­regelung zur Förderung des Bre­it­ban­daus­baus in den grauen Fleck­en vorgelegt, also in den Gebi­eten, die mit min­destens 30 MBit/s ver­sorgt sind, nicht aber mit giga­bit­fähi­gen Anschlüssen. Bei den Ver­hand­lun­gen stand ins­beson­dere der Weg­fall der so genan­nten Auf­greif­schwelle, die in der Prax­is bekan­nter­maßen immer wieder zu Prob­le­men führt, im Mit­telpunkt. Der nun gefun­dene poli­tis­che Kom­pro­miss beruht auf einem Zwei-Stufen-Ansatz:

In einem ersten Schritt wird eine Förderung über­all dort ermöglicht, wo noch keine Ver­sorgung mit min­destens 100 Mbit/s gegeben ist. Wichtig: Es sind nur „zuver­läs­sig zur Ver­fü­gung ste­hende” Band­bre­it­en geeignet, die Auf­greif­schwelle auszulösen. Es sollen alle Anschlüsse, die diesem Qual­ität­sanspruch nicht genü­gen, mit in die Förderung über­führt wer­den. Sozio-ökonomis­che Schw­er­punk­te wie Schulen, Verkehrsknoten­punk­te, Haup­tan­bi­eter öffentlich­er Dien­ste sowie alle Unternehmen sind von Beginn an ohne Auf­greif­schwelle förder­fähig. Ab dem 01.01.2023 ent­fällt die Auf­greif­schwelle ersat­z­los und ohne Neu­ver­hand­lun­gen. Ab dann sind auch alle Haushalte förder­fähig, für die noch keine giga­bit­fähi­gen Anschlüsse durch Telekom­mu­nika­tion­sun­ternehmen in Sicht sind.

Die Europäis­che Kom­mis­sion geste­ht damit Deutsch­land als erstem Land in der EU die Möglichkeit zu, schon ab 2023 über­all zu fördern, wo noch keine Giga­bitver­sorgung beste­ht. Für Deutsch­land kon­nte damit ein Ergeb­nis erre­icht wer­den, mit dem wir beim Schließen der grauen Fleck­en gut vorankom­men wer­den. Nach Abschluss der for­malen Prozesse und Umset­zung der Brüs­sel­er Vor­gaben in eine Förder­richtlin­ie wird die Förderung voraus­sichtlich zum Jahre­sende starten können.

Auch die laufende Förderung soll verbessert wer­den, um die Prozesse beschle­u­ni­gen und die Kom­munen beim Inter­ne­taus­bau zu unterstützen.

  • Es wird ein  Muster­ver­trag im Ver­hält­nis zwis­chen der Kom­mune und den Telekom­mu­nika­tion­sun­ternehmen einge­führt, der in den Förder­pro­jek­ten des Bun­des verbindlich vorgegeben wird. Die Ver­gan­gen­heit hat gezeigt, dass die kom­plex­en Fragestel­lun­gen bei der Ver­trags­gestal­tung die Kom­munen vor große Prob­leme gestellt und zu lang­wieri­gen Ver­hand­lun­gen geführt haben. Mit der Ein­führung des Muster­ver­trags wer­den die Kom­munen ent­lastet, erre­ichen eine erhe­bliche Zeit­erspar­nis und erhal­ten Rechtssicher­heit. Das gilt beispiel­sweise für das Prob­lem, dass unter­ver­sorgte Adressen teil­weise erst nachträglich im Laufe des Aus­baus iden­ti­fiziert wer­den. Dies zog bis­lang einen zeitrauben­den Abstim­mungs­be­darf mit den Telekom­mu­nika­tion­sun­ternehmen nach sich. Nach der Regelung im Muster­ver­trag bleibt das Telekom­mu­nika­tion­sun­ternehmen grund­sät­zlich zum Aus­bau verpflichtet. Der Bund wird kün­ftig für diese Fälle einen Absicherungs­be­trag für jedes Förder­pro­jekt bere­it­stellen. Ungeachtet der Stan­dar­d­isierung wird an einzel­nen Stellen im Ver­trag Spiel­raum für indi­vidu­elle Vere­in­barun­gen und pass­ge­naue Lösun­gen gelassen.
  • Der Bund ermöglicht es den Bun­deslän­dern, die bish­er verpflich­t­end vorgeschriebene kom­mu­nale Eigen­beteili­gung von zehn Prozent in Zukun­ft zu übernehmen.
  • In der Ver­gan­gen­heit waren die Sach­bear­beit­er der Kom­munen häu­fig mit wech­sel­nden Ansprech­part­nern bei der Betreu­ung der Förder­pro­jek­te kon­fron­tiert. Kün­ftig betreut der Pro­jek­t­träger jeden Antrag­steller mit einem fes­ten Ansprech­part­ner. Der zuständi­ge „Lotse” des Pro­jek­t­trägers ken­nt die von ihm betreuten Vorhaben und auch die indi­vidu­ellen Prob­lem­la­gen. Hier­für hat der Bund die Mit­tel für den Pro­jek­t­träger aufgestockt.
  • Im Entwurf der unmit­tel­bar bevorste­hen­den Nov­el­le des Telekom­mu­nika­tion­s­ge­set­zes soll eine Regelung vorse­hen wer­den, die zu ein­er höheren Verbindlichkeit von Aus­bauzusagen im Mark­terkun­dungsver­fahren führen wird.
  • Bei zahlre­ichen Pro­jek­ten führen notwendi­ge Bah­n­querun­gen zu Verzögerun­gen. Mit der Deutschen Bahn wur­den Maß­nah­men vere­in­bart, um die Prozesse zu straf­fen und Genehmi­gung­sprozesse zu beschleunigen.
  • In Zusam­me­nar­beit mit den kom­mu­nalen Spitzen­ver­bän­den wurde eine Broschüre “Unter­stützung durch gemein­deeigene Unternehmen” (Bauhöfeleit­faden) erstellt, die helfen kann, Kapaz­ität­sen­g­pässe zu lindern.
  • Pla­nungsleis­tun­gen in Höhe von 20 Prozent kön­nen sehr schnell abgerufen werden.
  • Der Auf­bau von Fach­wis­sen vor Ort wird unter­stützt. Zusam­men mit dem Pro­jek­t­träger wurde ein umfan­gre­ich­es Work­shop-Ange­bot aufgelegt. Kom­munen erhal­ten kosten­los Work­shops zu 14 The­men der Breitbandförderung.

Quelle: Bun­desmin­is­teri­um für Verkehr und dig­i­tale Infrastruktur

Bild @ Jens Koeppen