Strompreise, Atomausstieg, Heizkosten

Erspar­nis beim Strom: EEG-Umlage 2022 sinkt deutlich

Die EEG-Umlage („Ökostrom-Umlage“) sinkt von 6,5 auf 3,723 Cent pro Kilo­wattstunde. Grund dafür ist, dass die Förderung von erneuer­baren Energien seit 2021 teil­weise durch den Bun­de­shaushalt finanziert wird. Gespeist wird dies durch Erlöse der in 2021 einge­führten CO2-Bepreisung sowie des Konjunkturpakets.

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Atom­ausstieg: Drei weit­ere Kernkraftwerke gehen vom Netz

Für die drei Kernkraftwerke Brokdorf (Schleswig-Hol­stein), Grohnde (Nieder­sach­sen) und Gun­drem­min­gen, Block C (Bay­ern) erlis­cht die Berech­ti­gung zum Leis­tungs­be­trieb zum 31. Dezem­ber 2021. Ende 2022 fol­gen die let­zten verbleiben­den Atom­kraftwerke Isar 2, Ems­land und Neckar­wes­t­heim 2.

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Neue Heizkostenabrech­nungsverord­nung: Mehr Trans­parenz über Energieverbrauch

Ab dem 1. Jan­u­ar 2022 müssen Gebäudeeigen­tümer den Mietern und Woh­nung­seigen­tümern monatlich Abrech­nungs- und Ver­brauchsin­for­ma­tio­nen mit­teilen, beispiel­sweise Infor­ma­tio­nen über den Brennstoffmix. Dies gilt für Woh­nun­gen und Gebäude, in denen fern­ables­bare Zäh­ler oder Heizkosten­verteil­er instal­liert sind. Es bedarf auch keines Able­sers mehr in der Woh­nung oder im Haus. End­nutzer sollen damit zu einem bewussten und sparsamen Umgang mit Wärmeen­ergie angeregt wer­den. Die Regelung ist Teil der Heizkostenabrech­nungsverord­nung, die am 1. Dezem­ber 2021 in Kraft getreten ist.

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Ein­fach­er zahlen an der E‑Ladesäule

Das Bezahlen an öffentlich zugänglichen E‑Ladesäulen wird ein­fach­er und nutzer­fre­undlich­er. Dafür sorgt die nov­el­lierte Ladesäu­len­verord­nung, die am 1. Jan­u­ar 2022 in Kraft tritt. Sie legt fest, dass Ladesäulen, die ab dem 1. Juli 2023 erst­ma­lig in Betrieb genom­men wer­den, min­destens das kon­tak­t­lose Bezahlen mit gängiger Kred­it- und Deb­itkarte ermöglichen müssen.

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EU-Führerschein: Erste Umtauschfrist läuft ab

Bis 2033 muss jed­er Führerschein, der vor dem 19. Jan­u­ar 2013 aus­gestellt wurde, gegen den neuen EU-Führerschein einge­tauscht wer­den. Das geschieht stufen­weise, und die erste Frist endet zum 19. Jan­u­ar 2022. Sie gilt für die Alter­sklasse von 1953 bis 1958. Der neue ein­heitliche und fälschungssichere EU-Führerschein im Scheck­karten­for­mat hat eine Gültigkeits­dauer von 15 Jahren.

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Corona-Pandemie

Infek­tion­ss­chutzge­setz: Impf­pflicht für Beschäftigte in Kliniken und Heimen

Seit dem 12. Dezem­ber gilt die „ein­rich­tungs­be­zo­gene“ Impf­pflicht. Bis zum 15. März müssen Beschäftigte von Kliniken, Pflege­heimen und ähn­lichen Ein­rich­tun­gen einen Nach­weis als Geimpfte oder Gene­sene vor­legen. Apothek­erin­nen und Apothek­er sowie Tier- oder Zah­närzte dür­fen impfen. Die Län­der bekom­men mehr Möglichkeit­en für regionale Maß­nah­men gegen die Pandemie.

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Pan­demiebe­d­ingter Pflege-Schutzschirm verlängert

Am 24. Novem­ber trat­en die wesentlichen Änderun­gen am Infek­tion­ss­chutzge­setz und weit­er­er Geset­ze in Kraft: Am Arbeit­splatz gilt 3G für Beschäftigte und Arbeit­ge­ber. Im öffentlichen Nah- und Fer­n­verkehr sowie im Flugverkehr gilt 3G für Fahr- beziehungsweise Flug­gäste sowie für Kon­troll- und Ser­vi­ceper­son­al. Mit diesem Geset­zes­paket wer­den auch Son­der­regelun­gen wie der Pflege-Schutzschirm und die Ausweitung der Kinderkranken­t­age bis in den März 2022 verlängert.

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Coro­na-Wirtschaft­shil­fen auch 2022

Die Über­brück­ung­shil­fe III wird bis Ende März 2022 als Über­brück­ung­shil­fe IV fort­ge­führt. Auch der Wirtschaftssta­bil­isierungs­fonds, der großen Unternehmen bei der Bewäl­ti­gung der Pan­demiefol­gen helfen soll, läuft weit­er bis Ende Juni 2022.

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Anspruch auf erhöht­es Kurzarbeit­ergeld verlängert

Der Anspruch auf erhöht­es Kurzarbeit­ergeld wird bis Ende März 2022 ver­längert. Auch Beschäftigte, die seit April 2021 erst­mals in Kurzarbeit gegan­gen sind, kön­nen von Jan­u­ar bis März 2022 Anspruch auf die erhöht­en Leis­tungssätze erhal­ten. Die Regelung soll es betrof­fe­nen Men­schen erle­ichtern, durch län­gere Kurzarbeit einge­tretene Einkom­mensver­luste auszugleichen.

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Erle­ichtert­er Zugang zum Kurzarbeit­ergeld gilt weiter

Der erle­ichterte Zugang zum Kurzarbeit­ergeld wird bis 31. März 2022 ver­längert. Das bedeutet Pla­nungssicher­heit für Unternehmen und Beschäftigte in der Pan­demie. Die Verord­nung tritt am 1. Jan­u­ar in Kraft.

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Höher­er Hinzu­ver­di­enst bei vorge­zo­gen­er Altersrente

Die Hinzu­ver­di­en­st­gren­ze für vorge­zo­gene Alter­srenten wird im Jahr 2022 auf 46.060 Euro ange­hoben. Jahre­seinkün­fte bis zu dieser Höhe führen somit nicht zur Kürzung ein­er vorge­zo­ge­nen Alter­srente. Weit­er­ar­beit oder Wieder­auf­nahme ein­er Beschäf­ti­gung nach Rentenein­tritt wer­den damit erle­ichtert. Der Geset­zge­ber reagiert damit auf Per­son­aleng­pässe durch die Covid-19-Pandemie.

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Kün­stler­sozial­ab­gabe bleibt stabil

In der Kün­stler­sozialver­sicherung wur­den Maß­nah­men getrof­fen, um Härten infolge der Coro­na-Pan­demie zu ver­mei­den. Der Abgabesatz der Kün­stler­sozial­ab­gabe bleibt dank zusät­zlich­er Bun­desmit­tel sta­bil bei 4,2 Prozent. Darüber hin­aus bleibt die jährliche Min­desteinkom­mensgren­ze im Kün­stler­sozialver­sicherungs­ge­setz für Ver­sicherte auch für das Jahr 2022 ausgesetzt.

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Virtuelle Betrieb­sver­samm­lun­gen wieder möglich

Betrieb­sver­samm­lun­gen sowie Ver­samm­lun­gen weit­er­er Auss­chüsse und Gremien kön­nen wieder virtuell durchge­führt wer­den. Die entsprechen­den pan­demiebe­d­ingten Son­der­regelun­gen sind befris­tet bis zum 19. März 2022 mit Möglichkeit der ein­ma­li­gen Ver­längerung durch Beschluss des Deutschen Bundestages.

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Mindestlohn, Arbeitslosmeldung online

Der Min­dest­lohn steigt

Der geset­zliche Min­dest­lohn steigt zum 1. Jan­u­ar auf 9,82 Euro. Die Anhebung beruht auf dem Vorschlag der Min­dest­lohnkom­mis­sion vom 30. Juni 2020.

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Elek­tro­n­is­che Arbeitslosmeldung

Ab 1. Jan­u­ar kön­nen sich Kundin­nen und Kun­den der Arbeit­sagen­turen online arbeit­s­los melden. Eine per­sön­liche Arbeit­slos­meldung vor Ort bleibt aber möglich.

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Teilhabe für Menschen mit Behinderungen

Für mehr gesellschaftliche Teilhabe

Men­schen mit Behin­derun­gen sollen selb­st­bes­timmt am gesellschaftlichen Leben teil­haben kön­nen. Mit dem Teil­habestärkungs­ge­setz wer­den die Chan­cen am Arbeits­markt erhöht, der Zugang zu ein­er reg­ulären Aus­bil­dung ermöglicht und der Schutz vor Gewalt verbessert.

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Bud­get für Aus­bil­dung wird ausgeweitet

Ab 1. Jan­u­ar kön­nen auch junge Men­schen mit Behin­derun­gen, die bere­its im Arbeits­bere­ich ein­er Werk­statt für Men­schen mit Behin­derung tätig sind, mith­il­fe des Bud­get für Aus­bil­dung eine reg­uläre betriebliche Aus­bil­dung oder eine Fach­prak­tik­er­aus­bil­dung aufnehmen.

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Ein­heitliche Ansprech­stellen für Arbeitgeber

Mit den Ein­heitlichen Ansprech­stellen wer­den ab 2022 alle Arbeit­ge­ber dabei unter­stützt, schwer­be­hin­derte Men­schen einzustellen. In den Ansprech­stellen wird zu Aus­bil­dung, Ein­stel­lung und Beschäf­ti­gung von schwer­be­hin­derten Men­schen berat­en. Die Ansprech­part­ner unter­stützen auch bei der Antragsstellung.

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Soziales, Rente und Wohnen

Neue Beitrags­be­mes­sungs­gren­zen ab 2022

In der Sozialver­sicherung wer­den zum 1. Jan­u­ar die Beitrags­be­mes­sungs­gren­zen an die Einkom­mensen­twick­lung angepasst.

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Beitragssätze in der Rentenversicherung

Der Beitragssatz in der geset­zlichen Renten­ver­sicherung beträgt weit­er­hin 18,6 Prozent in der all­ge­meinen Renten­ver­sicherung und 24,7 Prozent in der knapp­schaftlichen Renten­ver­sicherung. Der Beitrag in der Alterssicherung der Land­wirte wird für das Kalen­der­jahr 2022 monatlich 270 Euro (West) beziehungsweise 260 Euro (Ost) betragen.

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Rentenein­trittsalter weit­er angehoben

Im Zuge der schrit­tweisen Anhebung des Rentenein­trittsalters in der geset­zlichen Renten­ver­sicherung („Rente mit 67“) steigen die Alters­gren­zen um einen weit­eren Monat. Ver­sicherte, die 1956 beziehungsweise 1957 geboren sind und für die keine Ver­trauenss­chutzregelun­gen gel­ten, erre­ichen die Rege­lal­ters­gren­ze mit 65 Jahren und zehn Monat­en beziehungsweise mit 65 Jahren und elf Monaten.

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Regel­sätze steigen ab 2022

Wer auf Sozial­hil­fe oder Arbeit­slosen­geld II angewiesen ist, bekommt ab Jan­u­ar 2022 mehr Geld. Alle­in­ste­hende Erwach­sene erhal­ten dann 449 Euro im Monat – drei Euro mehr als bish­er. Die Regel­sätze für Kinder und Jugendliche steigen ebenfalls.

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Verbesserte Absicherung bei Erwerbsminderung

Wer in jün­geren Jahren ver­min­dert erwerb­s­fähig wird, hat in der Regel noch keine aus­re­ichen­den Rente­nan­wartschaften auf­bauen kön­nen. Wer eine Erwerb­s­min­derungsrente bezieht, wird so gestellt, als hätte er über den Ein­tritt der Erwerb­s­min­derung hin­aus so weit­ergear­beit­et wie zuvor (Zurech­nungszeit). Bei einem Beginn der Erwerb­s­min­derungsrente im Jahr 2022 endet die Zurech­nungszeit mit 65 Jahren und elf Monaten.

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Mehr Wohn­geld für 640.000 Haushalte

Das Wohn­geld wird zum 1. Jan­u­ar 2022 erst­mals automa­tisch erhöht und danach alle zwei Jahre entsprechend der Miet- und Einkom­mensen­twick­lung angepasst. Dadurch kön­nen viele einkom­menss­chwache Haushalte weit­er Wohn­geld beziehen, die son­st auf­grund von Einkom­menssteigerun­gen möglicher­weise keinen Anspruch mehr gehabt hät­ten. Weniger Men­schen müssen zu Arbeit­slosen­geld II oder Sozial­hil­fe wech­seln, um ihren Leben­sun­ter­halt zu sichern.

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Pflege

Ent­las­tung für Pflegekräfte und Pflegebedürftige

Die Pflege in Deutsch­land wird verbessert – für Pflegebedürftige, pfle­gende Ange­hörige und das Pflegeper­son­al. Wenn Pflegebedürftige im Heim wohnen, zahlt die Pflegev­er­sicherung ab 1. Jan­u­ar einen Zuschlag. So wer­den Pflegebedürftige von steigen­den Pflegekosten nicht überfordert.

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Familie

Kinderzuschlag steigt

Der Kinderzuschlag, den Fam­i­lien mit geringem Einkom­men zusät­zlich zum Kindergeld erhal­ten, steigt um vier Euro. Ab 1. Jan­u­ar 2022 beträgt der Höch­st­be­trag 209 Euro monatlich.

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Unter­haltsvorschuss erhöht

Der Unter­haltsvorschuss – also die finanzielle Unter­stützung vom Staat für Allein­erziehende, die für ihr Kind keinen oder nicht regelmäßig Unter­halt erhal­ten – wird ana­log zum eben­falls steigen­den Min­destun­ter­halt ange­hoben. Der Höch­st­be­trag liegt ab 1. Jan­u­ar 2022 je nach Alter des Kindes zwis­chen 177 und 314 Euro.

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Steuern

Exis­tenzmin­i­mum steuerfrei

Der Grund­frei­be­trag für Erwach­sene steigt ab 1. Jan­u­ar 2022 an – um 204 Euro. Ledi­ge zahlen 2022 erst ab einem zu ver­s­teuern­den Einkom­men von mehr als 9.948 Euro im Jahr Einkom­men­steuer, bei Ehep­aaren und einge­tra­ge­nen Lebenspart­nern ver­dop­pelt sich der Betrag. Damit wird das Exis­tenzmin­i­mum für Erwach­sene steuer­frei gestellt.

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Pfand, Plastik, Elektromüll

Pfandpflicht für alle Ein­weg-Getränke­flaschen aus Kunststoff

Ab dem 1. Jan­u­ar 2022 sind alle Ein­weg-Getränke­flaschen aus Kun­st­stoff und alle Getränke­dosen pfandpflichtig. Eine Über­gangs­frist bis 2024 gilt für Plas­tik­flaschen mit Milchgetränken.

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Dünne Plas­tik­tüten verboten

Ab 1. Jan­u­ar 2022 dür­fen Händler keine leicht­en Kun­st­stoff­trage­taschen mehr an ihre Kund­schaft aus­geben. Die Änderung im Ver­pack­ungs­ge­setz trägt dazu bei, die Umwelt vor Plas­tik­müll zu schützen. Weit­er erlaubt sind nur leichte „Hemd­chen­beu­tel“, die aus Hygien­e­grün­den oder für los­es Obst und Gemüse ange­boten werden.

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Elek­tromüll: Rück­nahme von Altgeräten

Ver­braucherin­nen und Ver­brauch­er kön­nen Elek­troalt­geräte auch bei vie­len Lebens­mit­teleinzel­händlern kosten­los abgeben. Für kleine Elek­troalt­geräte, wie Handys oder Taschen­lam­p­en, gilt dies unab­hängig vom Neukauf eines Pro­duk­ts, für größere Alt­geräte beim Kauf eines entsprechen­den neuen Artikels. Die Regelung tritt am 1. Jan­u­ar 2022 in Kraft. Für Händler gilt eine Über­gangs­frist von sechs Monaten.

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Verbraucherschutz, IT-Produkte

IT-Sicher­heitskennze­ichen

Her­steller und Anbi­eter kön­nen ihre IT-Pro­duk­te mit dem IT-Sicher­heitskennze­ichen des Bun­de­samtes für Sicher­heit in der Infor­ma­tion­stech­nik (BSI) ausze­ich­nen. Sie sich­ern damit zu, dass ihre Pro­duk­te bes­timmte Sicher­heit­seigen­schaften besitzen.

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Update-Pflicht für Smartphones

Bei Geräten mit dig­i­tal­en Ele­menten wie Tablets oder Smart­watch­es gilt kün­ftig eine Update-Pflicht. Anbi­eter sind zur regelmäßi­gen Aktu­al­isierung ihrer Pro­duk­te verpflichtet. Außer­dem wird die geset­zliche Ver­mu­tung, dass ein Man­gel der Kauf­sache bere­its beim Kauf vor­lag, von sechs Monat­en auf ein Jahr verlängert.

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Erweit­erte Rechte beim Kauf dig­i­taler Produkte

Die Nutzung dig­i­taler Pro­duk­te wie Soft­wareApps und Stream­ingdien­ste ist aus dem All­t­ag nicht mehr wegzu­denken. Unternehmen sind nun verpflichtet die man­gel­freie Leis­tung zu gewährleis­ten sowie Updates anzu­bi­eten. Das Gesetz tritt am 1. Jan­u­ar 2022 in Kraft.

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Tierwohl und Bio-Produkte

Küken­töten wird verboten

Bish­er wur­den in Deutsch­land jedes Jahr rund 45 Mil­lio­nen männliche Küken der Leg­e­hen­nen-Rassen getötet, weil sie keine Eier leg­en und sich nicht für die Fleis­ch­pro­duk­tion eignen. Ab dem 1. Jan­u­ar 2022 ist das ver­boten. Damit ist Deutsch­land das weltweit erste Land, das diese Prax­is verbietet.

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Neue EU-Öko-Verord­nung für Pro­duk­tion und Kennzeichnung

Ab 1. Jan­u­ar 2022 tritt die neue EU-Öko-Verord­nung in Kraft. Neuheit­en im Gesetz sind Änderun­gen im Kon­troll­sys­tem, neue Vorschriften für importierte Bio-Pro­duk­te, neue Anforderun­gen für Erzeuger und eine erweit­erte Palette von Pro­duk­ten, die als Bio-Pro­duk­te ver­mark­tet wer­den können.

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Pfändung

Wei­h­nachts­geld bis 630 Euro geschützt

Mehr Pfän­dungss­chutz ab dem 1. Jan­u­ar 2022: Bei der Sach­pfän­dung durch Gerichtsvol­lzieher wird auch der Bedarf ander­er Per­so­n­en berück­sichtigt, die mit Schuld­nern in einem gemein­samen Haushalt leben. Vorher wurde dafür auss­chließlich der Bedarf der Schuld­ner und deren Fam­i­lien berück­sichtigt. Generell unpfänd­bar sind ab 2022 Haustiere. Beim Wei­h­nachts­geld sind zukün­ftig zunächst 630 Euro geschützt.

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Tattoos

Aus für mehr als 4.000 gesund­heitss­chädliche Substanzen

Tat­too­far­ben wer­den noch sicher­er: Die Ver­wen­dung von mehr als 4.000 gefährlichen Chemikalien in Tätowier­far­ben und Per­ma­nent-Make-up wird ab 4. Jan­u­ar 2022 EU-weit beschränkt. Gren­zw­erte hat die EU zum Beispiel für bes­timmte Azo­farb­stoffe, karzino­gene aro­ma­tis­che Amine, polyzyk­lis­che aro­ma­tis­che Kohlen­wasser­stoffe (PAK), Met­alle und Methanol fest­gelegt. Tin­ten für Tat­toos oder Per­ma­nent-Make-up müssen kün­ftig für diesen Ver­wen­dungszweck gekennze­ich­net sein.

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Foto @ Jens Koeppen

Quelle: www.bundesregierung.de