Nach den Soforthilfen der Bundesregierung für die Betroffenen der Hochwasserkatastrophe beginnt nun die Aufbauhilfe. Für die Dauer der pandemischen Lage bleiben die Corona-Arbeitsschutzmaßnahmen bestehen. Impftermine können während der Arbeitszeit wahrgenommen werden. Besserer Schutz bei Vertragsabschlüssen und Inkassoverfahren. Und: Das Strafgesetzbuch ist durch neue Straftatbestände ergänzt.
Hochwasser in Deutschland
Wiederaufbau der betroffenen Regionen
Nach der Hochwasserkatastrophe im Juli sind erhebliche Anstrengungen für den Wiederaufbau notwendig. Im nationalen Solidaritätsfonds stehen nun bis zu 30 Milliarden Euro bereit. Mit der „Aufbauhilfe 2021“ wird die Infrastruktur wiederhergestellt. Auch Entschädigungen werden daraus finanziert. Das Gesetz ist am 15. September 2021 in Kraft getreten.
Verteilung und Verwendung der Aufbauhilfen beschlossen
Die „Aufbauhilfeverordnung 2021“ regelt, wie die bereitgestellten Mittel zwischen den vom Hochwasser betroffenen Ländern verteilt und welche Schäden berücksichtigt werden. Mit Inkrafttreten der Verordnung am 16. September 2021 können der Bund und die entsprechenden Länder eine Verwaltungsvereinbarung mit detaillierten Regelungen und Verfahrensvorschriften für die einzelnen Aufbauprogramme der Länder schließen.
Landwirte dürfen zusätzliche Flächen nutzen
Die Bundesregierung will landwirtschaftliche Betriebe unterstützen, denen es nach den diesjährigen starken Regenfällen und dem Hochwasser an Futter für ihre Tiere mangelt. Sie können auch ökologische Vorrangflächen zur Gewinnung von Futter nutzen. Eine entsprechende Ausnahmeregelung ist am 22. September 2021 in Kraft getreten.
Arbeit und Soziales
Corona-Arbeitsschutzverordnung wird angepasst
Bewährte Arbeitsschutzmaßnahmen wie die Verpflichtung zum Testangebot sowie die AHA+L‑Regel bleiben für die Dauer der pandemischen Lage – längstens bis zum 24. November 2021 — bestehen. Neu ist: Unternehmen sollen ihre Beschäftigten künftig für den Impftermin freistellen.
Kurzarbeit: Erleichterter Zugang gilt weiter
Weiterhin Planungssicherheit für Unternehmen und Beschäftigte in der Pandemie: Zum 29. September tritt die vierte Verordnung zur Änderung der Kurzarbeitergeldverordnung in Kraft. Mit der Regelung werden die Zugangserleichterungen zum Kurzarbeitergeld bis zum 31. Dezember auf alle Betriebe ausgeweitet, unabhängig vom Zeitpunkt der Einführung der Kurzarbeit. Verlängert wird außerdem die volle Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge für die Arbeitgeber bis zum Ende des Jahres.
Verbraucherschutz
Gesetz für faire Verbraucherverträge
Am Telefon aufgeschwatzte Verträge oder überlange Vertragslaufzeiten und Kündigungsfristen – davor werden Verbraucher besser geschützt. Das kann Handyverträge genauso betreffen wie Energielieferverträge oder Verträge für Fitnessstudios und Zeitungs-Abos. Das Gesetz tritt in Teilen zum 1. Oktober 2021 in Kraft.
Schutz vor zu hohen Inkassokosten
Verbraucher und Verbraucherinnen werden vor unverhältnismäßig hohen Inkasso-Kosten geschützt. Vor allem werden diejenigen entlastet, die sich um einen zügigen Ausgleich ihrer Schulden bemühen. Auch gelten für kleinere geforderte Beträge geringere Gebühren. Wichtige verbraucherrelevante Teile des Gesetzes treten zum 1. Oktober 2021 in Kraft.
Neue Regeln für juristische Online-Dienste
Viele Verbraucher nutzen so genannte „Legal Tech“-Angebote, etwa im Bereich der Fluggastrechte und des Mietrechts, um ihre Ansprüche durchzusetzen. Das Gesetz zur Förderung verbrauchergerechter Angebote im Rechtsdienstleistungsmarkt, das am 1. Oktober 2021 in Kraft getreten ist, bringt diese Entwicklung weiter voran. Es schafft zugleich faire Wettbewerbsbedingungen für die Angebote von Anwälten und Inkassodienstleister. Zudem erhalten Verbraucher ausreichende Klarheit über die Vor- und Nachteile der einzelnen Angebote.
Preisvergleich-Pflicht an Tankstellen
Ab dem 1. Oktober 2021 sind Tankstellen mit mehr als sechs Mehrproduktzapfsäulen verpflichtet, einen Kostenvergleich verschiedener Energieträger (u. a. Benzin, Diesel, Strom, Erdgas, Wasserstoff) in Euro je 100 km für ausgewählte Fahrzeugsegmente im Straßenverkehr sichtbar an Zapfsäulen oder im Verkaufsraum auszuhängen. Die Kosten des vielfältigen Kraftstoff- bzw. Energieträgermarktes sollen so den Verbraucherinnen und Verbrauchern vergleichbar sein und sie für alternative Antriebe und Energieträger für PKW sensibilisieren.
Strafrecht
Ergänzungen des Strafgesetzbuches
Sogenannte Feindeslisten zu verbreiten, steht jetzt unter Strafe. Außerdem wurde ein Straftatbestand eingeführt für die Verbreitung und den Besitz von Anleitungen zu sexuellem Missbrauch von Kindern. Aufgenommen im Strafgesetzbuch ist zudem der Tatbestand der sogenannten verhetzenden Beleidigung. Das Gesetz ist am 22. September 2021 in Kraft getreten.
Mehr Schutz vor Stalking
Stalker verfolgen, belästigen und bedrohen ihre Opfer oft Tag und Nacht – für Betroffene eine traumatische Erfahrung. Künftig wird die Strafverfolgung erleichtert. Für besonders schwere Fälle wird eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren möglich. Auch die zunehmenden Fälle von Cyberstalking werden erfasst. Das Gesetz tritt am 1. Oktober 2021 in Kraft.
Besserer Schutz vor kriminellem Handel im Internet
Eine Änderung des Strafgesetzbuches ermöglicht künftig ein schärferes Vorgehen gegen Kriminalität im Internet. Zentraler Bestandteil ist die Einführung des neuen Straftatbestands des Betreibens krimineller Handelsplattformen im Internet. Mit der Einführung eines neuen Straftatbestands können nun auch Fälle — wie Menschenhandel, Handel mit Betäubungsmitteln, Waffen und Kinderpornographie — angemessen erfasst werden. Das Gesetz tritt am 1. Oktober 2021 in Kraft.
Klimaschutz
CO2-Ausstoß von Kraftstoffen senken
Damit Deutschland seine Klimaschutz-Ziele erreicht, muss der CO2-Ausstoß im Verkehr deutlich sinken. Kraftstoffanbieter müssen den CO2-Ausstoß durch fossile Kraftstoffe schrittweise bis 2030 um 25 Prozent reduzieren. Der Anteil erneuerbarer Energien soll für Kraftfahrzeuge bis dahin auf 32 Prozent steigen. Das Gesetz zur Weiterentwicklung der Treibhausgasminderungsquote tritt am 1. Oktober in Kraft.
Quelle: www.bundesregierung.de
Foto @ Jens Koeppen
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