Menschen, die lange in die Rentenkasse gezahlt, Kinder erzogen oder Angehörige gepflegt haben, werden damit künftig finanziell bessergestellt als Personen, die nicht oder nur kurz in das Rentensystem eingezahlt haben.
Wer trotz 33 Jahre Grundrentenzeiten auf ergänzende Grundsicherung im Alter angewiesen ist, profitiert von einem Freibetrag in der Grundsicherung und beim Wohngeld. Der Freibetrag beträgt mindestens 100 Euro und je nach Rentenhöhe bis zu 216 Euro monatlich. Mit dem Freibetrag wird für die gesetzliche Rentenversicherung wie für die betriebliche und private Altersvorsorge das Prinzip durchgesetzt: Leistung muss sich lohnen.
Wer 33 Jahre an Grundrentenzeiten zurückgelegt hat, erhält zukünftig zudem niedrige Entgelte in der Rentenberechnung aufgewertet, soweit das beitragspflichtige Arbeitsentgelt mindestens 30% aber weniger als 80% eines Durchschnittsverdienstes betragen hat.
Diese Aufwertung erfolgt aber nicht bedingungslos. Die volle Grundrente erhält nur, dessen zu versteuerndes Einkommen den Betrag von 1.250 Euro nicht überschreitet. Für Ehe- und Lebenspartner gilt ein gemeinsamer Betrag von 1.950 Euro. Der Union war es wichtig, dass die Grundrente einkommensabhängig ist, das wird damit umgesetzt.
Darüber hinaus wollen wir gerade für Menschen mit geringem Arbeitsentgelt den Aufbau einer zusätzlichen arbeitgeberfinanzierten betrieblichen Altersversorgung fördern. Für Menschen mit einem monatlichen Bruttoarbeitslohn bis zu 2.575 Euro wird der Förderbetrag zur betrieblichen Altersversorgung von derzeit maximal 144 Euro auf 288 Euro angehoben. Darüber hinaus haben wir auch den steuerfreien Arbeitgeberbeitrag auf 960 Euro verdoppelt. Damit stärken wir die zusätzliche Altersvorsorge.
Die Koalitionsfraktionen haben zudem verabredet, im Oktober 2020 eine Reform der privaten Vorsorge (Riester-Sparer) vorzulegen.
Mit der Stärkung der zusätzlichen Altersvorsorge für Geringverdiener wird die Grundlage dafür gelegt, dass in der Zukunft immer weniger Rentner auf Grundrente oder gar Grundsicherung angewiesen sein werden. Die Einigung bei der Grundrente ist ein Erfolg, nachdem ähnliche Vorhaben in den vorangegangenen Wahlperioden gescheitert waren. Es ist natürlich am Ende auch ein Kompromiss, bei dem sich nicht alle Wünsche haben durchsetzen lassen. Wie anfangs bereits erwähnt, handelt es sich um das Ergebnis langer Verhandlungen.
Anspruch auf Grundrente werden nur Menschen haben, die lange gearbeitet und in die sozialen Sicherungssysteme eingezahlt haben. Ferner werden nur Menschen begünstigt, die über ein geringes Einkommen verfügen und bei denen ein Bedarf besteht. Wichtiges Anliegen für die Union war es auch, die Betriebsrenten für Geringverdiener zu stärken, auch das ist gelungen.
Die Grundrente muss nun umgesetzt werden. Das bedeutet für die Verwaltung einen enormen Kraftakt, da nicht nur die Neurentner ab 1. Januar 2021 von der Grundrente profitieren sollen, sondern auch die ca. 26 Millionen Bestandsrenten überprüft werden müssen. Es wird daher so sein, dass mit Inkrafttreten des Gesetzes am 1. Januar 2021 nicht sofort sämtliche Berechtigte in den Genuss der Grundrente kommen werden. Die Verwaltung wird die neuen Renten voraussichtlich ab Mitte 2021 berechnen können, und sie wird die bestehenden Renten bis zum 31.Dezember 2022 überprüfen. Ab dann besteht auch ein Durchsetzungsanspruch. Dabei sollen zunächst die lebensältesten Berechtigten in den Genuss der Grundrente kommen.
Sicher ist jedoch, dass alle Berechtigte rückwirkend ab 1. Januar 2021 die Grundrente erhalten, selbst wenn erst später berechnet werden kann. Mit dem Grundrentengesetz werden Menschen, die 33 Jahre in die Rentenkasse eingezahlt haben, besser dastehen, als wenn sie dies nicht getan hätten. Es wird das klare Signal gesendet, dass sich Beiträge in die Rentenkasse, Erziehung und Pflege auf jeden Fall lohnen. Auch hier ist ein Kernanliegen der Union erfüllt, weil Menschen, die durch langjährige Beschäftigung, Erziehung von Kindern oder Pflege die Gesellschaft getragen haben, im Alter profitieren.
Quelle: CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag
Bild @ Jens Koeppen
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