Im Juli hat der Deutsche Bun­destag nach lan­gen Ver­hand­lun­gen das Grun­drentenge­setz verabschiedet.

Men­schen, die lange in die Rentenkasse gezahlt, Kinder erzo­gen oder Ange­hörige gepflegt haben, wer­den damit kün­ftig finanziell bessergestellt als Per­so­n­en, die nicht oder nur kurz in das Renten­sys­tem eingezahlt haben.

Wer trotz 33 Jahre Grun­drenten­zeit­en auf ergänzende Grund­sicherung im Alter angewiesen ist, prof­i­tiert von einem Frei­be­trag in der Grund­sicherung und beim Wohn­geld. Der Frei­be­trag beträgt min­destens 100 Euro und je nach Renten­höhe bis zu 216 Euro monatlich. Mit dem Frei­be­trag wird für die geset­zliche Renten­ver­sicherung wie für die betriebliche und pri­vate Altersvor­sorge das Prinzip durchge­set­zt: Leis­tung muss sich lohnen.

Wer 33 Jahre an Grun­drenten­zeit­en zurück­gelegt hat, erhält zukün­ftig zudem niedrige Ent­gelte in der Renten­berech­nung aufgew­ertet, soweit das beitragspflichtige Arbeit­sent­gelt min­destens 30% aber weniger als 80% eines Durch­schnittsver­di­en­stes betra­gen hat.

Diese Aufw­er­tung erfol­gt aber nicht bedin­gungs­los. Die volle Grun­drente erhält nur, dessen zu ver­s­teuern­des Einkom­men den Betrag von 1.250 Euro nicht über­schre­it­et. Für Ehe- und Lebenspart­ner gilt ein gemein­samer Betrag von 1.950 Euro. Der Union war es wichtig, dass die Grun­drente einkom­mens­ab­hängig ist, das wird damit umgesetzt.

Darüber hin­aus wollen wir ger­ade für Men­schen mit geringem Arbeit­sent­gelt den Auf­bau ein­er zusät­zlichen arbeit­ge­ber­fi­nanzierten betrieblichen Altersver­sorgung fördern. Für Men­schen mit einem monatlichen Brut­toar­beit­slohn bis zu 2.575 Euro wird der Förder­be­trag zur betrieblichen Altersver­sorgung von derzeit max­i­mal 144 Euro auf 288 Euro ange­hoben. Darüber hin­aus haben wir auch den steuer­freien Arbeit­ge­ber­beitrag auf 960 Euro ver­dop­pelt. Damit stärken wir die zusät­zliche Altersvorsorge.

Die Koali­tions­frak­tio­nen haben zudem verabre­det, im Okto­ber 2020 eine Reform der pri­vat­en Vor­sorge (Riester-Spar­er) vorzulegen.

Mit der Stärkung der zusät­zlichen Altersvor­sorge für Ger­ingver­di­ener wird die Grund­lage dafür gelegt, dass in der Zukun­ft immer weniger Rent­ner auf Grun­drente oder gar Grund­sicherung angewiesen sein wer­den. Die Eini­gung bei der Grun­drente ist ein Erfolg, nach­dem ähn­liche Vorhaben in den vor­ange­gan­genen Wahlpe­ri­o­den gescheit­ert waren. Es ist natür­lich am Ende auch ein Kom­pro­miss, bei dem sich nicht alle Wün­sche haben durch­set­zen lassen. Wie anfangs bere­its erwäh­nt, han­delt es sich um das Ergeb­nis langer Verhandlungen.

Anspruch auf Grun­drente wer­den nur Men­schen haben, die lange gear­beit­et und in die sozialen Sicherungssys­teme eingezahlt haben. Fern­er wer­den nur Men­schen begün­stigt, die über ein geringes Einkom­men ver­fü­gen und bei denen ein Bedarf beste­ht. Wichtiges Anliegen für die Union war es auch, die Betrieb­srenten für Ger­ingver­di­ener zu stärken, auch das ist gelungen.

Die Grun­drente muss nun umge­set­zt wer­den. Das bedeutet für die Ver­wal­tung einen enor­men Kraftakt, da nicht nur die Neurent­ner ab 1. Jan­u­ar 2021 von der Grun­drente prof­i­tieren sollen, son­dern auch die ca. 26 Mil­lio­nen Bestand­srenten über­prüft wer­den müssen. Es wird daher so sein, dass mit Inkraft­treten des Geset­zes am 1. Jan­u­ar 2021 nicht sofort sämtliche Berechtigte in den Genuss der Grun­drente kom­men wer­den. Die Ver­wal­tung wird die neuen Renten voraus­sichtlich ab Mitte 2021 berech­nen kön­nen, und sie wird die beste­hen­den Renten bis zum 31.Dezember 2022 über­prüfen. Ab dann beste­ht auch ein Durch­set­zungsanspruch. Dabei sollen zunächst die leben­säl­testen Berechtigten in den Genuss der Grun­drente kommen.

Sich­er ist jedoch, dass alle Berechtigte rück­wirk­end ab 1. Jan­u­ar 2021 die Grun­drente erhal­ten, selb­st wenn erst später berech­net wer­den kann. Mit dem Grun­drentenge­setz wer­den Men­schen, die 33 Jahre in die Rentenkasse eingezahlt haben, bess­er daste­hen, als wenn sie dies nicht getan hät­ten. Es wird das klare Sig­nal gesendet, dass sich Beiträge in die Rentenkasse, Erziehung und Pflege auf jeden Fall lohnen. Auch hier ist ein Ker­nan­liegen der Union erfüllt, weil Men­schen, die durch langjährige Beschäf­ti­gung, Erziehung von Kindern oder Pflege die Gesellschaft getra­gen haben, im Alter profitieren.

Quelle: CDU/C­SU-Frak­tion im Deutschen Bundestag

Bild @ Jens Koeppen